Wir haben
eine traurige Nachricht: Leider ist
Olga am 04. März 2009 über die Regenbogenbrücke
gegangen. Dreimal haben wir erfolgreich Olgas Tumore operieren
lassen können, doch diesmal gab es keine Aussicht auf Erfolg,
so dass wir Olga schweren Herzens gehen lassen mussten.
Über zwei Jahre hat Olga uns und ihren
Rudelgenossen nur Freude bereitet. Sie hatte nur gute Laune
und war allen Menschen und Artgenossen gegenüber immer
freundlich und genügsam. Olga genoss sichtlich ihren Lebensabend
in Form von Spaziergängen, schmusen, fressen und ihrem
Alter entsprechend ausgiebig zu schlafen.
Wir werden es nie verstehen, warum ihr solches
Leid durch den blinden Vorbesitzer zugefügt wurde. Bei
uns hat Olga eine große Lücke hinterlassen.
Mach es gut süße Maus, wir vermissen Dich und werden
Dich nie vergessen!
Gegen den Blinden, Peter Q., wurde vom Veterinäramt ein
Tierhalteverbot ausgesprochen
Hauptverhandlungstermin in Sachen "Blindenhund
Olga" ist am Mittwoch, den 7. November 2007, 10.30 Uhr,
Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Sitzungssaal
H 205, 2. Etage.
Wir würden uns wünschen, dass zahlreiche Tierfreunde
dem Termin beiwohnen würden.
01.11.2007
Laut Aussage der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld,
wurden alle Zeugen für den 7. November 2007 abgeladen,
da auf die Vernehmung der Zeugen verzichtet werden kann. Der
Termin findet aber trotzdem statt und ist auch öffentlich.
Laut Aussage eines Mitarbeiters der Krefelder Tageszeitung hat
ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft ergeben, dass auf
Zeugenvernehmung verzichtet wird, da der Beschuldigte geständig
ist. Das Strafmaß sei noch nicht absehbar, es sei möglich,
dass es nur als Ordnungswidrigkeit geahndet würde.
Sicherlich wird das Gericht die Sache schnell abhandeln. Schön
wäre, wenn trotzdem zahlreiche Tierfreunde bzw. Tierschützer
dem Termin beiwohnen würden.
In der Hoffnung auf Gerechtigkeit und dass unter Herrn Q. nie
wieder ein Tier leiden muss, würden wir uns natürlich
ein lebenslanges Tierhalte-, Betreuungs- und Umgangsverbot wünschen.
Bericht der WZ vom 01.11.2007 (PDF)
Wir haben der Verhandlung vom 7.11.2007 beigewohnt.
Hier unsere Zusammenfassung:
Herr Q. betrat den Sitzungssaal mit zwei Anwälten.
Auf Befragen des Richters, wieso denn zwei Anwälte gegenwärtig
seien, erklärte einer der Anwälte, er sei der Pflichtverteidiger
und Herr Q. habe noch einen Wahlanwalt mitgebracht. Der Richter
erklärte, dass er nicht gewillt sei, mit zwei Anwälten
zu verhandeln. Daraufhin verließ der Pflichtverteidiger
den Saal.
Zunächst wurden die Personalien des Herrn
Q. verlesen und die Einkommensverhältnisse geklärt.
Der Richter ist bei dem Strafmaß von anderen Verhältnissen
ausgegangen, da das Blindengeld mit 50,00 € monatlich angegeben
war. Der Verteidiger erklärte, dies sei sicherlich ein
Schreibfehler. Das Blindengeld betrage 580,00 €. Da jetzt
von ganz anderen Einkommensverhältnissen ausgegangen wurde,
nämlich die Grundversorgung zzgl. Blindengeld und Anrechnung
des Einkommens der blinden Lebensgefährtin Frau S., erklärte
der Richter, dass Herr Q. mit 80 Tagessätzen á 20,00
€ sehr gut bedient sei. Nach den neuen Erkenntnissen käme
ein Tagessatz von 35,00 € zum Tragen. Der Verteidiger meinte
daraufhin, dass das Blindengeld nicht anrechenbar sei und er
davon ausgehen würde, dass das Gericht die Tatsache der
Geständigkeit und das Einsparen von Zeugen zu Gunsten des
Angeklagten werten müsse.
Der Richter sah dies anders und forderte den
Verteidiger auf, seinem Mandanten nahe zu legen, den Einspruch
gegen den Strafbefehl zurückzunehmen.
Verteidiger und Herr Q. verließen daraufhin
den Gerichtssaal. Nach kurzer Zeit trat der Verteidiger alleine
wieder ein und erklärte, Herr Q. würde zähneknirschend
den Einspruch zurücknehmen.
Im Anschluss machte der Richter noch darauf
aufmerksam, dass das Gericht im Wege des Strafbefehlverfahrens
kein Tierhalteverbot aussprechen könne. Dies sei nunmehr
Sache des zuständigen Veterinäramtes.
Da Herr Q. und seine Lebensgefährtin Frau
S. nach Moers verzogen sind, ist nunmehr das Veterinäramt
Wesel zuständig.
Wir werden uns mit dem zuständigen Veterinär
in Verbindung setzen.
Von Reue konnten wir bei Herrn Q. nichts feststellen,
unserer Meinung nach diente das Geständnis nur dem Ziel
der Strafminderung.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal
darauf hinweisen, dass für Olga die Odysee bei uns ihr
Ende gefunden hat. Wir wünschen uns noch eine lange Zeit
mit ihr.
In der Hoffnung, dass Herr Q. und Frau S. nie
wieder eine Krankenversicherung finden, die ihnen einen Blindenführhund
als sogenanntes "Hilfsmittel" verschreiben und keine
Blindenführhundschule nur aus Profitgier diesen Menschen
einen Hund zur Verfügung stellt, werden wir uns weiterhin
für ein Tierhalteverbot einsetzen und die Gegebenheiten
vor Ort mit Argusaugen beobachten.
Dies gilt natürlich nicht nur für
diesen Fall, denn durch diesen Fall mussten wir schmerzlich
erfahren, dass "Olga" kein Einzelfall ist.
Bericht von der Gerichtsverhandlung am 07.11.2007
(PDF) |