Tierrecht-Juristen fordern höheres Strafmaß
Zuzenhausen - Mit einer außergewöhnlichen Mahnwache wollen am Samstag viele Tierfreunde in Zuzenhausen für härtere Strafen gegen Tierquäler demonstrieren. Änderungsbedarf sieht auch Jost-Dietrich Ort von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. In einem ausführlichen Interview beantwortet er die drängendsten Fragen.
Jost-Dietrich Ort: Der Frage ist immanent, dass deutsche Gerichte in Tierschutzfällen zu milde urteilen. Hierzu kann ich selbst als Staatsanwalt mit 37-jähriger Berufserfahrung nicht definitiv Stellung nehmen. Ausgeschöpft, das heißt bis an den Rand des Zulässigen zu gehen, wird und darf nur in Ausnahmefällen im Strafrecht. Grundlage der Strafzumessung auch in Tierschutzfällen ist § 46 StGB, wonach die Schuld des Täters entscheidend ist. Weiter ist in Tierschutzfällen wie generell § 47 StGB zu beachten, wonach eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur verhängt werden darf, wenn besondere Umstände in Tat oder Täter vorliegen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf generell die Verhängung einer Geldstrafe nicht auf minder schwere Fälle abgedrängt werden. Der Strafrahmen im Tierschutzgesetz liegt zwischen Geldstrafe von fünf Tagessätzen und drei Jahren Freiheitsstrafe (für einfache Körperverletzung zum Beispiel zwischen fünf Tagessätzen und fünf Jahren). An dieser Werteskala ist die konkrete Strafzumessung je nach Unrechts- und Verschuldensgrad auszurichten. Die Mehrzahl der Straftaten erreicht nicht den Schweregrad des denkbaren Durchschnittsfalles, so dass die Strafrahmenmitte nicht als Strafmaß für den Regelfall angesetzt werden darf. So die durchgängige Rechtsprechung, an die sich die Richter halten (müssen). Bereits daraus ergibt sich, dass die konkrete Strafe ein Abwägen und kein Ausschöpfen erfordert.
Ort: Die stellt kriminologisch wie kriminalistisch ein großes Problem angesichts der zu vermutenden hohen Dunkelziffer dar. Ich verweise nur auf das im psychiatrischen wie forensischen Bereich erst in den letzten Jahren als echtes Problem erkannte Phänomen des „animal hoarding“. Hier liegen häufig schwerwiegende soziale, psychische bis psychiatrische Probleme beim Tierhalter vor, die rein strafrechtlich nicht in den Griff zu bekommen sind.
Ort: Die Verurteilung durch Strafbefehl steht einer solchen durch Urteil gleich. Wegen des schnelleren und kostengünstigeren Verfahrens sollen Fälle gegen geständige Täter bei einfachem Sachverhalt auf diesem Weg erledigt werden. Die Strafe erfolgt schneller als über mündliche Verhandlung und Urteil, wo oft der Angeklagte erst mal nicht erscheint. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass bei den meisten „Tierquälern“ der pädagogische Effekt der polizeilichen Ermittlung und intensiven persönlichen Vernehmung so groß ist, dass eine Wiederholung unwahrscheinlich war.
Ort: Freiheitsstrafen auch bei nicht vorbestraften Tätern erfolgen immer wieder. Auf die Kürze nur als mir persönlich bekannte Beispiele: Urteil LG Hanau (3 Js 12404/01) Hund über längere Zeit unzureichend gefüttert (Gewichtszunahme im Tierheim in 20 Tagen um sieben Kilogramm): sechs Monate Freiheitsstrafe Hündin mit acht saugenden Welpen unterernährt und nicht gegen Spulwürmer behandelt: sechs Monate Freiheitsstrafe Unzureichende Fütterung von Schweinen über längere Zeit bis zum Abbau der Muskulatur: acht Monate Freiheitsstrafe Unzureichende Fütterung eines Kaninchens und Nichtbehandlung Geschwür im Kehlgang: drei Monate Freiheitsstrafe Nichtversorgung offener Wunden bei zwei Schafen: sechs Monate Freiheitsstrafe Unzureichende Fütterung bis zum Tod durch Verhungern von fünf Schafen: sechs Monate Freiheitsstrafe Urteil LG Frankfurt (8910 Js 23361/04) Die beiden Angeklagten nahmen vier Katzenbabys von Nachbarn, die sie störten, weg und warfen sie aus einem fahrenden Auto, so dass sie dadurch oder infolge des Aussetzens verendeten (wurden nicht mehr gefunden): jeweils neun Monate Freiheitsstrafe.
Ort: Das ist ein nicht nur auf Tierschutzsachen bezogenes Problem. Die jeweilige Straffrage diskutieren nur die Personen, die am speziellen abgeurteilten Geschehen interessiert sind. Und die sind dann auch emotional so berührt, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der der Gleichbehandlung in den Hintergrund treten.
Ort: Hierzu liegt ein ganz maßgeblich von unserem Vorsitzenden Dr. Christoph Maisack gestalteter Entwurf vor, den Bündnis90/Die Grünen noch in dieser Legislaturperiode einbringen wollen. Der Entwurf ist im Internet abrufbar: Arbeitskreis Tierschutz. In strafrechtlicher Hinsicht halte ich aus jahrzehntelanger praktischer Erfahrung insbesondere für dringend erforderlich: die Erhöhung der Höchststrafe auf fünf Jahre (das ist im deutschen Strafrecht die „Normalgrenze“ für allgemeine Delikte, etwa einfacher Diebstahl, Unterschlagung, Betrug) sowie die Strafbarkeit auch der versuchten Tierquälerei und Tiertötung. Hier ist es gerade im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz in Art. 20a GG unerträglich, in Versuchsfällen auf die Strafbarkeit von versuchter Sachbeschädigung zurückzugreifen oder bei herrenlosen Tieren gar keine Strafbarkeit zu haben (ebenso bei versuchter Schädigung des eigenen Tieres durch den Täter). Weiter muss im Rahmen des strafrechtlichen Tierhalteverbotes der Vollzug eindeutig gesetzlich geregelt werden und muss eine bundesweite präventive Mitteilungspflicht an die Veterinärämter angeordnet werden. Zurzeit weiß keine Verwaltungsbehörde etwas von einem in einem anderen Bezirk verhängten Tierhalteverbot.
Ort: „Aussetzen“ eines Tieres, um sich seiner zu entledigen oder sich seiner Halterpflichten zu entledigen, stellt als solches, ohne dass das Tier darüberhinaus geschädigt werden muss, nach § 3 Nr. 3 TierSchG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Die in den Presseberichten geschilderten Feststellungen an dem Hund in Zuzenhausen stellen eine jedenfalls längerdauernde erhebliche Leidenszufügung dar (Madenbefall, Verfilzung des Fells, aber auch die auf fehlerhafte Haltung hinweisende artwidrige Verhaltensweise des Tieres, die als solche bereits zu Leidenszuständen geführt hat), die eine Straftat nach § 17 Nr. 2b TierSchG darstellen. Zu diesem Ergebnis dürfte jedes Gericht bei sachverständiger Beratung durch einen Veterinär kommen. Die offensichtliche Dauer der ersichtlichen und daher vorsätzlichen Vernachlässigung lässt hier ein solches Maß an Schuld vermuten, dass eine beträchtliche Strafe und ein (Tiere schützendes) allgemeines Tierhalteverbot sehr nahe liegt.
Ort: Das ist eine Frage für einen Politikwissenschaftler. Wie die Finanzkrise zeigt, kann Ungehaltenheit in der Bevölkerung zu schnellen, hektischen (sinnvollen?) Gesetzen führen. Bei manchen öffentlich diskutierten Straftatbeständen (Internetkriminaltät, Kindesmissbrauch usw.) werden lange Diskussionen ohne Ergebnis geführt. Lokaler Druck bewirkt allenfalls bei lokalen Verwaltungen für eine gewisse Zeit ein engagierteres Verhalten zwecks Vermeidung von sonst zu befürchtenden Berichten an vorgesetzte Dienststellen.
Ort: Ja. Das ist die Grundaufgabe der Abteilung Tierschutz bei jedem Veterinäramt. Es besteht eine strafrechtliche Garantenstellung für Amtstierärzte, die bei unterlassenem Einschreiten zu eigener Strafbarkeit nach § 17 TierSchG führen kann. So die Meinung der führenden Tierschutzkommentare und insbesondere in zwei Gutachten für die Hessische Landestierschutzbeauftragte der Berliner Rechtsanwalt Rolf Kemper.
Ort: Grundlage für Eingriffe durch das Veterinäramt ist § 16a TierSchG. Der ermöglicht umfassende sofortige Anordnungen zur Entlastung des Tieres bis zur sofortigen Wegnahme des Tieres und zum sofortigen Halteverbot. Natürlich ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, aber die Veterinärbehörde hat bei Vorliegen vom Verdacht von Verstößen gegen § 2 TierSchG (unangemessene nicht artgemäße leidverursachende Tierhaltung) die erforderlichen Maßnahmen zwingend zu treffen (herrschende Meinung in der juristischen Literatur).
Ort: Die bundesweite Unterrichtung der Veterinär- und Ordnungsbehörden muss verbessert werden. Schwierigkeiten tatsächlicher Art stellen sich häufig in der Frage der anderweitigen Unterbringung verboten gehaltener Tiere dar. Umgehungsversuche durch „Strohmänner“ sind der Strafjustiz auch in anderen Situationen bekannt. Sie werden sicher nicht immer erkannt, aber grundsätzlich doch durchschaut und zufriedenstellend gelöst.
Ort: Dagegen ist bei aufgetretenen generellen Problemen nichts zu sagen. Hier handelt es sich aber wohl um einen ganz gravierenden Individualverstoß, bei dem man sich fragen muss, warum nicht früher (Amt oder Nachbar) nichts bemerkt wurde. Das wäre für mich das allgemeine Problem. Auch Mahnwachen nach Kindestötungen sind verständlich und nachvollziehbar, ändern aber weder an der objektiven Rechtslage etwas noch machen sie das geschehene Unrecht besonders bewusst, da diese Einschätzung ohnehin allgemein geteilt wird. Vielleicht beruhen alle Mahnwachen auf der Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens angesichts zuvor erfolgter Unterlassungen. Für eine solche Bewusstmachung haben sie einen Sinn, wenn sie auch zu Verhaltensänderungen führen.
Ort: Ja.
Ort: Grundsätzlich nein. Die Problematik liegt in der gesetzlichen Formulierung, dass niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund“ Leid zufügen (§ 1 TierSchG) oder es töten darf (§ 17 TierSchG). Die gesamte agrarindustrielle Tiernutzung steht unter den Prämissen, dass: a) Fleischverzehr und Nutzung tierischer Produkte (Eier, Milch usw.) in unserem Kultur- und Rechtskreis als vernünftig anerkannt sind (so auch – noch – BVerfG), b) ökonomisch freier Wettbewerb herrschen darf und muss, d.h. billige Produktion mit hohem Gewinn als marktwirtschaftliche Grundrechte gelten, bei denen das Tier nur Produktionsfaktor ist. Solange diese Vorgaben auch juristisch zu beachten sind, haben die Nutztiere in der rechtlichen Bewertung schlechte Karten. Ob da auf Dauer durch die Staatszielbestimmung „Tierschutz“ in Art. 20a GG eine Änderung eintritt, bleibt abzuwarten und stellt einen langen Weg dar.
Ort: Deutschland hat ein durchaus sehr ordentliches Tierschutzrecht. Dieses und die entsprechenden Verordnungen müssen effektiver umgesetzt werden. Das erfordert aber auch zugegebenerweise mehr Personal in den Veterinärämtern. Das Problem kenne ich über Jahrzehnte auch bei der Polizei (aber da geschieht auch wenig). Es ist zwar banal, aber nur viele gute Beamte klären auch Vieles gut auf. Gesetzgeberisch muss angestrebt werden, dass europarechtliche Regelungen sich mindestens am deutschen Niveau ausrichten und dieses nicht unterschritten wird. Entscheidend aber ist das Verbraucherverhalten. Solange viel und billiges Fleisch und Fisch verlangt werden, wird dieses Produkt durch Leiden und Tod von Millionen Tieren erzeugt. Da helfen auch gutgemeinte Demonstrationen mit Hinweis und zur Abwehr tierindividuellen Leids wenig (aber das ist keine juristische, sondern eine soziale Wertung).
Ort: Die „Juristen für Tierrechte“ waren eine freie Verbindung von Juristen über Jahrzehnte. Aus ihrem Kreis ist durch die beharrliche Arbeit ihres langjährigen Sprechers Dr. Eisenhart von Loeper letztlich die verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel erreicht worden. Um tierschutzrechtliche Belange effektiver in deutscher und europäischer Legislative wie im Vollzug und der Rechtswissenschaft umzusetzen, hat sich diese freie Verbindung im April 2010 in Berlin als Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht vereinsrechtlich organisiert. Ihre angestrebten Zwecke sind auf der (im Aufbau befindlichen) Homepage unter www.djgt.de unter „Satzung § 2“ zu ersehen.
Jost-Dietrich Ort (67) ist stellvertretender Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht mit Sitz in Berlin. Als Oberstaatsanwalt a.D. war er mehr als 25 Jahre lang in Tierschutzsachen tätig. Ort war von 1971 bis 2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hanau und dort zuletzt als Oberstaatsanwalt ständiger Vertreter des Behördenleiters. Er bearbeitete die Tierschutzverfahren, wobei durchaus spektakuläre Vorgänge anfielen wie die Beschlagnahmung und der Einfang von über 100 vernachlässigten Pferden auf einer weiträumigen Koppel (unter Einsatz von bei der US Armee beschäftigten Cowboys), die Beschlagnahmung eines in einem Zirkus strafbar gehaltenen Flusspferdes und dessen "Repatriierung" nach Kenia sowie ein Verfahren gegen Giovanni Althoff wegen tierquälerischer Elefantenhaltung im Zirkus. >>Internet: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht
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Fall Joshi: Mutmaßlicher Tierquäler gibt Katzen ab (31.05.2010)
Von Adrian Hoffmann Im Allmendweg in Zuzenhausen wurde der Hirtenhund Joshi Ende April völlig verwahrlost aufgefunden. Zuzenhausen - Nach Angaben des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis hat die Familie des mutmaßlichen Tierquälers aus Zuzenhausen die sechs Katzen, die sie noch gehalten hatte, nun abgegeben. Ein für die gesamte Familie geltendes Tierhalteverbot ging diesem Schritt voraus. Tierfreunde sind erfreut über diese Nachricht. Immer wieder stand die Frage im Raum: Was geschieht mit den Katzen, die noch bei der Familie leben, die den verwahrlosten Hütehund Joshi gehalten hatte? Am Montag seien ein Mitarbeiter des Veterinäramts und die Polizei vor Ort in Zuzenhausen gewesen, sagte Berno Müller, Sprecher des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Die Familie habe nachweisen können, dass sie die sechs Katzen, wie in der Verfügung gefordert, an ein Tierheim abgegeben hat. Nach Informationen der Heilbronner Stimme wurden die Katzen allerdings nicht an das Sinsheimer Tierheim übergeben. http://www.stimme.de/kraichgau/ks/art31504,1854469 Weitere Artikel zu diesem Thema: * Letzte Absprachen vor Joshi-Mahnwache
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"Joshi" soll wenigstens nicht ganz unnötig gelitten haben 'Joshi' hieß früher 'Pit' Von Günther Keller
Das Los des Rüden hat eine regelrechte Schockwelle bei Tierfreunden ausgelöst. Eine von der Sinsheimerin Ramona Gippert ins Leben gerufene Internet-Gruppe zählte gestern sage und schreibe 27 200 eingetragene Mitglieder. Mitunter stark emotional wird in dem Forum der Fall zwischen Bestürzung und Wut diskutiert, wird auch immer wieder die Rolle der Amtstierärzte hinterfragt, denen seit August 2008 die problematische Tierhaltung bekannt war, die den Fall aber zu den Akten legten, nachdem der "Joshi"-Besitzer am Wieslocher Behördensitz im vorigen Frühjahr einen halbwegs gepflegten Hund präsentierte. Die in anderen Internet-Foren aufgetauchten Drohungen gegen den Hundehalter werden in Gipperts Forum konsequent unterbunden. "Joshi steht im Vordergrund, nicht der Täter", hat Ramona Gippert auch als Devise für die anstehende Mahnwache ausgegeben. Das nahe gelegene Wohnhaus des früheren "Herrchens" ist deshalb Tabuzone. Dort sind allerdings offenbar nach wie vor etwa ein halbes Dutzend Katzen zuhause. Zumindest im Sinsheimer Tierheim wurden sie bislang nicht abgegeben, bestätigte dessen Leiterin Gaby Strobel-Maus der RNZ. Heute läuft die Abgabefrist offiziell ab. Am kommenden Mittwoch will das Veterinäramt den Vollzug überprüfen und gebenenfalls die verbliebenen Katzen beschlagnahmen. Der Sinsheimer Tierschutzverein als Träger des Tierheims ist zwar nicht Mitorganisator der Kundgebung, unterstützt sie jedoch, wie ihr Vorsitzender Heinz Sänger erläuterte. Mit der Mahnwache würden wichtige Themen des Tierschutzes angesprochen. Sänger, im Hauptberuf Rechtsanwalt, hält die bisher praktizierte Bestrafung von Tierquälern für "recht zurückhaltend". Die Höchststrafe von drei Jahren werde eigentlich nie ausgesprochen, meist bleibe es bei Geldbußen. Details für Schweigemarsch und Mahnwache sind derzeit noch in der Planung. Angedacht ist, die Kundgebung bei der Firma Leifheit zu starten - falls die dortigen Parkplätze zur Verfügung stehen. Nach einem kurzen Zug durch den Ort soll am Fundort von "Joshi" des Hundeschicksal gedacht werden und mahnende Worte gesprochen werden. |
Militante Tierfreunde haben den früheren Besitzer des Hundes Joshi praktisch für vogelfrei erklärt. Zuzenhausen: Im Internet läuft eine regelrechte
Treibjagd auf den Zuzenhausener, der seinen ungarischen Hirtenhund völlig
verwahrlosen ließ, bevor er mehr tot als lebendig vor drei Wochen
im Allmendweg gefunden wurde. "Der Halter gehört für immer
weggesperrt", lautet ein noch eher harmloser Kommentar. "Einlochen
bis er verrottet", meint ein anderer, oder "Ich bin mir sicher,
irgendeiner wird sich die Sippe noch abgreifen". Noch deutlicher
wird ein gewisser "Chris": "Ich zertrümmere seine
Kniescheiben, seine Ellenbogen schmeiße ich in einen Keller und
zwei Tage später breche ich ihm die Hand und Fußgelenke....zwischendurch
wird er mit eiskaltem Wasser abgesprüht...die Zunge rausgerissen,
dass er nicht mehr schreien kann...das Schwein." Die Beschimpfungen
und Drohungen nahmen bisweilen derart überhand, dass die Moderatoren
von Internetforen zeitweise ihre Plattformen schlossen und händeringend
zur Mäßigung aufriefen. Gleichzeitig kursieren offen Name,
Adresse und Telefonnumer ! Ein britischer Unternehmensberater, der gleichzeitig von London aus eine so genannte "Internetfahndung" betreibt, hat sogar die Anschrift des Arbeitgebers samt Telefonanschluss publiziert und zu einem Boykott des Betriebs aufgefordert. Die allermeisten Tierfreunde gehen unterdessen klar auf Distanz zu Internet-Hetzern. "Das ist eine verschwindend kleine Minderheit, die völlig übers Ziel hinaus schießt" ist die Neckargemünderin Claudia Trageser überzeugt, die mit einigen Mitstreitern die Mahnwache am 5. Juni vorbereitet. Auch Gaby Strobel-Maus vom Sinsheimer Tierheim hält nichts von markigen Sprüchen: "Sachlich bleiben" trotz der hohen Emotionalität des Falles, appelliert sie an die Tierfreunde. Dass die Hetz-Parolen negative Auswirkungen auf die geplante
Kundgebung in Zuzenhausen haben wird, glaubt Polizeisprecher Kurzer nicht:
"Wir haben keine Anhaltspunkt dafür, dass die Veranstaltung
aus dem Ruder laufen könnte". Morgen wird es im Zuzenhausener
Rathaus ein Kooperationsgespräch unter Beteiligung von Bürgermeister
Dieter Steinbrenner, den Ordnungsämtern Sinsheim und Zuzenhausen
sowie den Organisatoren geben. Völlig offen ist bisher noch die Zahl
der Teilnehmer. Claudia Trageser: "Es könnten 100 kommen, vielleicht
auch 1000". Die voraussichtlich um 18 Uhr beginnende Kundgebung -
die erste in der langen Ortsgeschichte - soll zum einen an das bittere
Los von "Joshi" erinnern und ein Tierhalteverbot für die
ganze Halterfamilie einfordern. Verlangt werden generell härtere
Strafen bei Tierquälerei, aber auch mehr Sensibilität beim Umgang
mit Mitgeschöpfen. Handlungsbedarf könnte in dieser Hinsicht
vor Ort weiterhin bestehen: Beim einstigen Herrchen von "Joshi"
leben imm! Quelle diese Nachricht: Rhein-Neckar-Zeitung +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Dieser Newsletter unterliegt dem Copyright und wird je nach Rubrik an über 1.760 Tierfreunde versandt. Weiterleitungen sind gewünscht und erlaubt, wenn die Nachricht nicht verfälscht und der Hinweis auf ZERGportal beibehalten wird.
Neues von ZERGportal Zuzenhausen - Nach Angaben des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gilt für den Mann, der Hund Joshi gehalten hatte, und seine Familie ab sofort ein Tierhalteverbot. Die noch von der Familie gehaltenen Katzen müssen innerhalb einer kurzen Frist anderweitig untergebracht oder abgegeben werden - andernfalls werden sie von Veterinären beschlagnahmt. Laut Berno Müller, Sprecher des Landratsamts, wurde ein Sofortvollzug festgesetzt. Dieser setzt voraus, dass eine besondere Dringlichkeit gegeben ist. Sollte es zur Beschlagnahmung kommen, werden die Katzen erwartungsgemäß in einem Tierheim unterkommen. Das Landratsamt weiß bislang von sechs Katzen, die von der betroffenen Familie gehalten werden. Sollten bei der vorgesehenen Nachkontrolle weitere Katzen auftauchen, würden auch diese beschlagnahmt werden. Quelle der Nachricht: Stimme.de
http://www.stimme.de/kraichgau/polizei/Tierquaelerei-Ungarischer-Hirtenhund-Joshi;art17125,1839508 Am Mittwoch den 28.4. wurde in Zuzenhausen im Allmendweg
ein verwahrloster, kranker Hund aufgefunden. Ansässige hörten
um ca. 6 Uhr ein lautes Gejaule und fanden anschließend diesen Hund
auf der Straße liegend. Da er nicht in der Lage war zu laufen, wird
vermutet, dass der Hund aus dem Auto geworfen wurde.
Auf Wunsch werden alle Hinweise vertraulich behandelt. Bitte rufen sie uns an unter der Nummer 07261/63324 (ab 10 Uhr) oder 015772672280 oder schreiben Sie uns eine Mail: kontakt@tierheim-sinsheim.de
http://www.tierheim-sinsheim.de/html/sub1/Bilder%20von%20Joshi.htm |