Tierrecht-Juristen fordern höheres Strafmaß
Zuzenhausen - Mit einer außergewöhnlichen Mahnwache wollen am Samstag viele Tierfreunde in Zuzenhausen für härtere Strafen gegen Tierquäler demonstrieren. Änderungsbedarf sieht auch Jost-Dietrich Ort von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. In einem ausführlichen Interview beantwortet er die drängendsten Fragen.


Wie sehr wird das Strafmaß für Tierquälerei in Deutschland ausgeschöpft?

Jost-Dietrich Ort: Der Frage ist immanent, dass deutsche Gerichte in Tierschutzfällen zu milde urteilen. Hierzu kann ich selbst als Staatsanwalt mit 37-jähriger Berufserfahrung nicht definitiv Stellung nehmen. Ausgeschöpft, das heißt bis an den Rand des Zulässigen zu gehen, wird und darf nur in Ausnahmefällen im Strafrecht.

Grundlage der Strafzumessung auch in Tierschutzfällen ist § 46 StGB, wonach die Schuld des Täters entscheidend ist. Weiter ist in Tierschutzfällen wie generell § 47 StGB zu beachten, wonach eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur verhängt werden darf, wenn besondere Umstände in Tat oder Täter vorliegen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf generell die Verhängung einer Geldstrafe nicht auf minder schwere Fälle abgedrängt werden.

Der Strafrahmen im Tierschutzgesetz liegt zwischen Geldstrafe von fünf Tagessätzen und drei Jahren Freiheitsstrafe (für einfache Körperverletzung zum Beispiel zwischen fünf Tagessätzen und fünf Jahren). An dieser Werteskala ist die konkrete Strafzumessung je nach Unrechts- und Verschuldensgrad auszurichten.

Die Mehrzahl der Straftaten erreicht nicht den Schweregrad des denkbaren Durchschnittsfalles, so dass die Strafrahmenmitte nicht als Strafmaß für den Regelfall angesetzt werden darf. So die durchgängige Rechtsprechung, an die sich die Richter halten (müssen).

Bereits daraus ergibt sich, dass die konkrete Strafe ein Abwägen und kein Ausschöpfen erfordert.


Wie groß ist die Problematik vernachlässigter Haustiere?

Ort: Die stellt kriminologisch wie kriminalistisch ein großes Problem angesichts der zu vermutenden hohen Dunkelziffer dar. Ich verweise nur auf das im psychiatrischen wie forensischen Bereich erst in den letzten Jahren als echtes Problem erkannte Phänomen des „animal hoarding“. Hier liegen häufig schwerwiegende soziale, psychische bis psychiatrische Probleme beim Tierhalter vor, die rein strafrechtlich nicht in den Griff zu bekommen sind.


Warum enden Ermittlungen gegen Tierquäler oft nur mit Strafbefehlen?

Ort: Die Verurteilung durch Strafbefehl steht einer solchen durch Urteil gleich. Wegen des schnelleren und kostengünstigeren Verfahrens sollen Fälle gegen geständige Täter bei einfachem Sachverhalt auf diesem Weg erledigt werden. Die Strafe erfolgt schneller als über mündliche Verhandlung und Urteil, wo oft der Angeklagte erst mal nicht erscheint.

Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass bei den meisten „Tierquälern“ der pädagogische Effekt der polizeilichen Ermittlung und intensiven persönlichen Vernehmung so groß ist, dass eine Wiederholung unwahrscheinlich war.


Wie oft gibt es Freiheitsstrafen?

Ort: Freiheitsstrafen auch bei nicht vorbestraften Tätern erfolgen immer wieder. Auf die Kürze nur als mir persönlich bekannte Beispiele:

Urteil LG Hanau (3 Js 12404/01) Hund über längere Zeit unzureichend gefüttert (Gewichtszunahme im Tierheim in 20 Tagen um sieben Kilogramm): sechs Monate Freiheitsstrafe

Hündin mit acht saugenden Welpen unterernährt und nicht gegen Spulwürmer behandelt: sechs Monate Freiheitsstrafe

Unzureichende Fütterung von Schweinen über längere Zeit bis zum Abbau der Muskulatur: acht Monate Freiheitsstrafe

Unzureichende Fütterung eines Kaninchens und Nichtbehandlung Geschwür im Kehlgang: drei Monate Freiheitsstrafe

Nichtversorgung offener Wunden bei zwei Schafen: sechs Monate Freiheitsstrafe

Unzureichende Fütterung bis zum Tod durch Verhungern von fünf Schafen: sechs Monate Freiheitsstrafe

Urteil LG Frankfurt (8910 Js 23361/04) Die beiden Angeklagten nahmen vier Katzenbabys von Nachbarn, die sie störten, weg und warfen sie aus einem fahrenden Auto, so dass sie dadurch oder infolge des Aussetzens verendeten (wurden nicht mehr gefunden): jeweils neun Monate Freiheitsstrafe.


Warum haben viele Menschen den Eindruck, dass die Strafen zu lasch sind?

Ort: Das ist ein nicht nur auf Tierschutzsachen bezogenes Problem. Die jeweilige Straffrage diskutieren nur die Personen, die am speziellen abgeurteilten Geschehen interessiert sind. Und die sind dann auch emotional so berührt, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der der Gleichbehandlung in den Hintergrund treten.


Inwiefern muss sich denn das Tierschutzgesetz ändern?

Ort: Hierzu liegt ein ganz maßgeblich von unserem Vorsitzenden Dr. Christoph Maisack gestalteter Entwurf vor, den Bündnis90/Die Grünen noch in dieser Legislaturperiode einbringen wollen. Der Entwurf ist im Internet abrufbar: Arbeitskreis Tierschutz.

In strafrechtlicher Hinsicht halte ich aus jahrzehntelanger praktischer Erfahrung insbesondere für dringend erforderlich: die Erhöhung der Höchststrafe auf fünf Jahre (das ist im deutschen Strafrecht die „Normalgrenze“ für allgemeine Delikte, etwa einfacher Diebstahl, Unterschlagung, Betrug) sowie die Strafbarkeit auch der versuchten Tierquälerei und Tiertötung. Hier ist es gerade im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz in Art. 20a GG unerträglich, in Versuchsfällen auf die Strafbarkeit von versuchter Sachbeschädigung zurückzugreifen oder bei herrenlosen Tieren gar keine Strafbarkeit zu haben (ebenso bei versuchter Schädigung des eigenen Tieres durch den Täter).

Weiter muss im Rahmen des strafrechtlichen Tierhalteverbotes der Vollzug eindeutig gesetzlich geregelt werden und muss eine bundesweite präventive Mitteilungspflicht an die Veterinärämter angeordnet werden. Zurzeit weiß keine Verwaltungsbehörde etwas von einem in einem anderen Bezirk verhängten Tierhalteverbot.


Wie werden die Straftatbestände Vernachlässigung und Aussetzen eines Tieres in der Regel gewertet?

Ort: „Aussetzen“ eines Tieres, um sich seiner zu entledigen oder sich seiner Halterpflichten zu entledigen, stellt als solches, ohne dass das Tier darüberhinaus geschädigt werden muss, nach § 3 Nr. 3 TierSchG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Die in den Presseberichten geschilderten Feststellungen an dem Hund in Zuzenhausen stellen eine jedenfalls längerdauernde erhebliche Leidenszufügung dar (Madenbefall, Verfilzung des Fells, aber auch die auf fehlerhafte Haltung hinweisende artwidrige Verhaltensweise des Tieres, die als solche bereits zu Leidenszuständen geführt hat), die eine Straftat nach § 17 Nr. 2b TierSchG darstellen.

Zu diesem Ergebnis dürfte jedes Gericht bei sachverständiger Beratung durch einen Veterinär kommen.

Die offensichtliche Dauer der ersichtlichen und daher vorsätzlichen Vernachlässigung lässt hier ein solches Maß an Schuld vermuten, dass eine beträchtliche Strafe und ein (Tiere schützendes) allgemeines Tierhalteverbot sehr nahe liegt.


Was kann öffentlicher Druck bewirken?

Ort: Das ist eine Frage für einen Politikwissenschaftler. Wie die Finanzkrise zeigt, kann Ungehaltenheit in der Bevölkerung zu schnellen, hektischen (sinnvollen?) Gesetzen führen. Bei manchen öffentlich diskutierten Straftatbeständen (Internetkriminaltät, Kindesmissbrauch usw.) werden lange Diskussionen ohne Ergebnis geführt.

Lokaler Druck bewirkt allenfalls bei lokalen Verwaltungen für eine gewisse Zeit ein engagierteres Verhalten zwecks Vermeidung von sonst zu befürchtenden Berichten an vorgesetzte Dienststellen.


Viel Kritik kam im vorliegenden Fall an der Vorgehensweise des Veterinäramts auf. Müssen Veterinärämter eigentlich von sich aus Nachkontrollen anstellen, wenn sie von tierschutzrechtlichen Verstößen wissen?

Ort: Ja. Das ist die Grundaufgabe der Abteilung Tierschutz bei jedem Veterinäramt. Es besteht eine strafrechtliche Garantenstellung für Amtstierärzte, die bei unterlassenem Einschreiten zu eigener Strafbarkeit nach § 17 TierSchG führen kann. So die Meinung der führenden Tierschutzkommentare und insbesondere in zwei Gutachten für die Hessische Landestierschutzbeauftragte der Berliner Rechtsanwalt Rolf Kemper.


Wie kurzfristig kann ein Veterinäramt Tiere beschlagnahmen bzw. ein Tierhalteverbot aussprechen?

Ort: Grundlage für Eingriffe durch das Veterinäramt ist § 16a TierSchG. Der ermöglicht umfassende sofortige Anordnungen zur Entlastung des Tieres bis zur sofortigen Wegnahme des Tieres und zum sofortigen Halteverbot.

Natürlich ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, aber die Veterinärbehörde hat bei Vorliegen vom Verdacht von Verstößen gegen § 2 TierSchG (unangemessene nicht artgemäße leidverursachende Tierhaltung) die erforderlichen Maßnahmen zwingend zu treffen (herrschende Meinung in der juristischen Literatur).


Wie effizient sind Tierhalteverbote? Sind sie leicht zu umgehen?

Ort: Die bundesweite Unterrichtung der Veterinär- und Ordnungsbehörden muss verbessert werden. Schwierigkeiten tatsächlicher Art stellen sich häufig in der Frage der anderweitigen Unterbringung verboten gehaltener Tiere dar.

Umgehungsversuche durch „Strohmänner“ sind der Strafjustiz auch in anderen Situationen bekannt. Sie werden sicher nicht immer erkannt, aber grundsätzlich doch durchschaut und zufriedenstellend gelöst.


Was halten Sie von einer solchen Mahnwache, wie sie am Wochenende stattfindet?

Ort: Dagegen ist bei aufgetretenen generellen Problemen nichts zu sagen. Hier handelt es sich aber wohl um einen ganz gravierenden Individualverstoß, bei dem man sich fragen muss, warum nicht früher (Amt oder Nachbar) nichts bemerkt wurde. Das wäre für mich das allgemeine Problem.

Auch Mahnwachen nach Kindestötungen sind verständlich und nachvollziehbar, ändern aber weder an der objektiven Rechtslage etwas noch machen sie das geschehene Unrecht besonders bewusst, da diese Einschätzung ohnehin allgemein geteilt wird. Vielleicht beruhen alle Mahnwachen auf der Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens angesichts zuvor erfolgter Unterlassungen. Für eine solche Bewusstmachung haben sie einen Sinn, wenn sie auch zu Verhaltensänderungen führen.


In Bezug auf Haustiere reagieren viele Menschen sehr emotional. Nutztiere scheinen oft vergessen zu werden?

Ort: Ja.


Gibt es Unterschiede in der juristischen Betrachtung von Nutztieren und Haustieren?

Ort: Grundsätzlich nein. Die Problematik liegt in der gesetzlichen Formulierung, dass niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund“ Leid zufügen (§ 1 TierSchG) oder es töten darf (§ 17 TierSchG).

Die gesamte agrarindustrielle Tiernutzung steht unter den Prämissen, dass:

a) Fleischverzehr und Nutzung tierischer Produkte (Eier, Milch usw.) in unserem Kultur- und Rechtskreis als vernünftig anerkannt sind (so auch – noch – BVerfG),

b) ökonomisch freier Wettbewerb herrschen darf und muss, d.h. billige Produktion mit hohem Gewinn als marktwirtschaftliche Grundrechte gelten, bei denen das Tier nur Produktionsfaktor ist.

Solange diese Vorgaben auch juristisch zu beachten sind, haben die Nutztiere in der rechtlichen Bewertung schlechte Karten. Ob da auf Dauer durch die Staatszielbestimmung „Tierschutz“ in Art. 20a GG eine Änderung eintritt, bleibt abzuwarten und stellt einen langen Weg dar.


Was muss sich in Deutschland ändern?

Ort: Deutschland hat ein durchaus sehr ordentliches Tierschutzrecht. Dieses und die entsprechenden Verordnungen müssen effektiver umgesetzt werden. Das erfordert aber auch zugegebenerweise mehr Personal in den Veterinärämtern. Das Problem kenne ich über Jahrzehnte auch bei der Polizei (aber da geschieht auch wenig). Es ist zwar banal, aber nur viele gute Beamte klären auch Vieles gut auf.

Gesetzgeberisch muss angestrebt werden, dass europarechtliche Regelungen sich mindestens am deutschen Niveau ausrichten und dieses nicht unterschritten wird.

Entscheidend aber ist das Verbraucherverhalten. Solange viel und billiges Fleisch und Fisch verlangt werden, wird dieses Produkt durch Leiden und Tod von Millionen Tieren erzeugt. Da helfen auch gutgemeinte Demonstrationen mit Hinweis und zur Abwehr tierindividuellen Leids wenig (aber das ist keine juristische, sondern eine soziale Wertung).


Warum gibt es den Arbeitskreis Juristen für Tierrechte? Was sind die Ziele des Vereins?

Ort: Die „Juristen für Tierrechte“ waren eine freie Verbindung von Juristen über Jahrzehnte. Aus ihrem Kreis ist durch die beharrliche Arbeit ihres langjährigen Sprechers Dr. Eisenhart von Loeper letztlich die verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel erreicht worden.

Um tierschutzrechtliche Belange effektiver in deutscher und europäischer Legislative wie im Vollzug und der Rechtswissenschaft umzusetzen, hat sich diese freie Verbindung im April 2010 in Berlin als Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht vereinsrechtlich organisiert. Ihre angestrebten Zwecke sind auf der (im Aufbau befindlichen) Homepage unter www.djgt.de unter „Satzung § 2“ zu ersehen.


Zur Person

Jost-Dietrich Ort (67) ist stellvertretender Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht mit Sitz in Berlin. Als Oberstaatsanwalt a.D. war er mehr als 25 Jahre lang in Tierschutzsachen tätig.

Ort war von 1971 bis 2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hanau und dort zuletzt als Oberstaatsanwalt ständiger Vertreter des Behördenleiters. Er bearbeitete die Tierschutzverfahren, wobei durchaus spektakuläre Vorgänge anfielen wie die Beschlagnahmung und der Einfang von über 100 vernachlässigten Pferden auf einer weiträumigen Koppel (unter Einsatz von bei der US Armee beschäftigten Cowboys), die Beschlagnahmung eines in einem Zirkus strafbar gehaltenen Flusspferdes und dessen "Repatriierung" nach Kenia sowie ein Verfahren gegen Giovanni Althoff wegen tierquälerischer Elefantenhaltung im Zirkus.

>>Internet: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht
http://www.stimme.de/kraichgau/ks/art31504,1857703
04.06.2010


Fall Joshi: Mutmaßlicher Tierquäler gibt Katzen ab (31.05.2010)

Von Adrian Hoffmann

Im Allmendweg in Zuzenhausen wurde der Hirtenhund Joshi Ende April völlig verwahrlost aufgefunden.

Zuzenhausen - Nach Angaben des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis hat die Familie des mutmaßlichen Tierquälers aus Zuzenhausen die sechs Katzen, die sie noch gehalten hatte, nun abgegeben. Ein für die gesamte Familie geltendes Tierhalteverbot ging diesem Schritt voraus. Tierfreunde sind erfreut über diese Nachricht.

Immer wieder stand die Frage im Raum: Was geschieht mit den Katzen, die noch bei der Familie leben, die den verwahrlosten Hütehund Joshi gehalten hatte?

Am Montag seien ein Mitarbeiter des Veterinäramts und die Polizei vor Ort in Zuzenhausen gewesen, sagte Berno Müller, Sprecher des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Die Familie habe nachweisen können, dass sie die sechs Katzen, wie in der Verfügung gefordert, an ein Tierheim abgegeben hat.

Nach Informationen der Heilbronner Stimme wurden die Katzen allerdings nicht an das Sinsheimer Tierheim übergeben.


http://www.stimme.de/kraichgau/ks/art31504,1854469

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"Joshi" soll wenigstens nicht ganz unnötig gelitten haben

'Joshi' hieß früher 'Pit'

Von Günther Keller

Zuzenhausen. (kel) Als "Pit", wie er früher gerufen wurde, führte er ein erbärmliches Leben. Als "Joshi", wie er posthum getauft wurde, gilt der gequälte Hirtenhund aus Zuzenhausen inzwischen bei Tierfreunden in ganz Deutschland als Synonym für die artwidrige Haltung eines Hundes. Dafür, dass der Rüde nicht ganz unnötig gelitten hat, wollen voraussichtlich Hunderte von Teilnehmern einer Mahnwache am nächsten Samstag sorgen. Um 16 Uhr soll im Allmendweg einerseits an das schlimme Schicksal des Vierbeiners erinnert werden, andererseits werden Konsequenzen verlangt: bessere Nachkontrollen bei behördenbekannter Tierquälerei, härtere Strafen für die Täter, eine engere Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und örtlichen Ordnungsämtern. "Wir brauchen eine höhere Sensibilisierung bei Tiermisshandlungen", fordert die Neckargemünderin Claudia Trageser, die die Mahnwache und einen Schweigemarsch mit einigen Mitstreitern organisiert. Gefühle sind dabei durchaus erlaubt: "Weil Du eine Sache warst..." steht auf einem Button mit einem Bild des Hundes, wie er Ende April gefunden worden war: das überlange, verfilzte und verkotete Fell um den ganzen Körper gewickelt, mit über fünf Zentimeter langen, verkrümmten Krallen, mit Maden in einer offenen Wunde, mit gebrochenem Schwanz und mit tieftraurigen Augen. In einer letzten Kraftanstrengung hatte sich der Hund aus seinem Verschlag, aus dem er offenbar seit Monaten nicht mehr heraus gekommen war, über die Straße geschleppt. Zu retten war er nicht mehr, eine Tierärztin schläferte ihn ein.

Das Los des Rüden hat eine regelrechte Schockwelle bei Tierfreunden ausgelöst. Eine von der Sinsheimerin Ramona Gippert ins Leben gerufene Internet-Gruppe zählte gestern sage und schreibe 27 200 eingetragene Mitglieder. Mitunter stark emotional wird in dem Forum der Fall zwischen Bestürzung und Wut diskutiert, wird auch immer wieder die Rolle der Amtstierärzte hinterfragt, denen seit August 2008 die problematische Tierhaltung bekannt war, die den Fall aber zu den Akten legten, nachdem der "Joshi"-Besitzer am Wieslocher Behördensitz im vorigen Frühjahr einen halbwegs gepflegten Hund präsentierte. Die in anderen Internet-Foren aufgetauchten Drohungen gegen den Hundehalter werden in Gipperts Forum konsequent unterbunden. "Joshi steht im Vordergrund, nicht der Täter", hat Ramona Gippert auch als Devise für die anstehende Mahnwache ausgegeben. Das nahe gelegene Wohnhaus des früheren "Herrchens" ist deshalb Tabuzone.

Dort sind allerdings offenbar nach wie vor etwa ein halbes Dutzend Katzen zuhause. Zumindest im Sinsheimer Tierheim wurden sie bislang nicht abgegeben, bestätigte dessen Leiterin Gaby Strobel-Maus der RNZ. Heute läuft die Abgabefrist offiziell ab. Am kommenden Mittwoch will das Veterinäramt den Vollzug überprüfen und gebenenfalls die verbliebenen Katzen beschlagnahmen.

Der Sinsheimer Tierschutzverein als Träger des Tierheims ist zwar nicht Mitorganisator der Kundgebung, unterstützt sie jedoch, wie ihr Vorsitzender Heinz Sänger erläuterte. Mit der Mahnwache würden wichtige Themen des Tierschutzes angesprochen. Sänger, im Hauptberuf Rechtsanwalt, hält die bisher praktizierte Bestrafung von Tierquälern für "recht zurückhaltend". Die Höchststrafe von drei Jahren werde eigentlich nie ausgesprochen, meist bleibe es bei Geldbußen.

Details für Schweigemarsch und Mahnwache sind derzeit noch in der Planung. Angedacht ist, die Kundgebung bei der Firma Leifheit zu starten - falls die dortigen Parkplätze zur Verfügung stehen. Nach einem kurzen Zug durch den Ort soll am Fundort von "Joshi" des Hundeschicksal gedacht werden und mahnende Worte gesprochen werden.

Militante Tierfreunde haben den früheren Besitzer des Hundes Joshi praktisch für vogelfrei erklärt.

Zuzenhausen: Im Internet läuft eine regelrechte Treibjagd auf den Zuzenhausener, der seinen ungarischen Hirtenhund völlig verwahrlosen ließ, bevor er mehr tot als lebendig vor drei Wochen im Allmendweg gefunden wurde. "Der Halter gehört für immer weggesperrt", lautet ein noch eher harmloser Kommentar. "Einlochen bis er verrottet", meint ein anderer, oder "Ich bin mir sicher, irgendeiner wird sich die Sippe noch abgreifen". Noch deutlicher wird ein gewisser "Chris": "Ich zertrümmere seine Kniescheiben, seine Ellenbogen schmeiße ich in einen Keller und zwei Tage später breche ich ihm die Hand und Fußgelenke....zwischendurch wird er mit eiskaltem Wasser abgesprüht...die Zunge rausgerissen, dass er nicht mehr schreien kann...das Schwein." Die Beschimpfungen und Drohungen nahmen bisweilen derart überhand, dass die Moderatoren von Internetforen zeitweise ihre Plattformen schlossen und händeringend zur Mäßigung aufriefen. Gleichzeitig kursieren offen Name, Adresse und Telefonnumer !
des Mannes.

Ein britischer Unternehmensberater, der gleichzeitig von London aus eine so genannte "Internetfahndung" betreibt, hat sogar die Anschrift des Arbeitgebers samt Telefonanschluss publiziert und zu einem Boykott des Betriebs aufgefordert.

Die allermeisten Tierfreunde gehen unterdessen klar auf Distanz zu Internet-Hetzern. "Das ist eine verschwindend kleine Minderheit, die völlig übers Ziel hinaus schießt" ist die Neckargemünderin Claudia Trageser überzeugt, die mit einigen Mitstreitern die Mahnwache am 5. Juni vorbereitet. Auch Gaby Strobel-Maus vom Sinsheimer Tierheim hält nichts von markigen Sprüchen: "Sachlich bleiben" trotz der hohen Emotionalität des Falles, appelliert sie an die Tierfreunde.

Dass die Hetz-Parolen negative Auswirkungen auf die geplante Kundgebung in Zuzenhausen haben wird, glaubt Polizeisprecher Kurzer nicht: "Wir haben keine Anhaltspunkt dafür, dass die Veranstaltung aus dem Ruder laufen könnte". Morgen wird es im Zuzenhausener Rathaus ein Kooperationsgespräch unter Beteiligung von Bürgermeister Dieter Steinbrenner, den Ordnungsämtern Sinsheim und Zuzenhausen sowie den Organisatoren geben. Völlig offen ist bisher noch die Zahl der Teilnehmer. Claudia Trageser: "Es könnten 100 kommen, vielleicht auch 1000". Die voraussichtlich um 18 Uhr beginnende Kundgebung - die erste in der langen Ortsgeschichte - soll zum einen an das bittere Los von "Joshi" erinnern und ein Tierhalteverbot für die ganze Halterfamilie einfordern. Verlangt werden generell härtere Strafen bei Tierquälerei, aber auch mehr Sensibilität beim Umgang mit Mitgeschöpfen. Handlungsbedarf könnte in dieser Hinsicht vor Ort weiterhin bestehen: Beim einstigen Herrchen von "Joshi" leben imm!
er noch die Katzen.

Quelle diese Nachricht: Rhein-Neckar-Zeitung
http://www.rnz.de/zusammen12/00_20100520064100_Polizei_ermittelt_jetzt_auch_zur_anderen_Seite.php

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Neues von ZERGportal
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Zuzenhausen - Nach Angaben des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gilt für den Mann, der Hund Joshi gehalten hatte, und seine Familie ab sofort ein Tierhalteverbot. Die noch von der Familie gehaltenen Katzen müssen innerhalb einer kurzen Frist anderweitig untergebracht oder abgegeben werden - andernfalls werden sie von Veterinären beschlagnahmt.

Laut Berno Müller, Sprecher des Landratsamts, wurde ein Sofortvollzug festgesetzt. Dieser setzt voraus, dass eine besondere Dringlichkeit gegeben ist.

Sollte es zur Beschlagnahmung kommen, werden die Katzen erwartungsgemäß in einem Tierheim unterkommen.

Das Landratsamt weiß bislang von sechs Katzen, die von der betroffenen Familie gehalten werden. Sollten bei der vorgesehenen Nachkontrolle weitere Katzen auftauchen, würden auch diese beschlagnahmt werden.

Quelle der Nachricht: Stimme.de
http://www.stimme.de/kraichgau/ks/Tierquaelerei-Ungarischer-Hirtenhund-Joshi-Zuzenhausen-Sinsheim;art31504,1846758


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Schlimmste Tierquälerei auch in Deutschland
Gefangen im eigenen Fell

Am Mittwoch den 28.4. wurde in Zuzenhausen im Allmendweg ein verwahrloster, kranker Hund aufgefunden. Ansässige hörten um ca. 6 Uhr ein lautes Gejaule und fanden anschließend diesen Hund auf der Straße liegend. Da er nicht in der Lage war zu laufen, wird vermutet, dass der Hund aus dem Auto geworfen wurde.


Der Rüde hatte eine große, ältere Wunde am Oberschenkel und sein Schwanz war gebrochen. Das Fell war so verfilzt und verkotet, die Krallen so lang, dass der arme Hund nicht mehr aufstehen konnte.

Als der Hund dann in Narkose geschoren wurde kamen hunderte von Maden aus seiner alten Wunde zum Vorschein. Die ganze Haut war entzündet und der Schwanz bereits nekrotisch. Der arme Rüde musste furchtbare Schmerzen über Wochen erdulden. Wir vermuten, dass er ein Puli (ungarischer Hütehund) war. Leider konnten wir ihm nicht mehr helfen, die Wunden waren zu groß und er konnte auch nicht mehr laufen, als er geschoren und die Krallen geschnitten waren. Außerdem hatte er verständlicherweise jegliches Vertrauen in Menschen verloren und ließ sich nicht anfassen. Wir durften ihn nicht länger leiden lassen und mussten ihn erlösen, was auch zum Tierschutz gehört. Bitte helfen sie uns, den Menschen, der diesem armen Geschöpf dies angetan hat, zu finden.

- Wer hat beobachtet wie am Mittwochmorgen der Hund in Zuzenhausen im Allmendweg ausgesetzt wurde? - Wer weiß wer so einen Hund hatte? Vielleicht hatte jemand mal so einen Hund, der dann auf einmal nicht mehr zu sehen war. Das Alter des Hundes wird auf ca. 8-10 Jahre geschätzt.

So könnte der Hund mal ausgesehen haben:


Auf Wunsch werden alle Hinweise vertraulich behandelt. Bitte rufen sie uns an unter der Nummer 07261/63324 (ab 10 Uhr) oder 015772672280 oder schreiben Sie uns eine Mail:

kontakt@tierheim-sinsheim.de


Nachfolgende Bilder sollten nicht von Kindern angeschaut werden!!!!!!


Unter diesem Link findet Ihr weitere Bilder von Joschi

http://www.tierheim-sinsheim.de/html/sub1/Bilder%20von%20Joshi.htm