Hallo liebe Mitstreiter,
im Kampf gegen den Hundehandel unter dem Deckmantel des Tierschutzes freuen wir uns mitteilen zu können, dass es nun amtlich ist, dass Hunde zum Zwecke des Handels innergemein- schaftlich nur verbracht werden dürfen, wenn sie: - eindeutig gekennzeichnet sind (Tätowierung oder
Chip)- eine gültige Tollwutschutzimpfung besitzen Die Antwort auf die Frage, ab welchem Alter ein Welpe zu Handelszwecken nach Deutschland verbracht werden darf, lässt sich aus dem Erfordernis ableiten, dass bei der Einreise ein wirksamer Tollwutschutz vorliegen muss. Nach der Entscheidung 2005/91/EG liegt ein wirksamer Impfschutz frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls vor, das der Hersteller des Impfstoffes für die Erstimpfung vorsieht. Da in der Regel ein Mindestalter von 3 Monaten für die Erstimpfung gegen Tollwut vorgesehen ist, können Welpen innerhalb der Europäischen Union also frühestens in einem Alter von ca. 4 Monaten zu Handelszwecken verbracht werden.
Hoffnungsvolle Grüße Das Team des Tierhofes Straelen Verordnung: (PDF) |