{"id":8315,"date":"2012-10-26T08:06:28","date_gmt":"2012-10-26T08:06:28","guid":{"rendered":"http:\/\/tierhof-straelen.de\/wp\/?p=8315"},"modified":"2012-11-01T17:42:42","modified_gmt":"2012-11-01T17:42:42","slug":"tierschutzverein-aus-bad-sassendorf-wegen-verstos-gegen-das-arzneimittelgesetz-abgeurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tierhof-straelen.de\/wp\/?p=8315","title":{"rendered":"Tierschutzverein aus Bad Sassendorf wegen Versto\u00df gegen das Arzneimittelgesetz abgeurteilt"},"content":{"rendered":"<p>Gesetze und Vorschriften nehmen die Verantwortlichen beim bekannten Tierschutzverein aus Bad Sassendorf anscheinend nicht sehr ernst. <br \/>\n\tDie 3. kleine Strafkammer des Landgerichts Arnsbergs verurteilte in zweiter Instanz die Vorstandsvorsitzende gestern wegen des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz zu 20 Tagess&auml;tzen. Der Verein verschickte per Post an eine f&uuml;r ihn t&auml;tige Pflegestelle das verschreibungspflichtige Antibiotikum Amoxiclav f&uuml;r einen Hund, der an massiven Infektionen litt. <br \/>\n\tSeit Monaten steht der Verein in Kritik wegen zweifelhafter Tierschutzabsichten im Zusammenhang mit massenhafter <a href=\"https:\/\/tierhof-straelen.de\/wp\/?p=8243\" target=\"_blank\">Einfuhr von Hunden aus dem Ausland. <\/a><\/p>\n<p>Artikel lesen auf Soester-Anzeiger.de: <a href=\"http:\/\/www.soester-anzeiger.de\/nachrichten\/kreis-soest\/bad-sassendorf\/pillen-post-tierschutzverein-verurteilt-2567925.html\" target=\"_blank\">&quot;Pillen per Post: Tierschutzverein verurteilt&quot;<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Redaktionelle Erg&auml;nzung vom 01.11.2012:<\/p>\n<p>Im G&auml;stebuch des Tierhof Straelen ist die Verurteilung wegen des <a href=\"https:\/\/tierhof-straelen.de\/wp\/?p=8315\" target=\"_blank\">Versto&szlig;es gegen das Arzneimittelgesetz <\/a>ebenfalls lebhaft diskutiertes Thema. Die Verantwortliche bei Retriever in Not e.V. -Liberty for Dogs &#8211; f&uuml;r Presse und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit, Inga Sch&auml;fer, hatte sich ebenfalls mit in die Diskussion im G&auml;stebuch eingeklingt und bem&auml;ngelte die Ver&ouml;ffentlichung eines Zitats aus dem Forum des betroffenen Vereins durch einen User des G&auml;stebuches. Zur Verdeutlichung f&uuml;r Leser, die nicht dem G&auml;stebuch folgen, ver&ouml;ffentlichen wir an dieser Stelle die entsprechende Passage:&nbsp; <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\n\t28.10.2012 14:40:53<br \/>\n\tTierhof Straelen<br \/>\n\t@ Inga Sch&auml;fer<\/p>\n<p>Wir hoffen, dass Ihnen der Text jetzt besser gef&auml;llt.<\/p>\n<p>Um den Einwendungen wegen des Zitats aus dem RiN-Forum ein Ende zu setzen, haben wir an dieser Stelle das Zitat im Ursprungposting von &quot;Zaunk&ouml;nig&quot; gel&ouml;scht. Da wir keine M&ouml;glichkeit haben, mit &quot;Zaunk&ouml;nig&quot; Kontakt aufzunehmen, haben wir das uns ebenfalls im Original vorliegende Zitat aus dem RiN-Forum in indirekte Redewiedergabe umgewandelt. So bleiben die wichtigen Informationen aus dem w&ouml;rtlichen Zitat f&uuml;r die G&auml;stebuch-Leser erhalten.<\/p>\n<p>26.10.2012 15:39:00<br \/>\n\tTierhof Straelen<\/p>\n<p>Betreff: <a class=\"moz-txt-link-freetext\" href=\"http:\/\/www.soester-anzeiger.de\/nachrichten\/kreis-soest\/bad-sassendorf\/pillen-post-tierschutzverein-verurteilt-2567925.html\">http:\/\/www.soester-anzeiger.de\/nachrichten\/kreis-soest\/bad-sassendorf\/pillen-post-tierschutzverein-verurteilt-2567925.html<\/a><\/p>\n<p>Nat&uuml;rlich haben wir der Verhandlung beigewohnt. Die Angeklagte gl&auml;nzte durch Abwesenheit, die bessere H&auml;lfte der Angeklagten wohnte der Verhandlung bis zum Eintreten der Vertreter des Veterin&auml;ramtes als Besucher bei. Er verlie&szlig; den Gerichtsaal und hatte scheinbar kein Interesse mehr an dem weiteren Verlauf der Verhandlung. Sicherlich wird uns jetzt wieder Boshaftigkeit unterstellt, wenn wir aus der Zeugenaussage der Vertreter des Veterin&auml;ramtes entnommen haben, dass von einer doch so guten Zusammenarbeit nicht die Rede sein kann, denn Unterhaltungen &uuml;ber Anw&auml;lte sind ja nun mal nicht sehr intim. Sicherlich gibt es aber auch daf&uuml;r eine plausible Erkl&auml;rung seitens der Verantwortlichen. Es ist ja immer eine Sache der Interpretation!<\/p>\n<p>An dieser Stelle m&ouml;chten wir anmerken, dass w&auml;hrend der gesamten Verhandlung niemals von Floh- und Wurmmitteln die Rede war, sondern von &quot;Antibiotika&quot; (meherere Packungen), die nicht einzelnen Tieren zugeordnet werden konnten. Dies wurde bei einer Apotheken&uuml;berpr&uuml;fung beim verantwortlichen Tierarzt festgestellt. Dieser Tierarzt wurde bereits im Vorfeld per Ordnungswidrigkeitsverfahren f&uuml;r diese Verfehlung mit einer Ordnungsstrafe in H&ouml;he von 200,00 &euro; belegt. Bei seiner Vernehmung im Berufungsverfahren gab er an, dass die aus dem Ausland eingef&uuml;hrten Hunde sehr oft die gleichen Krankheitssymptome aufweisen und daf&uuml;r die ausgeh&auml;ndigten, eigentlich f&uuml;r den einzelnen Hund verschreibungspflichtigen, Medikamente prohylaktisch verabreicht wurden.<\/p>\n<p>Der Berufungsverhandlung lag das Urteil des Amtsgerichts zugrunde, in dem die Angeklagte zu 40 Tagess&auml;tzen &agrave; 30,00 &euro; verurteilt worden war. Der Staatsanwalt schlug vor, das Strafma&szlig; zu halbieren, um das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Anderenfalls m&uuml;sse die nicht zum Termin erschienene Zeugin geladen und ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt werden. Der Verteidiger, der von der Angeklagten allumf&auml;nglich bevollm&auml;chtigt war, bat um eine kleine Pause, um sich mit seiner Mandantin telefonisch zu beraten. So &quot;allumf&auml;nglich&quot; scheint die Vollmacht vom 24.10.2010 dann doch wohl nicht gewesen zu sein.<\/p>\n<p>In der Verhandlungspause meldete sich dann noch eine Zeugin beim Staatsanwalt. Diese wurde dann auch vernommen. Die Zeugin wunderte sich dar&uuml;ber, dass ihre schriftlichen Aussagen bei diesem Verfahren bisher nicht ber&uuml;cksichtigt worden sind. Hier stellte sich dann heraus, dass diese Gegenstand eines gesonderten Verfahrens seien.<\/p>\n<p>Nun hat die Verurteilung der Vorsitzenden dazu gef&uuml;hrt, dass es innerhalb des Vereins zu einer Erkl&auml;rung der f&uuml;r &Ouml;ffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Person kam, und zwar wie folgt:<\/p>\n<p>Zitat Zaunk&ouml;nig:<\/p>\n<p>Der Text im Forum dort warnt vor der Weitergabe von Medikamenten. Dabei wird auf die seit Jahren ge&uuml;bte Vereinspraxis verwiesen, den neu angekommenen Pflegehunden immer Wurmkur und Flohprophylaxe f&uuml;r die Erstversorgung mit in die Pflegestellen gegeben zu haben. Die Verantwortlichen k&uuml;ndigen an, dies in Zukunft nicht mehr zu tun, da sie sich damit, wie sie heute belehrt worden seien, strafbar machen w&uuml;rden.<br \/>\n\tFrisch mit Gesetzeskenntnis aufgeladen, wird des Weiteren darauf verwiesen, dass die Medikamentenabgabe durch das Arzneimittelgesetz und die Verordnung &uuml;ber tier&auml;rztliche Hausapotheken (T&Auml;HAV) geregelt sei und direkt an die Behandlung des Tieres gekoppelt ist. Eine tier&auml;rztliche Weitergabe ohne Behandlung bzw. eine Weitergabe von Medikamenten von Laien an Laien sei in Deutschland verboten. Das betreffe auch nicht mehr ben&ouml;tigte Medikamente wie etwa Schmerzmittel oder Herztabletten oder andere Medikamente, die etwa nach dem Tod eines Tieres &uuml;brig geblieben seien. Gesetzeskonform informiert das Forum dar&uuml;ber, dass diese Medikamente entweder an einen Tierarzt zur&uuml;ckgegeben oder vernichtet werden m&uuml;ssen. Es mache sich derjenige strafbar, wer solche Medikamente in seinem sozialen Umfeld weitergibt oder an Tierschutzorganisationen oder Tierheime spende.<br \/>\n\tAnschlie&szlig;end wird in dem Forumstext zwischen den Zeilen darauf verwiesen, dass Retriever in Not heute die Erfahrung habe machen m&uuml;ssen, dass deutsche Gesetze tats&auml;chlich auch f&uuml;r Retriever in Not gelten. In den Zeilen wird bekannt, dass die erste Vorsitzende stellvertretend f&uuml;r den Verein heute zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei, weil in einer Pflegestelle bei einem Besuch des Amtsveterin&auml;rs verschreibungspflichtige Medikamente vorgefunden worden waren, deren Herkunft mit Retriever in Not angegeben worden sei. Diese Medikamente seien von einem Tierarzt an den Verein abgegeben und von dort an die Pflegestelle weitergeleitet worden.<br \/>\n\tErsch&uuml;tternd das dann folgende Vereinsbekenntnis, (nur?) aus Schaden klug zu werden. Das scheine f&uuml;r den Verein Retriever in Not, so das forumsinterne Staunen, ganz besonders zu gelten.<br \/>\n\t(An dieser Stelle muss die indirekte Redewiedergabe kurz unterbrochen werden mit dem Hinweis, dass weltweit durchaus andere Lernmethoden bekannt sind. W&uuml;rde sich die Menschheit in ihrer Gesamtheit auf den Lernmodus des vorausgehenden Schadennehmens begrenzen, w&auml;ren diese von den B&auml;umen noch nicht so ganz weit weggekommen &hellip;)<br \/>\n\tMit bekennendem Insistieren auf diesem empirischen Lernmodell verk&uuml;ndet der Forumseintrag dann, man werde daher in Zukunft keine Medikamente mehr auf den Touren an die Pflegestellen weitergeben. Das betreffe auch Wurmkuren und Floh- und Zeckenmittel. F&uuml;r die Pflegestellen bedeute dies, dass sie sich nach der &Uuml;bernahme der Hunde diese Mittel von ihrem Tierarzt besorgen m&uuml;ssen. Das sei f&uuml;r alle etwas umst&auml;ndlicher. Und f&uuml;r den Verein sei das auch etwas teurer. Doch mit diesem Modus operandi sei man auf der sicheren Seite.<\/p>\n<p>Ende der Forumsweisheit.<\/p>\n<p>Der zur Anzeige gebrachte Fall spielte sich in einer Pflegestelle in M&uuml;nchen ab. Der Hund war schwer krank, ihr wurde Antibiotika geschickt (nat&uuml;rlich rein prophylaktisch). Da es dem Hund aber sehr schlecht ging, suchte diese Pflegestelle dennoch einen Tierarzt auf. Die Sache nahm nun ihren Lauf.<\/p>\n<p>Erstaunlich, dass es nach der gestrigen Verhandlung erst jetzt zu dieser Erkl&auml;rung kam. Es gab ja schlie&szlig;lich schon l&auml;ngst ein Urteil des Amtsgerichts oder hat man tats&auml;chlich im Berufungsverfahren mit einem Freispruch gerechnet? Jedenfalls l&auml;sst es f&uuml;r uns den Anschein zu, dass die Zeit zwischen dem amtsgerichtlichen Urteil und dem jetzt ergangenen Urteil nicht genutzt wurde, um die Pflegestellen entsprechend aufzukl&auml;ren (wenn schon, allerdings in korrekter Form). F&uuml;r uns sieht es so aus, als h&auml;tte die erste Verurteilung die Angeklagte v&ouml;llig unbeeindruckt gelassen. Ein Schelm der B&ouml;ses dabei denkt!<span _fck_bookmark=\"1\" id=\"cke_bm_92E\" style=\"display: none;\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\n\t&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetze und Vorschriften nehmen die Verantwortlichen beim bekannten Tierschutzverein aus Bad Sassendorf anscheinend nicht sehr ernst. Die 3. kleine Strafkammer des Landgerichts Arnsbergs verurteilte in zweiter Instanz die Vorstandsvorsitzende gestern wegen des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz zu 20 Tagess&auml;tzen. 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