Nachdem wir nun davon Kenntnis erhielten, dass Carsten T. dringend ein Fahrzeug für seine wertlose Arbeit benötigt, haben wir natürlich keine Kosten und Mühen gescheut, um ein entsprechendes, für ihn geeignetes X-PHILIE-Mobil zu beschaffen.
Also Carsti, mach hinne, bilde notfalls Fahrkette und hol Deine neue Karre ab!!!
Zum besseren Verständis:
Wie angekündigt, halten wir unsere Leser in Sachen des Carsten T. auf dem Laufenden:
Mit Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 18. Juni 2013 wurde dem Antragsgegner Carsten T. im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung mit folgendem Tenor unteragt:
Auf der Internetseite "b……" wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, der "Tierhof Straelen und Zoophilien-Oma ziehen an einem Strang", bei dem Tierhof Straelen handele es sich um "Betrüger, Spendengauner und Rufmordinitiatoren", bei dem Tierhof Straelen würden gezielt "Tierschutzvereine, Tiervermittlungen u. a. Vereine oder Privatpersonen verleugnet, um deren Spender abzuwerben", bei dem Tierhof Straelen handele es sich um "Trickbetrüger", der Tierhof Straelen bietet "Tier- und Kinderfickern eine Autorenheimat". Der Antragsgegner wird verurteilt, dass auf seiner Internetseite "b……" veröffentliche Foto der Antragstellerin zu entfernen.
Dem Antragsgegner wird im Falle der Zuwiderhandlung angedroht:
Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 € ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann die Anordnung von Ordnungshaft oder die Anordnungunmittelbarer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
…….
Vor dem Amtsgericht Recklinghausen waren zwei von uns eingeleitete Verfahren anhängig. Eines davon ist an das Landgericht Bochum abgegeben worden. Dort sollte am 3. Juli 2013 ein Termin stattfinden. Dieser wurde nunmehr wieder aufgehoben und der Richter des Landgerichts Bochum hat die Sache an das Amtsgericht Recklinghausen aus formalen Gründen im Eilverfahren zurück verwiesen. Laut Aussage unseres Rechtsanwaltes wird es dementsprechend zeitnah eine zweite Entscheidung gegen Carsten T. geben.
Nun scheint Carsten T. sich in der Rolle eines Hasspredigers nach wie vor so wohl zu fühlen, dass er sich natürlich in keinster Weise beeindrucken lässt, sondern in gewohnter Manier seine Hetz- und Lügenseite weiterhin mit irgendwelchen konstruierten Hirngespinsten füllt. Er hat also schon gegen die erste einstweilige Verfügung verstoßen…!!!
Missbrauch liegt unserer Meinung nach darin, dass Carsten T. sich nur als Tierschützer und Tierrechtler bezeichnet, um gewünschte Aufmerksamkeit zu erhaschen, um damit sein kriminelles Treiben schön zu färben.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir nunmehr auch gegen Personen, die sich die unlauteren Inhalte des Carsten T. zu eigen machen bzw. verbreiten, juristisch vorgehen.
In Sachen Carsten T. erhalten wir E-Mails und Anrufe von Tierfreunden und Unterstützern, die ihre Bestürzung und Anteilnahme zu den nicht mehr nachvollziehbaren Auswüchsen auf der besagten Webseite aussprechen und uns weitere Informationen zukommen lassen. Zunächst einmal vielen Dank dafür.
Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass ein Großteil dieser Menschen anonym bleiben möchte aus Angst davor, ins Visier dieser Hetz- und Lügenseite (explizit des Carsten T., der Tanja L., Sabine K. und Barbara Sch.) zu geraten. Es ist sehr erfreulich, dass immer mehr Betroffene und Beobachter die Zusammenhänge und das hinter dieser allumfassenden Denunziation stehende System durchschauen. Die Motive des Carsten T. und dessen Mitstreitern bekommen nach und nach ein Gesicht. Dem objektiven Beobachter ist schon lange klar, dass solche Figuren im Tierschutz rein gar nichts verloren haben.
Um uns von den Methoden dieser Denunzianten und Hetzer klar abzugrenzen, haben wir alle erforderlichen rechtlichen Schritte veranlasst, um die Behörden zur dringend notwendigen Intervention und zur Ahndung der diversen – nach unserer Auffassung vorliegenden – Straftaten zu veranlassen.
Wir geben offen zu: Dieser Terror geht nicht spurlos an uns vorüber. Dennoch können Carsten T. und seine Mittäter sicher sein, dass wir unser Privat- und Arbeitsleben nicht von diesem Geschehen beherrschen lassen. Wir versprechen den Tierfreunden und unseren Unterstützern: Wir bleiben dran! Wir werden nicht müde, an den Rechtsstaat zu glauben. Mit Ausdauer und Geduld werden wir dafür sorgen, dass dem Recht wieder Geltung verschafft wird.
Ferner kündigen wir an, dass es nach der juristischen Klärung und behördlichen Intervention eine ausführliche Aufarbeitung der Verbindungen/Verzweigungen/Korruptionen der verschiedenen, sich hinter dem Hauptakteur verbergenden Gruppen und Institutionen geben wird.