Es gibt keine Person in der gesamten Bundesrepublik, welche den Zoophilen so viel Aufmerksamkeit und Werbung verschafft hat wie der Hassprediger. Jeder Marketingexperte weiß: Es gibt keine schlechte Werbung. Es gibt nur Werbung.
Und so bewirbt Carsten T. seit Jahren diese von fast allen Tierschützern grundsätzlich abgelehnte Bevölkerungsgruppe, die zuvor weitgehend in der Nichtwahrnehmung verschwand. Er sorgt dafür, dass Zoophile und Sodomisten  Aufmerksamkeit bekommen. Schlimmer noch: Durch seine permanenten Rechtsverletzungen, seine klar erkennbar strafbaren Verleumdungen, seine Fäkalsprache, seinen aus jeder Zeile triefenden Hass, seine durchgehende Verletzung des Rechts am eigenen Bild sowie durch seine dunklen Drohungen und Ankündigungen macht er sie zu Opfern! Damit schlägt er seriösem Tierschutz jedes Werkzeug aus der Hand, sich auf Diskursebene mit diesem gesellschaftlichen Phänomen auseinanderzusetzen, berechtigte Kritik zu üben und mithin auf die politische Willensbildung einzuwirken.

Wie an unserem Gästebuch sehr schön zu sehen ist: Wer den Hassprediger auch nur erwähnt, hat schon die Zoophilen zu Gast! Das ist bei Zugpferden so. Und Carsten T. ist das Zugpferd der Sodomie und Zoophilie schlechthin.
Wie also sollen sich die Verantwortlichen des Gästebuchs Tierhof Straelen jetzt verhalten? Soll dem schier besinnungslosen und klar rechtsbrüchigem Wüten des Hasspredigers nachgegeben werden, nur um nicht die prominentesten Opfer seiner chronischen Rechtsverletzungen auf den Plan zu rufen? Soll diesen mit dem undemokratischen Mittel der Zensur das Rederecht grundsätzlich entzogen werden?

Der Tierhof Straelen hat sich zum Thema Zoophilie klar positioniert: Null Toleranz für sexuellen Umgang mit Tieren!
Darf diese klare Positionierung dazu führen, rigoros Postings von Personen zu löschen, die sich als zoophil outen?
Der Tierhof Straelen nimmt für sich in Anspruch, in diesem Gästebuch eine relativ liberale Gesprächskultur zu pflegen. Hier dürfen sich auch Befürworter von RiN/LfD verlautbaren. Es gehört zu unserem demokratischen Grundverständnis, dass Argumente und Diskussionen allemal noch tiefer wirken als das leichtfertig gehandhabte Instrument der Zensur.
Nicht wenige Kritiker werfen den sogenannten Antizoos im Allgemeinen und ihrem rechtsbrechendem Headman faschistoide Vorgehensweisen vor. Zensur und das Mundtotmachen von missliebigen Personen gehört ebenfalls in den Werkzeugkasten solcher Antidemokraten. Mit diesen will sich das Gästebuch Straelen nicht gemein machen.
Es ist sehr bedauerlich, dass offensichtlich einige Zoophile nicht genug strategische Kompetenz besitzen zu erkennen, dass es in der dringend notwendigen Auseinandersetzung mit dem schlimmsten Hassprediger der Tierschutzszene kontraproduktiv ist, wenn sie selbst sich in diese Diskussion auf dieser Plattform einschalten. Ist es wirklich so schwer zu erkennen, dass sie damit dem Wütenden Wasser auf seine Güllemühle schaufeln?

Der Tierhof Straelen hat intern ausführlich über dieses für uns sehr schwerwiegende Problem diskutiert und ist zu folgendem Entschluss gekommen: Wir werden hier weiterhin auch Diskussionsbeiträge von Personen dulden, die sich als zoophil bezeichnen. Diese Duldung jedoch unterliegt folgender Einschränkung: Über das pure Outing hinaus werden keine weiteren Bekenntnisse, Verständniswerbung, Erklärungen etc. geduldet. Postings von Zoophilen in diesem Gästebuch, die in irgendeiner Weise Werbung für diese von uns vollumfänglich abgelehnte Umgangsform mit Tieren machen, werden unter Hinweis auf diese Grundsatzerklärung gelöscht. Die Zoophilen haben sich ausreichend Plattformen im Internet geschaffen, wo sie sich darstellen können. Dafür steht das Gästebuch des Tierhof Straelen nicht zur Verfügung.
Darüber hinaus weisen wir angesichts der Brisanz der aktuellen Diskussion auch noch einmal auf folgende, eigentlich selbstverständliche Grundsätze hin: Aufrufe zur Gewalt und Selbstjustiz werden ebenfalls nicht geduldet. Namen von Personen, die auch sonst nicht in die Öffentlichkeit treten, dürfen nur abgekürzt genannt werden. Das gilt nur eingeschränkt für Carsten T., der selbst hochaggressiv und unter Hinweis auf seinen vollständigen Namen in die Öffentlichkeit tritt und sich im Übrigen dadurch auszeichnet, dass er die Persönlichkeitsrechte aller ihm missliebigen Personen aufs gröbste verletzt.

Diese Grundsatzerklärung basiert auf dem Status quo der Diskussion. Der Tierhof Straelen behält es sich jedoch vor, sollte die Auseinandersetzung  trotz der obigen Vorgaben entgleisen, zu jedem Zeitpunkt die Diskussion vollständig abzubrechen, chronische Regelverletzer überhaupt nicht mehr zuzulassen, mit Löschung zu reagieren und alle weiteren Instrumente zu nutzen, die geltendes Recht zur Verfügung stellt.

Das Team des Tierhof Straelen

 

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Richtigstellung in eigener Sache:

Zu Recht wird öffentlich die dilettantisch durchgeführte „Schweinerettungsaktion“ von Rüsselheim e.V. und der Medienkoordination Kassen kritisiert.

In einem Forum wird nun die falsche Behauptung aufgestellt, der Betreiber der Medienkoordination sei unter anderem als Vorstand aktiv bei Charity für Tiere e.V. und Tierhof Straelen. Diese Darstellung weisen wir hiermit ausdrücklich als falsch zurück. Der „Medienkoordinator Kassen“ ist kein und war niemals Vorstand bei CfT, geschweige denn beim Tierhof Straelen.

Natürlich freuen wir uns, wenn sach- und fachkundige Mitstreiter für die Tiere zu uns stoßen – die Grundvoraussetzung an diese Qualifikation erfüllt der „Medienkoordinator“ offensichtlich nicht. Die Art und Weise der Aktionsdurchführung beinhaltet ein hochgradiges Gefährdungspotential für Tiere und Menschen. Mit einem verantwortungsbewussten Tierschutz hat das Ganze nichts zu tun.   

Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen arbeitet bei Tierschutzfällen in enger Abstimmung mit Veterinär- und Ordnungsämtern zusammen.

Nach einem Medienbericht ist die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V., kurz TVT, ebenso wie Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen für eine Erlaubnispflicht beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland in die Bundesrepublik.

Ebenfalls sehr aufschlussreich sind folgende Merkblätter vom TVT: Hundeimporte (Stand: Okt. 2012) sowie Tierschutz oder Hundehandel? Eine Entscheidungshilfe für zukünftige Hundebesitzer

Am Freitag, 19.10.12 findet beim Berufspolitischen Forum der Tierärztekammer Nordrhein ein Vortrag von Dr. Sylvia Heesen zum Thema Tierimporte aus Süd- und Osteuropa statt: "Hundeimporte aus Süd- und Osteuropa – tierschutzrechtliche Bewertung. Ein Plädoyer für die staatliche Kontrolle".

Mehr zum Thema "Erlaubnispflicht beim Verbringen von Tieren" im Zusammenhang mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes: Offener Brief an Bundesmisterin Aigner

Informationen zum TVT – www.tierschutz-tvt.de

Der IZT begruesst diese geplante  Erlaubnispflicht ausdruecklich. Aus diesem Grund haben wir einen Brief an Bundesministerin Ise Aigner geschrieben. Ganzen Beitrag lesen von: Internationaler Zusammenschluss für Tierschutz (IZT)

Offener Brief an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen unterstützt ausdrücklich die Forderung einer Erlaubnispflicht beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland, wie es im Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschrieben ist (Drucksache 17/10572; § 11 (Abs.1, Satz 1, Nummer 5 –neu)).
Die Einführung einer Erlaubnispflicht beim Verbringen von Tieren aus dem Ausland nach Deutschland gewährleistet, dass der sogenannte Auslandstierschutz transparent, effizient und seriös arbeitet.

Die kursierende Darstellung, dass es sich bei den nach Deutschland importierten Tieren ausschließlich um „Straßenhunde“ handelt, ist nach unseren Erkenntnissen schlichtweg falsch. Die Tiere stammen aus oftmals illegalen Züchtungen oder Vermehrungen im Ausland, und werden von deutschen Tierschutzvereinen aufgenommen und im Bundesgebiet gegen Entgelt vermittelt. Dabei passiert den Verursachern im Ausland in der Regel nichts, denn die bezeichneten Vereine prangern, auch nicht auf dem Rechtsweg, diese Züchtungen / Vermehrungen an. Unserer Meinung nach, unterstützt eine derartige Handlungsweise sogar noch das Tierelend. Auf der anderen Seite finanzieren sich einige Vereine fast ausschließlich über die einhergehenden Vermittlungsgebühren. Dies ist lukrativ, da die Kosten für die Vereine nicht immer so hoch sind wie dargestellt: Die Kosten für die Pflege und Fütterung und teilweise auch die tierärztliche Versorgung dieser Tiere werden meist von ungeprüften Pflegestellen, also aus privaten Mitteln, bezahlt und werden in vielen Fällen nicht vom Verein getragen. Auch nicht jedes Tier bedarf intensiver tierärztlicher Versorgung. Und dass alle Tiere geimpft und gechipt sind, können wir aus unserer Erfahrung auch nicht bestätigen. Bei genauerem Hinschauen, gab es erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der ausgestellten Impfpässe. Auffallend ist auch, dass es sich bei den Importtieren häufig um gut zu vermittelnde Tiere, unter anderem auch Rassehunde und Welpen handelt. Einzelne Vereine verbringen massenhaft Tiere nach Deutschland und arbeiten mit Pflegestellen, wobei sie ablehnen, dass diese von den zuständigen Veterinärbehörden auf Sachkunde geprüft werden, was Grundvoraussetzung für eine solche Tätigkeit im Sinne des Tierschutzes sein sollte. Grundsätzlich ist die Methodik zweifelhaft, da nach diesem Muster eine nicht versiegende Einnahmequelle aus Produzenten und Abnehmern entsteht.

Die Fälle, der durch Unachtsamkeit und mangelnder Kompetenz entlaufener Tiere, häufen sich genauso wie die Geschichten der Tiere, die dann hier in Deutschland auf eine Odyssee geschickt werden. Bei vielen der importierten Tiere handelt es sich um ängstliche/scheue Tiere, die mit den hiesigen Verhältnissen völlig überfordert sind. Tiere werden teilweise an Raststätten oder unter Autobahnbrücken in Form von Fahrketten umgeladen und sind über Stunden unterwegs. Ebenfalls machen Meldungen in der Presse deutlich, dass Auslandstiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen transportiert werden.

Adoptanten oder Pflegestellen übernehmen die sogenannten „Wundertüten“ aufgrund einer Internetpräsentation, die oftmals nicht die wirklichen Eigenschaften/Krankheiten wiedergeben und schließlich und endlich ist in vielen Fällen damit vorprogrammiert, dass die Hunde ihr neues Zuhause wieder verlassen müssen, weil es zu Schwierigkeiten im Umgang mit dem Tier kommt. Der Weg endet in deutschen Tierheimen, weil die Verantwortlichen sich aus der Affäre ziehen und damit beschäftigt sind, die nächsten Transporte vorzubereiten.

Schon vor Monaten veröffentlichte der Deutsche Tierschutzbund, dass Tierheime in Deutschland überfüllt sind und keine Kapazitäten mehr frei sind. Das können wir genauso bestätigen. Obwohl wir bewusst keine Tiere aus dem Ausland übernehmen, leben bei uns viele Hunde fremdländischer Herkunft, da diese Tiere durch verschiedenste Probleme ihr Zuhause verloren haben und die verantwortlichen Organisationen sich ihrer Verantwortung für das Tier entzogen haben.

Unserer Meinung nach würde die geplante Erlaubnispflicht zur Einführung, Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren ggf. dazu dienen, nachvollziehbar klarzulegen, wie viele Tiere aus welchen Ländern eingeführt werden. Wenn man sich vor Augen führt, dass allein die Anzahl der aus Tschechien/Slowakei eingeführten Hunde auf ca. 25.000 jährlich geschätzt wird, kann man sich leicht ausmalen, welches Ausmaß die Einfuhr auch unter dem Aspekt perfider Geschäftemacherei hat. Wünschenswert wäre sich zukunftsorientiert dem Aufbau einer fundierten Tierschutzarbeit vor Ort zu widmen. Die Konzentration auf die massenhafte Einfuhr von Auslandstieren kann und darf nicht die Lösung sein, da hierdurch lediglich eine Problemverlagerung stattfindet.

Unter diesen Eindrücken fordern wir dringend die Verabschiedung des obigen Gesetzesentwurfs. Wer verantwortlichen Tierschutz betreibt und nichts zu verbergen, hat mit einer Erlaubnispflicht keine Schwierigkeiten. Ein lückenloses und nachvollziehbares Tierbestandsbuch mit Angaben zur Herkunft der Tiere über mehrere Ebenen sind im Sinne von Transparenz und für einen glaubwürdigen Tierschutz unabdingbar, vor allem wenn Tierschutzvereine sich von Tierhändlern unterscheiden möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

P.S.: Zur Verdeutlichung der Situation empfehlen wir nachstehende Links zu Medienberichten:

1. RTL Punkt 12
„NÜRNBERG – 62 junge Hunde in einem Kleintransporter, in Käfige gequetscht und übereinandergestapelt:“ (…)

2. Neue Westfälische Zeitung, Onlineausgabe:

„Ein Familienhund sollte es sein, den sich Familie Berger (Name geändert) aus Bünde (Kreis Herford) anschaffen wollte. Die beiden Kinder (8 und 9 Jahre) haben sich bei der Collie-Hilfe in Rahden (Kreis Minden-Lübbecke) sofort in die Mischlingshündin Stacy verliebt. Der Hund blieb nur drei Tage bei ihnen. Jetzt machen sich Familie und Tierheim gegenseitig Vorwürfe.“ (…)

3. Privatfilm: "Gnadenlose Gnade – Gerettet, um zu Leben?"
Bitte Teasertext zum Video beachten.

3.1. Hintergründe zum Hund "Toffie" aus "Gandenlose Gnade – Gerettet, um zu Leben?

 

Überarbeitung vom 17.10.12

Pfotengangs-Welt Offener Brief an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz 

Ein Nachtrag zum Gerichtsurteil des Amtsgerichts Sulingen gegen das Ehepaar B.

Ehepaar B., das sind Karheinz und Barbara, die mit ihren sogenannten Gnadenhöfen
über acht Jahre lang immer wieder in die Schlagzeilen und ins Visier von Behörden und Tierschützern kamen. Die Eingeständnisse, weshalb es zu gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kam, waren prinzipiell immer gleich: Sie waren überfordert mit den Tieren, es ist ihnen über den Kopf gewachsen. Immer, und immer wieder – ob es der, wie Medien in tauften, „Horrorhof von Bevern“ oder Tiergnadenhof Momo war. Jetzt ist erstmal wieder Sense, Punkt. Das macht natürlich kein Tier wieder lebendig, nimmt kein Leid und Schmerz zurück.

Ruhig ist es seit dem Tag der Urteilsverkündung im Sommer dieses Jahres geworden.
Vor dem Urteil konnte Barbara noch die abstrusesten Verschwörungstheorien medial multiplizieren. Das Alpenparlament TV um den Autor Michael Vogt, das ansonsten auch Top Ten Filme wie „Erklärung der Kornkreise Teil 1“ auf der Webpage verbreiten lässt, war dankbarer Erfüllungsgehilfe, fernab jeglicher journalistischen Sorgfaltspflicht. Laut Barbara startete der Tierhof Straelen eine regelrechte Hexenjagd auf sie. Vogt nickt hierzu, sichtlich betroffen im Interview. Weder die Leiterin des Tierhof Straelen und Vorsitzende von Charity für Tiere, Martina Retthofer, noch der Autor dieses Beitrages Folko Niebelschütz, konnten damals in Bevern „nicken“, angesichts von mit Demodex-Milben belagerten Hunden, toten Tieren, bis dato nicht erlebten, erbärmlichen hygienischen Zuständen und ein bis auf die Knochen abgemagertes Pony. Und so weiter.
Aber, natürlich ist Barbara in ihren Augen einfach nicht schuld. Wenn Charity für Tiere | Tierhof Straelen Erfahrungen und neue Erkenntnisse zum Treiben der B´s auf dem „Tiergnadenhof“ Momo / Dörrieloh an geeignete Behörden leiten, ist es Pflicht. Nicht weniger und auch nicht mehr. Vogt, dem Alpenparlamentarier, scheint dies artfremder Ethos zu sein. Von Barbara und Karlheinz kann man dagegen nicht mehr erwarten. Nicht erst durch die Parteiergreifung für die B´s eines Schapers, der im Netz unter einem vielsagenden Pseudo allwissend-besserwisserisch seine Träume von Tierschutz in die Tasten kloppt, ist ebenfalls durch die richterliche Bestätigung der Verdachtsmomente wegen Tierquälerei, disqualifiziert. Jener Schaper müsste im Alpenparlament den erleuchteten Heilsbringer sehen und in Vogt den rechten Genossen in Sachen Verschwörungstheorien. Beide verströmen augenscheinlich gern die Duftmarke der Verleumdung.
Aus Sicht des Tierschutzes haben sich auch noch andere Personen, die laut Gericht die Umstände mitgetragen haben, aufs Abstellgleis geschoben. Im Sinne für die Tiere, gut so.

Das Amtsgericht Sulingen verurteilte im Juni 2012 Karlheinz B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe und Barbara B. zu einem Jahr und acht Monate. Ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Ein Tierhalteverbot für Hunde und Katzen über fünf Jahre gab es oben drauf.

Mehr zum Thema unter: kreiszeitung.de – "Eine letzte Chance"

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Münster/Hilden. Ein Urteil, das für Diskussionen sorgen dürfte: Hundebesitzer in NRW dürfen ihre Vierbeiner auf Waldwegen ohne Leine laufen lassen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster festgestellt. Von den Kommunen erlassene Verbote sind unwirksam.

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Hoffnung: Südkorea will Walfangverbot nun doch einhalten

Noch vor wenigen Tagen sorgte die Ankündigung des südkoreanischen Außenministers Sung-Hwan Kim anlässlich des internationalen Treffens der Walfangkommission IWC, den Walfang wieder aufnehmen zu wollen, weltweit für heftige Proteste. Druck kam vor allem aus Australien, wo der Schutz der Wale politisch einen besonders großen Stellenwert hat. Jetzt deutet einiges darauf hin, dass Südkorea plant, den Walfang auszusetzen.
Südkorea ist zusammen mit Norwegen, Japan und Island eines der wenigen Länder, die sich nicht an das seit 1986 bestehende Verbot des Walfangs zu kommerziellen Zwecken halten. Gerechtfertigt wird der Walfang von der südkoreanischen Regierung bisher mit der Aussage, die Wale würden die Fischbestände gefährden. Die Tiere müssten deshalb gefangen und untersucht werden. Das Fleisch der so getöteten Tiere darf in Südkorea verkauft werden.

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