Wenn Tierliebe zur Qual wird:
Tierschützer schlagen Alarm: Unzählige Frettchen, Kaninchen, Katzen und Hunde in erbärmlichem Zustand auf verwildertem Bremer Parzellengebiet gefunden – Polizeieinsatz!
Tierschützer hatten Missstände aufgedeckt und Besitzer angezeigt – Veterinärdienst stellt mehrere Tiere sicher, da Zustände sich als unzumutbar darstellten – Aggressiver Tierbesitzer geht mit Axt auf Tierschützer los (on tape) – Ausführliche Bilder und O-Töne
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Datum: Mittwoch, 28. September 2011
Ort: Bremen

(gs/et) „Das wächst ihm über den Kopf und er kann es nicht mehr steuern“, so Thomas Denker von Polizei Bremen, nachdem er sich selber ein Bild von der offenbar erbärmlichen Situation auf einem Bremer Parzellengebiet gemacht hatte.

Aktivisten der Tierschutzorganisation PETA waren dem Fall auf die Spur gekommen und hatten auf dem Gelände Videodokumente angefertigt, die den nicht haltbaren Zustand vieler dort gehaltener Tiere festgehalten und Anzeige gegen den Besitzer erstattet.

 

Ein ausführlicher Bericht erschien bei Nonstop-News

 

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AHO Redaktion Kleintiere & Pferde
27. September 2011
Staudernheim: Veterinäramt beschlagnahmt mehr als 100 Tiere
Koblenz/Bad Kreuznach/Staudernheim (aho) – Das Veterinäramt des Landkreises Bad Kreuznach hat auf einem Anwesen in Staudernheim in den vergangenen drei Wochen 117 Tiere beschlagnahmt. Darunter befanden sich mehr als 90 Kaninchen, eine Vielzahl von Katzen, ein Meerschweinchen und zwei Tauben. Wie die in Koblenz erscheinende Rhein-Zeitung aktuell berichtet, sollen sich noch weitere Katzen auf dem Gelände befinden. Die wahrscheinlich psychisch kranke Tierhalterin lebte nach Informationen der Zeitung selbst unter menschenunwürdigen Umständen in einem der zwei Stallräume, in denen sie auch die Tiere hortete. Weder über eine Toilette noch über fließendes Wasser verfügten demnach die Ställe. Nur in einem Raum ist Strom vorhanden.
Haagen Prinz, Leiter des Bad Kreuznacher Tierheims, berichtet im Gespräch mit der Rhein-Zeitung von „katastrophalen und verheerenden Zuständen“, von „Eimern und Kisten voller Tierkadaver“, die auf dem Gelände entdeckt wurden. Die Katzen liefen in einem der beiden Ställe umher, in dem anderen Stall waren die Hasen und Kaninchen untergebracht, zeitweise ohne Wasser und ohne Futter. „Teilweise haben sich die Tiere schon gegenseitig gefressen“, beschrieb der Tierheimleiter die katastrophalen Bilder, die sich ihm dort offenbarten. Die Tiere waren nach Angaben des Tierheims stark von Parasiten wie Flöhen und Würmern befallen. Die Kaninchen wiesen Bisswunden auf. Auch Kaninchen ohne Ohren seien darunter gewesen, so die Rhein-Zeitung weiter.
Gegen die Tierhalterin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet, wie die Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft bestätigte. „Ein Tierhalteverbot ist verfügt, gegen die Frau wird strafrechtlich ermittelt“, bestätigte das Umweltkommissariat der Bad Kreuznacher Kriminalpolizei gegenüber der Zeitung.
(c) Copyright Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum
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Neues von ZERGportal
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Grundsatzurteil zur Vermittlung von Tieren durch gemeinnützige Vereine

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 17. August 2011 Grundsätze aufgestellt, wie seitens der Tierschutzbehörden mit der Vermittlung von Tieren durch gemeinnützige Vereine umzugehen ist.

Der Kläger des Verfahrens, ein gemeinnütziger Verein, der durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert wird, übernimmt von Tierschutzvereinen, Tierschutzorganisationen oder Tierschützern im europäischen Ausland Hunde und vermittelt sie an Pflegestellen oder Hundehalter in Deutschland. Von den neuen Hundebesitzern wird eine Schutzgebühr in Höhe von 270 Euro erhoben. Die Hunde werden den neuen Haltern im Rahmen von Sammeltransporten je nach Wohnsitz an unterschiedlichen Orten übergeben.

Gegenstand des Gerichtsverfahrens war die Frage, ob diese Tätigkeit nach EU-Recht und deutschem Tierschutzrecht mit der Folge erhöhter Anforderungen und Aufwendungen anzeige- und erlaubnispflichtig ist.

Der klagende Verein hatte darauf abgestellt, dass seine Aktivitäten weder als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Rechts noch als gewerbsmäßiger Handel im Sinne des deutschen Tierschutzgesetzes einzustufen seien, da er weder zu Gewerbszwecken noch zur Gewinnerzielung tätig sei.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig folgte diesen Argumenten nicht. Das betreffende EU-Recht setze für die Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht zwingend eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Der klagende Verein werde aber wirtschaftlich tätig, da er innerhalb Deutschlands die Abgabe von Hunden gegen Entgelt anbiete. Überdies weiche die erhobene Schutzgebühr von 270 Euro nicht wesentlich von den Preisen auf dem freien Markt ab, so dass der klagende Verein mit anderen Tierschutzorganisationen sowie mit Züchtern und Händlern konkurriere.

Hinsichtlich des deutschen Tierschutzrechts sei auch von einem gewerbsmäßigen Handeln auszugehen. Dabei könne der tierschutzrechtliche Gewerbebegriff nicht mit dem allgemeinen Gewerberecht, das eine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, gleichgesetzt werden, sondern müsse der Erreichung der Ziele des Tierschutzgesetzes dienen. Für die Gewerbsmäßigkeit im Tierschutzrecht sei es deshalb notwendig, aber auch ausreichend, das eine selbständige, dauerhafte und planmäßige Tätigkeit vorliege, deren Umfang erhöhte tierschutzrechtliche Anforderungen notwendig mache. Dies werde dadurch indiziert, dass – wie im vorliegenden Fall – für die Tätigkeit ein Entgelt verlangt werde, das die Kosten zumindest nicht unerheblich reduziere.

Das Verwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Schleswig zugelassen. Diese ist innerhalb eines Monats einzulegen.

Quelle Presseerklärung Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht:
 

Schriftliches Urteil VG-Schleswig Az: 1 A 31/10 vom 17.08.2011
 

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Das soziale Tierschutznetzwerk für Tiere in Not

Niederkrüchten. Unglaublicher Schock für einen Pferdebesitzer am Samstagmorgen: Gegen 9 Uhr fand er seine 14 Jahre alte Schimmelstute tot auf einer Weide in Silverbeek. Die hinzugerufene Tierärztin Anke Colberg steht fassungslos vor dem toten Tier – obwohl sie durch ihren Beruf schon vieles gesehen hat. „Das Tier ist mit unglaublicher Gewalt getötet worden“, sagt sie.

Die Stute hat Verletzungen und Schwellungen im Bereich der Scheide und des Afters. „Bestimmt doppelt so groß wie ein Handball“, sagt die Tierärztin. Außerdem blutete die Stute aus Nase und Mund und war am Kopf verletzt. Colberg hat das tote Tier gründlich untersucht und dabei auch einen Blutfleck am Hals entdeckt – genau an der Drosselvene. Dort würde man eine Injektion setzen. Ob das ein Hinweis darauf sein kann, dass der oder die Täter das Tier mit Medikamenten betäubt oder ruhig gestellt haben gehört zu den Dingen, die die Polizei jetzt ermitteln muss.

Besonders tragisch wird diese Geschichte dadurch, dass ein kleines Hengstfohlen (knapp zwei Monate alt) nun auf so brutale Art zum zweiten Mal seine Mutter verloren hat. Die Stute, die ihn auf die Welt brachte, ist nur neun Tage nach seiner Geburt ebenfalls brutal misshandelt worden – augenscheinlich auf sehr ähnliche Art. Sie starb Tage später an den Folgen der Attacke. Die 14-jährige Schimmelstute hatte sofort nach der Geburt schon ein enges Verhältnis zu dem Fohlen aufgebaut, war nach dem Tod seiner Mutter als Amme eingesprungen. Dabei hatte sie nach einigen Tagen sogar selbst wieder Milch entwickelt und konnte das Fohlen säugen. „Das kommt bei Pferden sehr selten vor“, weiß die Tierärztin. „Das war schon ein kleines Wunder.“

Das endete mit dem gewaltsamen Tod der Ammen-Stute. Die Tierärztin fürchtet nun, es könne eine weitere Wiederholung solcher brutaler Taten geben. Die Kripo Nettetal ermittelt und bittet mögliche Zeugen des nächtlichen Vorfalls, sich unter 02162/377-0 mit ihr in Verbindung zu setzen. ahl

Quelle: WZ-Online


Der Westen – Jürgen Stahl – Bochum.

56 Katzen in einer Bochumer 73-Quadratmeter-Wohnung und ein bestialischer Gestank im Treppenhaus – dennoch wollen die Nachbarn die Tierquälerei nicht bemerkt haben. Sie wehren sich gegen Vorwürfe: "Niemand von uns hat jemals ein Katzenjaulen gehört." 

„Es mag unglaublich klingen. Aber wir wussten nicht, dass hier massenhaft Katzen gehalten wurden.“ Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Weitmar wehren sich gegen den Vorwurf, nichts gegen die Tierquälerei einer Mieterin unternommen zu haben.

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02.09.2011 Krasser Fall von Tierquälerei: Wer kennt diesen Hund?

Als Tierschützer haben wir schon eine Menge gesehen – aber dieser Fall schockt wohl jeden:

HundMaulkorbGanzAm Vormittag des 02.09.2011 wurde durch Mitarbeiter der Stadt Münster ein Rüde der Rasse "Holländischer Schäferhund" (Herder) als Fundtier ins Tierheim gebracht. Das Tier war abgemagert und trug noch Reste einer Metallkette um den Hals. Schlimmer aber war sein Maulkorb, der tief ins Fleisch eingewachsen war und durch den fortgeschrittenen Entzündungsprozess einen infernalischen Gestank verbreitete. Weiterhin hatte der Hund eine Verletzung am Hals und eine weitere am linken Vorderbein.

Die Fotos zeigen den Hund direkt nach seine Ankunft im Tierheim.

Noch am selben Vormittag wurde das bedauernswerte Tier in einem operativen Eingriff von dem Maulkorb befreit und die Wunden versorgt.

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Sachdienliche Hinweise bitte entweder telefonisch an das Tierheim (Tel. 0251 – 32 62 80, täglich zwischen 12 und 17 Uhr) oder per Mail.

 

Usinger Anzeiger 27.08.2011 – FRANKFURT/WEILROD

Weilroder Landwirt muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis

(sma). Ein Landwirt aus Weilrod muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis. Das Frankfurter Oberlandesgericht bestätigte gestern in der Revisionsverhandlung das Urteil des Landgerichts über eine Haftstrafe von 20 Monaten. Außerdem darf der Mann, der mittlerweile im Westerwald lebt, keine Nutztiere mehr halten. Bei den Mitarbeitern des Veterinäramtes in Bad Homburg, die zur Verhandlung gekommen waren, sorgte das Urteil für große Freude. „Das ist ein Knaller für den Tierschutz“, sagte Britt Friebertshäuser, Leiterin des Veterinäramtes.

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AHO Redaktion Kleintiere & Pferde
24. August 2011
Illegaler Welpenverkauf aufgedeckt; Veterinäramt Bielefeld bittet um sachdienliche Hinweise
Bielefeld (aho) – Auf Grund eines Hinweises einer aufmerksamen Bürgerin hat das Veterinäramt der Stadt Bielefeld Ende der vergangenen Woche einen illegalen Handel mit Welpen aus Osteuropa aufgedeckt. Es wurden fünf sehr junge Mopswelpen sichergestellt. Die Tiere wiesen noch keinen gültigen Tollwutimpfschutz auf. Den Verantwortlichen erwartet wegen der Verstöße gegen Tierschutz- und Tierseuchenbestimmungen ein Bußgeldverfahren.
Die Hinweisgeberin war auf ein Internetinserat aufmerksam geworden und hatte das Veterinäramt informiert.
Inserate zu Hundeverkäufen sollten grundsätzlich kritisch geprüft werden, da zunehmend Tiere – insbesondere Welpen – zum Zweck des Verkaufs aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden, teilt das Veterinäramt mit. Oft werden die Welpen viel zu früh vom Muttertier getrennt und unter tierschutzwidrigen Bedingungen verbracht und gehalten. Zudem sind sie oftmals unzureichend geimpft oder gar krank.
Das Veterinäramt der Stadt Bielefeld bittet daher darum, umgehend zu melden, wenn bekannt wird, dass ein Welpenkauf erfolgen soll, ohne dass die Zuchthündin vorgestellt wird, die Haltungsbedingungen beim Verkäufer nicht überprüft werden können, Tiere aus Fahrzeugen angeboten werden oder sich Unstimmigkeiten aus den Impfdokumenten ergeben.
 

 

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Badische Zeitung – Pforzheim

Tierquäler muss ins Gefängnis

Das Landgericht Pforzheim hat einen Tierquäler und Erpresser zu drei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Die Richter hielten ihn für schuldig, ein Schaf hinter seinem Auto fast zu Tode geschleift zu haben.

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NW-NEWS.DE – HERFORD
Ein Herz für die Ungeliebten
Bundesverdienstkreuz für Claudia Schürmanns Engagement für "Bullterrier in Not"

Seit über 25 Jahren engagiert sich die Herforder Gründerin des Vereins "Bullterrier in Not" für die berühmt-berüchtigten Kampfhunde, die sie so aber gar nicht nennen mag. "Dabei sind so gut wie alle Beißunfälle menschengemacht", erklärt die Fachfrau. "Die Kompetenz des Halters und der verantwortungsvolle Umgang mit dem Tier sind das A und O."
 

 

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