Lübecker Nachrichten

Das Amtsgericht Grevesmühlen verurteilte einen 58-Jährigen wegen Tierquälerei.
Grevesmühlen – Das Amtsgericht Grevesmühlen verurteilte einen 58-Jährigen wegen Tierquälerei.Er soll seinen Hund auf eine Katze gehetzt haben.

Bernhard G., Jäger aus Groß Walmstorf, soll laut einem Urteil des Grevesmühlener Amtsgerichtes eine Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro zahlen. Nach zwei Verhandlungstagen wurde der 58-Jährige wegen der Tötung sowie der Tiermisshandlung für schuldig befunden. Es sei eine gefühllose Tat gewesen, sagte Richter Hinrich Dimpker. Der Hund des Jägers hatte eine junge Katze auf einem Acker zu Tode gehetzt.

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KN-Online

Eckernförde – Elf Monate Freiheitsstrafe kommen auf den 34-jährigen Angeklagten zu – seine Verstöße gegen die Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren wegen Diebstahls holen ihn nun ein. Am Montag wurde gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhandelt – mit angeklagt die Halterin eines Hundes. Der Vorwurf: Beide hätten gemeinsam beschlossen, den Labrador-Mischling der 25-jährigen Eckernförderin zu töten. Die Halterin soll ihn im Keller an einer Heizung angeleint haben, der Angeklagte habe ihn mit „drei bis fünf“ Schlägen mit einem Baseballschlager auf den Kopf getötet.

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Über 140 Rassekatzen, 18 Hunde und zwei Meerschweinchen sind am vergangenen Freitag den 13.05. vom Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises einem Züchter in einem Greifensteiner Ortsteil weggenommen worden. An der Aktion zum Tierschutz waren zudem die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Madeleine Martin, sowie sieben Tierschutzorganisationen aus Mittel- und Nordhessen beteiligt. Die Polizei war sicherheitshalber bei der Aktion mit Vorort.

Der Züchter war im vergangenen Jahr unter anderem aufgefallen, als es um seine Zuchterlaubnis ging. "Diese Erlaubnis war abgelaufen und der Mann zeigte geringe Bereitschaft, mit uns zu kooperieren", erläuterte Veterinärdirektor Dr. Hans-Joachim Stumpf, Leiter der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gegenüber der Presse. Bei Kontrollbesuchen in dem Greifensteiner Ortsteil sei die Haustür nicht geöffnet worden. Zudem hätten sich Kunden des Katzenzüchters an das Amt gewandt: "Sie hatten Tiere übernommen, die krank waren." Vor einigen Wochen dann stand ein erneuter Kontrolltermin an. Dabei sei festgestellt worden, dass sich in dem Wohnhaus eine große Anzahl Rassekatzen befunden habe. Die hygienische Situation sei "unerträglich" gewesen, sagte Stumpf.

Die vom Veterinäramt auferlegten Vorgaben – Hygienisierung des Hauses, deutliche Reduzierung des Katzenbestandes und tierärztliche Untersuchung der Rassevierbeiner – wurden nicht erfüllt. Freitagmorgen machte man "Nägel mit Köpfen", formulierte es der Veterinärdirektor.

In dem Wohnhaus trafen die Tierschützer und die Behördenmitarbeiter auf nur selten gesehene Zustände: Unter anderem lebten in einem Zimmer rund 50 Katzen auf engem Raum zusammen. Unter dem Dach waren mehr als 20 untergebracht. Im Keller fand man erst wenige Tage alte Katzenkinder. Sieben Welpen, teilweise in sehr schlechtem gesundheitlichen Zustand, waren dort untergebracht. Eines der neugeborenen Tierkinder musste noch an Ort und Stelle eingeschläfert werden. Ebenfalls im Keller untergebracht waren die Zwinger für die Hunde.

In dem Haus kümmerten sich die Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin und Amtstierärztin Dr. Claudia Eckert um die Birma-und Ragdoll-Katzen. Bevor die Tiere einzeln in die Boxen gesteckt wurden, wurden sie tierärztlich untersucht, um jeweils einen Erstbefund zu haben, welche Katzen krank sind und welche dringend behandelt werden müssen. Einige der Vierbeiner waren hochträchtig. Im Laufe des Tages wurden außer den mehr als 140 Rassekatzen noch 18 Hunde beschlagnahmt. Sechs erwachsene Boxer, neun Welpen – fünfeinhalb Wochen und drei Tage alt – sowie drei Boston-Terrier nahmen die Tierschutzvereine auf. Zudem nahm man noch zwei Meerschweinchen mit.

Quellen: Tiernothilfe Schwalmstadt und Mittelhessen.de
http://tiernothilfe-schwalmstadt.de//index.php?mact=TierNews,cntnt01,detail,0&cntnt01articleid=449&cntnt01lang=de_DE&cntnt01returnid=103
http://www.mittelhessen.de/lokales/region_dillenburg/greifenstein/458584_Mit_Video_Schluss_mit_Katzenjammer.html

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http://ZERGportal.de
Das Tierschutzportal für Tiere in Not

 

Foto: aho  Bad Bramstedt (aho) – Heute (11.5.2011), gegen 08.45 Uhr, hat ein unbekannter Mann einen Hund im Staatsforst Rantzau (Kreis Segeberg), Heidmoor-Parkplatz, an der Waldchaussee ausgesetzt. Bei dem Tier handelt es sich um eine PIT-Bull-Mix-Hüdin: schon älter, helles Fell; krank mit Milbenbefall (Demodekose). 

Die Hündin wurde mit einer schwarz-roten Hundeleine an einen Baum mitten im Wald (abseits des Weges) angeleint. Ein Zeuge beobachtete einen Mann, der zum genannten Zeitpunkt aus dem Wald kam und bei dem es sich um den Täter handeln könnte. Der Mann wird als untersetzter “Bodybuilder-Typ”; Anfang 30; deutsches Erscheinungsbild beschrieben. Der Mann fuhr mit einem hellen Kleinwagen (evtl. Fiesta/Corsa) mit IZ-Kennzeichen (Itzehoe: für den Kreis Steinburg) davon.

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In der Sendung Pfötchen TV werden Tiere vorgstellt, die ein neues Zuhasue suchen. Pfötchen TV war wieder zu Gast auf dem Tierhof Straelen und stellt in dieser Folge Sparky und Kira vor.

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Pressemitteilung
Kabinett verabschiedet Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
Remmel: Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte in Nordrhein-Westfalen: Anerkannte Tierschutzvereine bekommen die Möglichkeit gegen ein Zuwenig an Tierschutz zu klagen

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. „Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Denn Tiere können sich nicht wehren und erstmals wird ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon. Tierschutz hat Verfassungsrang, und Tiere, die unter ihren Haltungsbedingungen leiden, benötigen einen gleichgestellten Rechtsschutz, den wir mit dem Verbandsklagerecht nun einführen werden.“

Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die anerkannten Tierschutzvereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen wären entsprechende Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis von Tierversuchen. Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet wurden.

Mit der Verabschiedung im Kabinett beginnt gleichzeitig die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Das Parlament wird sich spätestens im Herbst mit dem „Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ befassen.

„Hier in Nordrhein-Westfalen setzen wir uns aktiv für den Tierschutz ein und setzen unsere Vorhaben in die Tat um“, ergänzte Remmel. „Bundesministerin Aigner ist dagegen beim Tierschutz bisher nur durch Ankündigungen aufgefallen. Ministerin Aigner sollte die Käfighaltung bei Legehennen, das Schwänze- und Schnäbelkürzen sowie die Pelztierhaltung endlich verbieten. Das NRW-Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ist eine grundlegende Initiative für einen besseren Tierschutz, der weitere Länder folgen sollten.“

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz in NRW

Drei gute Nachrichten für die Tiertafel – RP-Online
VON LUTZ KÜPPERS – zuletzt aktualisiert: 26.04.2011 – 11:18

Emmerich (RP) Noch vor wenigen Tagen sah es für die Emmericher Tiertafel, die erste ihrer Art im Kreis, nicht gerade rosig aus: Vor allem Einnahmen für die Miete an der Oelstraße fehlten an allen Ecken und Enden.
 

Doch nun erhält das Team von Initiator Rolf Gutberlet viel Unterstützung:

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…Der Tierhof Straelen, der die Emmericher Einrichtung bereits mehrfach mit Geld und Futter unterstützt hat, wird ab 1. Mai eine kleine Homepage für die Emmericher ins Netz stellen. Dabei wird erneut auch die Reeser Agentur "Zaunkönig" behilflich sein.

www.volksfreund.de

Verwahrloste Hunde in Zietlow-Haus: Hundebetreuerin verurteilt

Nach dem Hunde-Drama im Haus der Fernsehmoderatorin Sonja Zietlow in der Eifel hat das Amtsgericht Daun heute die Hundebetreuerin zu einer Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte in Sonja Zietlows Anwesen in Üxheim-Nollenbach 30 bis 50 Hunde gehalten haben, ohne sich ordnungsgemäß um sie zu kümmern.
Zwischen September 2009 und September 2010 seien mindestens sieben Tiere gestorben – 16 Hunden seien «Schmerzen und langanhaltende Leiden» zugefügt worden. Neben dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wirft die Anklage der Frau auch Sachbeschädigung vor.

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In letzter Zeit häufen sich Pressemeldungen wie diese:

Hund an Betonbrocken gefesselt und ertränkt

oder diese:

Gotha ist entsetzt: Vater und Sohn warfen Hund in Brunnen

 

Wir fragen uns, was los ist in Deutschland, dass Menschen sich zunehmend auf diese abartige und kriminelle Art und Weise ihrer Hunde entledigen. Wo ist ihr Verantwortungsbewusstsein, ihr Mitgefühl geblieben? Haben sie vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft nach Hilfe zu suchen? Haben sie eventuell versucht, den Hund beim örtlichen Tierheim abzugeben?

Was passiert eigentlich, wenn ein Halter in Not gerät und seinen Hund beim Tierheim zur Abgabe meldet? Wir erleben leider täglich, dass verzweifelte Halter bei uns landen, die vorher ganze Landstriche von Tierheimen abtelefoniert haben und von sämtlichen Tierheimen zu hören bekamen, dass man leider ihren Hund nicht aufnehmen könne, weil man voll sei. Insbesondere große, alte Mischlinge sind alles andere als begehrt, sind doch ihre Vermittlungschancen nicht gerade hoch. Hier liegt eine große Herausforderung für den heimischen Tierschutz, Lösungen für die Tiere vor Ort zu schaffen.

 


 

 

 

Quelle: Gmünder Tagespost

Einige der Rottweiler, die beschlagnahmt wurden

Gmünder Tagespost:

Polizei holt 23 Rottweiler ab

Einsatz in Bargau verdoppelt schlagartig die Zahl der Hunde im Tierheim des Ostalbkreises

Sozusagen über Nacht hat sich die Zahl der Hunde im Tierheim des Ostalbkreises von 23 auf 46 verdoppelt: Wegen „nicht artgerechter Haltung“ wurden sämtliche 20 ausgewachsenen Rottweiler und drei Welpen einer Züchterin in Bargau weggenommen und im Tierheim untergebracht.

Schwäbisch Gmünd-Bargau. Wie die Polizei auf Anfrage bestätigte, hatte das Veterinäramt die Tiere am Samstag beschlagnahmt, nachdem Klagen laut geworden waren, die Tiere liefen herrenlos auf der Straße des Schwäbisch Gmünder Teilorts herum.

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