Tierschutzverein aus Bad Sassendorf wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz abgeurteilt

Gesetze und Vorschriften nehmen die Verantwortlichen beim bekannten Tierschutzverein aus Bad Sassendorf anscheinend nicht sehr ernst.
Die 3. kleine Strafkammer des Landgerichts Arnsbergs verurteilte in zweiter Instanz die Vorstandsvorsitzende gestern wegen des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz zu 20 Tagessätzen. Der Verein verschickte per Post an eine für ihn tätige Pflegestelle das verschreibungspflichtige Antibiotikum Amoxiclav für einen Hund, der an massiven Infektionen litt.
Seit Monaten steht der Verein in Kritik wegen zweifelhafter Tierschutzabsichten im Zusammenhang mit massenhafter Einfuhr von Hunden aus dem Ausland.

Artikel lesen auf Soester-Anzeiger.de: "Pillen per Post: Tierschutzverein verurteilt"

 

Redaktionelle Ergänzung vom 01.11.2012:

Im Gästebuch des Tierhof Straelen ist die Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ebenfalls lebhaft diskutiertes Thema. Die Verantwortliche bei Retriever in Not e.V. -Liberty for Dogs – für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Inga Schäfer, hatte sich ebenfalls mit in die Diskussion im Gästebuch eingeklingt und bemängelte die Veröffentlichung eines Zitats aus dem Forum des betroffenen Vereins durch einen User des Gästebuches. Zur Verdeutlichung für Leser, die nicht dem Gästebuch folgen, veröffentlichen wir an dieser Stelle die entsprechende Passage: 

 

28.10.2012 14:40:53
Tierhof Straelen
@ Inga Schäfer

Wir hoffen, dass Ihnen der Text jetzt besser gefällt.

Um den Einwendungen wegen des Zitats aus dem RiN-Forum ein Ende zu setzen, haben wir an dieser Stelle das Zitat im Ursprungposting von "Zaunkönig" gelöscht. Da wir keine Möglichkeit haben, mit "Zaunkönig" Kontakt aufzunehmen, haben wir das uns ebenfalls im Original vorliegende Zitat aus dem RiN-Forum in indirekte Redewiedergabe umgewandelt. So bleiben die wichtigen Informationen aus dem wörtlichen Zitat für die Gästebuch-Leser erhalten.

26.10.2012 15:39:00
Tierhof Straelen

Betreff: http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/kreis-soest/bad-sassendorf/pillen-post-tierschutzverein-verurteilt-2567925.html

Natürlich haben wir der Verhandlung beigewohnt. Die Angeklagte glänzte durch Abwesenheit, die bessere Hälfte der Angeklagten wohnte der Verhandlung bis zum Eintreten der Vertreter des Veterinäramtes als Besucher bei. Er verließ den Gerichtsaal und hatte scheinbar kein Interesse mehr an dem weiteren Verlauf der Verhandlung. Sicherlich wird uns jetzt wieder Boshaftigkeit unterstellt, wenn wir aus der Zeugenaussage der Vertreter des Veterinäramtes entnommen haben, dass von einer doch so guten Zusammenarbeit nicht die Rede sein kann, denn Unterhaltungen über Anwälte sind ja nun mal nicht sehr intim. Sicherlich gibt es aber auch dafür eine plausible Erklärung seitens der Verantwortlichen. Es ist ja immer eine Sache der Interpretation!

An dieser Stelle möchten wir anmerken, dass während der gesamten Verhandlung niemals von Floh- und Wurmmitteln die Rede war, sondern von "Antibiotika" (meherere Packungen), die nicht einzelnen Tieren zugeordnet werden konnten. Dies wurde bei einer Apothekenüberprüfung beim verantwortlichen Tierarzt festgestellt. Dieser Tierarzt wurde bereits im Vorfeld per Ordnungswidrigkeitsverfahren für diese Verfehlung mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 200,00 € belegt. Bei seiner Vernehmung im Berufungsverfahren gab er an, dass die aus dem Ausland eingeführten Hunde sehr oft die gleichen Krankheitssymptome aufweisen und dafür die ausgehändigten, eigentlich für den einzelnen Hund verschreibungspflichtigen, Medikamente prohylaktisch verabreicht wurden.

Der Berufungsverhandlung lag das Urteil des Amtsgerichts zugrunde, in dem die Angeklagte zu 40 Tagessätzen à 30,00 € verurteilt worden war. Der Staatsanwalt schlug vor, das Strafmaß zu halbieren, um das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Anderenfalls müsse die nicht zum Termin erschienene Zeugin geladen und ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt werden. Der Verteidiger, der von der Angeklagten allumfänglich bevollmächtigt war, bat um eine kleine Pause, um sich mit seiner Mandantin telefonisch zu beraten. So "allumfänglich" scheint die Vollmacht vom 24.10.2010 dann doch wohl nicht gewesen zu sein.

In der Verhandlungspause meldete sich dann noch eine Zeugin beim Staatsanwalt. Diese wurde dann auch vernommen. Die Zeugin wunderte sich darüber, dass ihre schriftlichen Aussagen bei diesem Verfahren bisher nicht berücksichtigt worden sind. Hier stellte sich dann heraus, dass diese Gegenstand eines gesonderten Verfahrens seien.

Nun hat die Verurteilung der Vorsitzenden dazu geführt, dass es innerhalb des Vereins zu einer Erklärung der für Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Person kam, und zwar wie folgt:

Zitat Zaunkönig:

Der Text im Forum dort warnt vor der Weitergabe von Medikamenten. Dabei wird auf die seit Jahren geübte Vereinspraxis verwiesen, den neu angekommenen Pflegehunden immer Wurmkur und Flohprophylaxe für die Erstversorgung mit in die Pflegestellen gegeben zu haben. Die Verantwortlichen kündigen an, dies in Zukunft nicht mehr zu tun, da sie sich damit, wie sie heute belehrt worden seien, strafbar machen würden.
Frisch mit Gesetzeskenntnis aufgeladen, wird des Weiteren darauf verwiesen, dass die Medikamentenabgabe durch das Arzneimittelgesetz und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) geregelt sei und direkt an die Behandlung des Tieres gekoppelt ist. Eine tierärztliche Weitergabe ohne Behandlung bzw. eine Weitergabe von Medikamenten von Laien an Laien sei in Deutschland verboten. Das betreffe auch nicht mehr benötigte Medikamente wie etwa Schmerzmittel oder Herztabletten oder andere Medikamente, die etwa nach dem Tod eines Tieres übrig geblieben seien. Gesetzeskonform informiert das Forum darüber, dass diese Medikamente entweder an einen Tierarzt zurückgegeben oder vernichtet werden müssen. Es mache sich derjenige strafbar, wer solche Medikamente in seinem sozialen Umfeld weitergibt oder an Tierschutzorganisationen oder Tierheime spende.
Anschließend wird in dem Forumstext zwischen den Zeilen darauf verwiesen, dass Retriever in Not heute die Erfahrung habe machen müssen, dass deutsche Gesetze tatsächlich auch für Retriever in Not gelten. In den Zeilen wird bekannt, dass die erste Vorsitzende stellvertretend für den Verein heute zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei, weil in einer Pflegestelle bei einem Besuch des Amtsveterinärs verschreibungspflichtige Medikamente vorgefunden worden waren, deren Herkunft mit Retriever in Not angegeben worden sei. Diese Medikamente seien von einem Tierarzt an den Verein abgegeben und von dort an die Pflegestelle weitergeleitet worden.
Erschütternd das dann folgende Vereinsbekenntnis, (nur?) aus Schaden klug zu werden. Das scheine für den Verein Retriever in Not, so das forumsinterne Staunen, ganz besonders zu gelten.
(An dieser Stelle muss die indirekte Redewiedergabe kurz unterbrochen werden mit dem Hinweis, dass weltweit durchaus andere Lernmethoden bekannt sind. Würde sich die Menschheit in ihrer Gesamtheit auf den Lernmodus des vorausgehenden Schadennehmens begrenzen, wären diese von den Bäumen noch nicht so ganz weit weggekommen …)
Mit bekennendem Insistieren auf diesem empirischen Lernmodell verkündet der Forumseintrag dann, man werde daher in Zukunft keine Medikamente mehr auf den Touren an die Pflegestellen weitergeben. Das betreffe auch Wurmkuren und Floh- und Zeckenmittel. Für die Pflegestellen bedeute dies, dass sie sich nach der Übernahme der Hunde diese Mittel von ihrem Tierarzt besorgen müssen. Das sei für alle etwas umständlicher. Und für den Verein sei das auch etwas teurer. Doch mit diesem Modus operandi sei man auf der sicheren Seite.

Ende der Forumsweisheit.

Der zur Anzeige gebrachte Fall spielte sich in einer Pflegestelle in München ab. Der Hund war schwer krank, ihr wurde Antibiotika geschickt (natürlich rein prophylaktisch). Da es dem Hund aber sehr schlecht ging, suchte diese Pflegestelle dennoch einen Tierarzt auf. Die Sache nahm nun ihren Lauf.

Erstaunlich, dass es nach der gestrigen Verhandlung erst jetzt zu dieser Erklärung kam. Es gab ja schließlich schon längst ein Urteil des Amtsgerichts oder hat man tatsächlich im Berufungsverfahren mit einem Freispruch gerechnet? Jedenfalls lässt es für uns den Anschein zu, dass die Zeit zwischen dem amtsgerichtlichen Urteil und dem jetzt ergangenen Urteil nicht genutzt wurde, um die Pflegestellen entsprechend aufzuklären (wenn schon, allerdings in korrekter Form). Für uns sieht es so aus, als hätte die erste Verurteilung die Angeklagte völlig unbeeindruckt gelassen. Ein Schelm der Böses dabei denkt!

 

 

 

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