Tierquäler vor Gericht – Hund überlebte Vernachlässigung nicht
Olpe. "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz" heißt es offiziell, "Tierquälerei" im Volksmund. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", heißt es im Paragraf 1 des Gesetzes. Wegen des Verstoßes gegen dieses Gesetz hatte sich gestern ein 24-Jähriger vor dem Olper Amtsgericht zu verantworten. win – Der in Gummersbach geborene Mann […]