Tierquäler vor Gericht – Hund überlebte Vernachlässigung nicht
Olpe. "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz" heißt es offiziell, "Tierquälerei" im Volksmund. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", heißt es im Paragraf 1 des Gesetzes. Wegen des Verstoßes gegen dieses Gesetz hatte sich gestern ein 24-Jähriger vor dem Olper Amtsgericht zu verantworten. win – Der in Gummersbach geborene Mann hatte im vergangenen Jahr einen Hund besessen. "Teddy" war am 5. Juni auf einem Olper Tankstellengelände aufgetaucht, er hielt sich nur mühsam auf den Beinen, war abgemagert und verwundet. Tankstellenkunden und -pächter war es gelungen, das Tier in einen Raum zu locken.
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