20 Jahre lang galt das Tabu: Kleine Hunde verkauft man nicht in Zoogeschäften. Dann kam der Duisburger Tierhändler Norbert Zajac – und brach es. |
Schifferstadt Lkw mit Hundewelpen umgestürzt Bei einem Verkehrsunfall ist am Donnerstagmorgen auf der A 61 bei Schifferstadt ein Lkw mit 113 Hundewelpen umgestürzt. Nach Angaben der Autobahnpolizei blieben der 40-jährige Fahrer und dessen Beifahrer unverletzt. Mindestens ein Hund wurde getötet und sieben weitere verletzt. |
Schon seit Jahren beschäftigt eine Rinder- und Pferdehaltung in Frauenhagen in der Uckermark Tierfreunde und Behörden. Hier die aktuelle Entwicklung:
14.02.2012 Abtransport der Rinderherde Das Tierdrama auf einer Koppel in Frauenhagen hat vorerst ein Ende gefunden. Eine unter schwierigsten Bedingungen gehaltene Rinderherde, die immer wieder für Schlagzeilen sorgte, ist jetzt in einem Stall untergebracht worden. Damit soll eine Todesserie enden. Weiterlesen 21.02.2012 Bußgeld wegen toter Tiere auf der Koppel … Der Amtstierarzt der uckermärkischen Kreisverwaltung erhielt Mitte April vergangenen Jahres den Anruf eines besorgten Bürgers. Der gab an, dass sich mehrere verendete Tiere bei einer Strohmiete nahe Frauenhagen befinden würden. In der Vergangenheit hatten auf der besagten Koppel immer wieder ähnliche Fälle für Aufregung gesorgt. Der Amtsveterinär setzte sich sofort ins Auto und entdeckte an besagter Stelle tatsächlich fünf tote Kälber und eine tote Kuhe. Sie waren teilweise mit Stroh abgedeckt. Weiterlesen |
Die Fahndung nach dem Fahrzeug, mit dem am Freitag, den 10. Februar 2012 ein Hund nach einer Kollision zu Tode geschleift worden war, hatte Erfolg. Bei einer akribischen Absuche des westlichen Stadtgebiets entdeckten Beamte des Polizeireviers Weinheim das Auto, nach dem seit vergangenen Freitag gefahndet worden war. Unfallspuren gesichert, die von der Kollision mit dem Hund stammen dürften, wurden gesichert. Weiterlesen
Das war passiert:
…21.20 Uhr: Die lebhafte Hundedame reißt sich beim Gassi gehen in der Pappelallee von der Leine los. Sie läuft auf die Fahrbahn, wird von einem „Ford Ka“ erfasst, unter der Fahrzeugfront eingeklemmt und mitgeschleift.
Unfassbar! Anstatt anzuhalten, schleift der unbekannte Fahrer „Emma“ zwei Kilometer mit, lässt das schwer verletzte Tier dann an einer Tankstelle liegen….Weiterlesen
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AHO Redaktion Kleintiere & Pferde 17. Februar 2012 Gericht bestätigt Veterinäramt +++ Wo beginnt animal-hoarding? Saarlouis (VG) – Werden mindestens drei fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten werden oder es erfolgen mindestens drei Würfe pro Jahr, kann man regelmäßig von einer Hundezucht ausgehen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 08.02.2012 entschieden und damit den Eilantrag mehrerer Tierhalter zurückgewiesen, mit dem diese die Aussetzung zweier tierschutzrechtlicher Anordnungen erreichen wollten (Az.: 5 L 48/12).
Die Antragsteller halten auf ihrem 26 ar großen Areal in Nunkirchen ca. 50 Hunde, 6 Katzen, 4 Pferde, 1 Lama, 1 Waschbär und verschiedene weitere Tiere. Im Rahmen einer zuvor gerichtlich angeordneten Durchsuchung stellten die Amtstierärzte fest, dass mehr oder weniger alle Orte, an denen die Tiere gehalten wurden, stark mit Kothaufen und Urinlachen verdreckt und viele Tiere vernachlässigt waren. Allein im Wohnhaus befanden sich 26 Hunde, 6 Katzen, 1 australische Echse, 4 Boa Constrictor, 2 Hamster, 1 Tigerpython, 1 Vogelspinne sowie Ratten und Mäuse als Futtertiere für die Boas.
Die Tierschutzbehörde hat die Halter aufgefordert, die gewerbliche Zucht mit Hunden sofort einzustellen und alle Tiere ab sofort tierschutzgerecht zu halten. Des Weiteren wurde die Duldung von Nachkontrollen auch im Wohnbereich des Hauses angeordnet. Weil solche Anordnungen trotz eingelegter Rechtsmittel sofort zu befolgen sind, haben die Tierhalter das Verwaltungsgericht angerufen.
Das Gericht hat den Eilantrag zurückgewiesen: Eine Hundezucht liege regelmäßig bereits vor, wenn mindestens drei fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten würden oder mindestens drei Würfe pro Jahr erfolgten. Wer so viele Tiere halte, könne auch zur Führung eines Bestandsbuches verpflichtet werden. Dass die Antragsteller allen ihren Hunden regelmäßig Auslauf im Rahmen von Spaziergängen gewähren, haben die Richter für kaum vorstellbar gehalten. Die Behauptung, die Aufenthaltsbereiche aller Tiere würden täglich gereinigt, sei durch das Ergebnis unangekündigter behördlicher Kontrollen widerlegt worden. Lamas und Waschbären dürften grundsätzlich nicht allein gehalten werden. In jedem Fall seien die Haltungsbedingungen für Lama und Waschbär zu klein und nicht artgerecht. Nachkontrollen auch im Wohnbereich der Antragsteller seien rechtlich geboten, nachdem bei der Durchsuchung erklärt worden sei, es gebe keine weiteren Tiere, und dann im Schlafzimmerschrank eine trächtige Hündin und im Ehebett zwei Welpen gefunden worden seien. Sollten die Betroffenen den Bestand an fortpflanzungsfähigen Hündinnen nicht auf zwei reduzieren, dürfe die Tierschutzbehörde ihnen die überzähligen Tiere wegnehmen.
Trete durch die getroffenen Maßnahmen keine Besserung ein, müsse die Veterinärbehörde erwägen, ob die Tierhalter als sogenannte Tierhorter (“animal hoarding”) zu qualifizieren seien, denen regelmäßig nur mit einem generellen Haltungsverbot begegnet werden könne. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Er kann mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes angefochten werden.
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Anlässlich des beschlagnahmten Welpentransportes von Nürnberg/Erlangen gibt die Bayrische Landestierärztekammer folgende Pressemitteilung heraus: "Nur Tierliebhaber können qualvolle Welpen-Transporte stoppen" |
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Böser Fall von Aussetzen eines Hundes- Täter gesucht
Wir bitten Sie heute um Hilfe bei einem Fall, der uns seit vielen Wochen beschäftigt und den wir gerne mit Hilfe der Bevölkerung aufklären möchten: Am 09.01.2012 erhielt unser Notdienst die Information, dass in Belgershain in der Bahnhofstraße ein Hund angebunden sei. Tatsächlich saß dort vor einem verwilderten Gelände an einer alten Schranke angebunden ein mittelgroßer Hund mit Beißkorb und Leine, ganz offensichtlich ausgesetzt. Der Hund hatte Todesangst und konnte nur mit großer Mühe ins Tierheim gebracht werden. Dort im Zwinger wurde er vom Beißkorb befreit und ehe man ihn anfassen konnte, war er in absoluter Panik in Windeseile über die 2,20 m hohen Zwingergitter geklettert, ebenso über alle Tierheimzäune und lief weg. Was dann folgte war für den armen Kerl eine wahre Tortur: Er wurde immer wieder in Belgershain in der Nähe der Stelle gesehen, an der er ausgesetzt wurde. Sobald ein Mensch in seine Nähe kam, lief er in Panik davon, an ein Einfangen war nicht zu denken. Ungezählte Male wurden die Tierheimmitarbeiter im Laufe der nächsten Woche gerufen, da der Hund gesichtet wurde, teilweise in Grundstücken war; aber jedes Mal lief er in großer Angst und Panik davon. Wir machten uns große Sorgen und beschlossen deshalb eine Hunde-Lebendfalle aufzustellen, die das Tierheim extra für solche Fälle kaufte. Drei Wochen lang fuhren täglich 3x Mitarbeiter und Ehrenamtliche an die Falle, um zu schauen, ob der Hund endlich darin sei und stellten immer wieder Futter in die Falle. Nach 3 Wochen wurde der Hund nicht mehr gesehen und wir mussten vom schlimmsten ausgehen. Es waren inzwischen viele Tage und Nächte lang Temperaturen um die Minus 20 Grad; der Hund war vermutlich nahe am erfrieren und/oder verhungern. Nun sind wir sehr daran interessiert, dass der Mensch, der diesem Hund mit einer Skrupellosigkeit dieses Leid zugefügt hat, bestraft wird. Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat. Wir bitten deshalb die Bevölkerung um Mithilfe: Wer kennt diesen (recht auffälligen) Hund (ca. 40 cm Rückenhöhe, dreifarbig braun-schwarz-weiß und männlich, ca. 1 – 1 1/2 Jahre jung) wer weiß wem er gehörte bzw. wo er gehalten wurde. Informationen nimmt das Tierheim, auch vertraulich, entgegen unter Tel. 0177-5543512, per e-mail THOelzschau@aol.com oder direkt im Tierheim. Helfen Sie mit, damit so etwas nicht ungesühnt bleibt und der Täter seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann. Danke, Tierheim Oelzschau |
Duisburg. Eine grausige Entdeckung machte am Dienstagabend eine Spaziergängerin in Duisburg: Sie entdeckte einen 25-Jährigen, der vor einem toten Hund kniete: Der Mann hatte dem Mischling mit einem Messer den Bauch aufgeschlitzt. |
Das Angebot klang nach einem Schnäppchen: 350 Euro für einen reinrassigen Labrador. Natürlich war an der Sache etwas faul.
Für die Händler ist es ein lukratives Geschäft, doch die Tiere und die Kunden sind die Verlierer: Der illegale Verkauf von Rassehunden aus dem Ausland nimmt zu.
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