Als Ergebnis der heutigen Verhandlung am Bremer Verwaltungsgericht im Fall der Affenversuche von Prof. Kreiter hat das Gericht den Ablehnungsbescheid der Genehmigungsbehörde aufgehoben, der dem Forscher eine Fortführung seiner Tierversuche untersagt hatte. Kreiter hatte dagegen Klage erhoben. Das Gericht gab der Behörde auf, die Ablehnung neu zu begründen. Nach Ansicht des Vereins Ärzte gegen Tierversuche ist ein klares Aus für diese Versuche notwendig, da einem nachweislich fehlenden medizinischen Nutzen großes Leid für die Tiere gegenübersteht. Er sieht in den Hirnversuchen an Affen einen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht.
Die Gerichtsverhandlung offenbart sich nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche als Armutszeugnis für die deutsche Justiz. »Die Richter haben das Staatsziel Tierschutz mit keinem Wort erwähnt und zeigen sich eher den Interessen der Universität zugeneigt«, berichtet Tierärztin Dr. Corina Gericke von der Ärztevereinigung, die vor Ort der Verhandlung beiwohnte. »Es ist unfassbar, dass das Gericht der Freiheit der Forschung offenbar einen höheren Rang einräumt als dem seit 2002 gleichwertig im Grundgesetz verankerten Tierschutz«, kritisiert Gericke. Über das Eilverfahren, mit dem Kreiter erlaubt wurde, seine Versuche vorübergehend fortzuführen, wurde noch nicht entschieden. Das heißt, die Tierversuche gehen bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren weiter.
Das Gericht hat hinsichtlich der Genehmigung den Ball an die Behörde zurückgespielt. Diese muss nun unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichts neue Gründe für den Ablehnungsbescheid beibringen. Die Behörde muss durch Gutachten die Belastung der Tiere sowie die Bedeutung des Forschungsvorhabens klären. Das Gericht gab der Genehmigungsbehörde zudem auf, zu prüfen, ob durch geeignete Nebenbestimmungen, wie beispielsweise Auflagen, eine Genehmigungsfähigkeit geschaffen werden kann.
Nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche kann es solche Auflagen für eine Genehmigungsfähigkeit nicht geben, da die Versuche für die Tiere äußerst leidvoll sind, gegenüber einer ergebnisfreien Forschung. Der Verein kritisiert, dass die besonders qualvolle und medizinisch irrelevante Forschung am Affenhirn weitergehen darf. Die Ärztevereinigung findet es unverständlich, dass die Richter trotz erdrückender Beweislage für die ethische Unvertretbarkeit der Affenhirnforschung und fehlendem medizinischen Nutzen, noch immer kein klares Urteil gegen die Tierversuche gefällt haben. »Im Namen der zweckfreien Grundlagenforschung werden die Affen stundenlang bewegungsunfähig fixiert, ihr Hirn wird aufgebohrt um Messelektroden einzuführen und sie müssen Durstqualen erleiden, nur weil einzelne Forscher wissen wollen, wie ein Affenhirn funktioniert«, moniert Gericke. Für den medizinischen Fortschritt ist diese Forschung irrelevant, da eine zuverlässige Übertragung von Erkenntnissen aus der Affenforschung auf den Menschen nicht möglich ist, erläutert die Ärztevereinigung.
Die Ärzte gegen Tierversuche zeigen sich erschüttert, dass wieder einmal die Interessen der mächtigen Tierexperimentatorenlobby auf Kosten von Tier und Mensch zu siegen scheinen. Würde das Gericht das Tierschutzgesetz anwenden und das Staatsziel Tierschutz berücksichtigen, wäre die einzig logische Konsequenz ein sofortiges Verbot der Affenhirnforschung, ist sich die Ärztevereinigung sicher. Denn auch nach über 15 Jahren sei nachweislich kein medizinischer Nutzen erkennbar, das Leid der Tiere indes sei immens. Die zuständige Behörde hatte Mut bewiesen und den Versuchen aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens keine weitere Genehmigung erteilt und hatte dies in ihrem Widerspruch umfangreich begründet. Die Ärzte gegen Tierversuche betonen, wie wichtig es ist, dass die Genehmigungsbehörde weiterhin Rückgrat zeigt und unterstützen deren Widerspruch. Der Verein appelliert an die Behörde, im weiteren Verfahren an den klaren Belegen gegen die Affenhirnforschung festzuhalten.