Liebe Natur- und Tierfreunde,

das Amtsgericht Kleve (NRW) hat heute einen Taubenzüchter aus Rheinberg
wegen des Aufstellens eines Habichtfangkorbes zu einer Geldstrafe in
Höhe von 2.000 € verurteilt. Der Rentner hatte die Vogelfalle auf seinem
Taubenschlag aufgestellt – Komiteemitarbeiter hatten sie entdeckt und
der Polizei gemeldet. Mehr zu dem schönen Urteil lesen Sie hier:
http://www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/deutschland/greifvogelverfolgung/aktuell/gericht-verurteilt-taubenzuechter


Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)
Bundesgeschäftsstelle
An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Germany

Tel.: +49 228 66 55 21
Fax : +49 228 66 52 80
Email: komitee@komitee.de

Internet: http://www.komitee.de

Am Freitag, dem 24. September 2010, ca. gegen 16.00 Uhr, wurde unsere Katze Dana (Norwegische Waldkatze, dreifarbig) von einem unserer Kollegen kurz vor dem Hof gesehen. Der Kollege beobachtete, wie Dana langsam über die Einfahrt zum Tierhof lief. Gegen 18.00 Uhr fiel Frau Markau auf, dass Dana regungslos auf dem Sofa lag und auch auf Ansprache nicht reagierte. Beim Aufnehmen der Katze stellten wir fest, dass das Fell an einer Stelle nässte. Wir informierten sofort unsere Tierärztin und fuhren zu ihr.

Die Röntgenaufnahme ergab, dass Dana von einer Kugel getroffen wurde. Unsere Tierärztin leitete sofort eine Notoperation ein. Das Geschoss steckte im Darm, der Darm war an mehreren Stellen verletzt, wodurch Kot in den Bauchraum gelangte. Die Kugel wurde entfernt, der Darm an mehreren Stellen genäht und der Bauchraum gespült. Am Samstagabend, dem 25. September 2010, ist Dana an den Folgen ihrer Verletzungen verstorben. Ein Gespräch mit dem für uns zuständigen Jagdaufseher ergab, dass es sich bei der Kugel um ein Diabolo handelt, welches für Luftgewehre verwandt wird. Der Jagdaufseher schließt aus, dass ein Jäger mit einer solchen Waffe auf ein Tier schießen würde, da eine Kugel aus einem Luftgewehr in den seltensten Fällen sofort zum Tode führt und dem Tier hierdurch unnötiges Leid zugefügt wird. Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und 500,00 € Belohnung für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ausgesetzt.

Hinweise bitte unmittelbar an uns oder an die zuständige Polizeibehörde! Selbstverständlich werden die Hinweise vertraulich behandelt!

Katze angeschossen – Tier verendete nach Notoperation

Straelen – 28.09.2010 – 13:51 – Wie der Polizei jetzt bekannt wurde, hat ein unbekannter Täter bereits am vergangenen Freitag (24.09.2010) auf eine Katze geschossen. Zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr hatte sich das Tier in unmittelbarer Nähe des Tierhofes am Gellendyck aufgehalten. Danach war das Tier schwer verletzt wieder auf dem Tierhof erschienen. Trotz einer Notoperation konnte die Katze nicht mehr gerettet werden und verstarb. Wie sich herausstellte hatte ein unbekannter Täter mit einem Diabologeschoss die Katze verletzt. Seitens des Tierhofes wurde inzwischen zur Ergreifung des Tierquälers eine Belohnung von bis zu 500 Euro ausgesetzt. Hinweise bitte an die Kripo Geldern unter Telefon 02831-1250.

Nächste Runde im Streit um Tierversuche an der Universität Bremen: Nachdem ein Gericht das Verbot der Experimente gekippt hatte, legt die zuständige Behörde nun Berufung gegen das Urteil ein. Es gebe einen Wertewandel.

Bremen – Die Bremer Gesundheitsbehörde legt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen zu den umstrittenen Affenversuchen an der Universität Bremen Berufung ein. Das Verwaltungsgericht hatte Ende Mai den ablehnenden Bescheid der Behörde für die Affenexperimente aufgehoben. Die Behörde muss nach Auffassung des Gerichts ergänzende Gutachten einholen. Erst dann dürfe sie über den Genehmigungsantrag der Universität erneut entscheiden.
Das Gesundheitsressort hatte 2008 dem Bremer Hirnforscher Andreas Kreiter nach mehr als zehn Jahren die Genehmigung für seine Affenversuche aus ethischen Gründen nicht mehr verlängert. Unter anderem begründete die Behörde dies mit dem Wertewandel in der Gesellschaft. Gegen das Verbot hatte der Wissenschaftler geklagt.

Die Bremer Behörde attackierte das Gericht wegen der Aufhebung des Verbots: Staatsrat Hermann Schulte-Sasse kritisierte die Ansicht des Gerichts, die Behörde habe keinen Ermessensspielraum bei der Abwägung zwischen Belastung der Tiere und Nutzen der Versuche. Zudem akzeptiere er nicht, dass die Behörde nicht den gesellschaftlichen Wertewandel in ihre Entscheidung einbeziehen dürfe, den es beim Tierschutz gebe. Bei anderen gesellschaftlichen Entwicklungen sei der Wertewandel durchaus bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt worden, sagte der Staatsrat. Als Beispiel führte er den Paragrafen 218 zum Schwangerschaftsabbruch an.

Schulte-Sasse kündigte an, trotz eingelegter Berufung werde die Behörde der Aufforderung nachkommen, ergänzende Gutachten einzuholen. Die Frage der Belastung der Tiere und die Bedeutung des Forschungsvorhabens würden genauer untersucht.

Quelle: boj/ddp

Als Ergebnis der heutigen Verhandlung am Bremer Verwaltungsgericht im Fall der Affenversuche von Prof. Kreiter hat das Gericht den Ablehnungsbescheid der Genehmigungsbehörde aufgehoben, der dem Forscher eine Fortführung seiner Tierversuche untersagt hatte. Kreiter hatte dagegen Klage erhoben. Das Gericht gab der Behörde auf, die Ablehnung neu zu begründen. Nach Ansicht des Vereins Ärzte gegen Tierversuche ist ein klares Aus für diese Versuche notwendig, da einem nachweislich fehlenden medizinischen Nutzen großes Leid für die Tiere gegenübersteht. Er sieht in den Hirnversuchen an Affen einen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht.

Die Gerichtsverhandlung offenbart sich nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche als Armutszeugnis für die deutsche Justiz. »Die Richter haben das Staatsziel Tierschutz mit keinem Wort erwähnt und zeigen sich eher den Interessen der Universität zugeneigt«, berichtet Tierärztin Dr. Corina Gericke von der Ärztevereinigung, die vor Ort der Verhandlung beiwohnte. »Es ist unfassbar, dass das Gericht der Freiheit der Forschung offenbar einen höheren Rang einräumt als dem seit 2002 gleichwertig im Grundgesetz verankerten Tierschutz«, kritisiert Gericke. Über das Eilverfahren, mit dem Kreiter erlaubt wurde, seine Versuche vorübergehend fortzuführen, wurde noch nicht entschieden. Das heißt, die Tierversuche gehen bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren weiter.
Das Gericht hat hinsichtlich der Genehmigung den Ball an die Behörde zurückgespielt. Diese muss nun unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichts neue Gründe für den Ablehnungsbescheid beibringen. Die Behörde muss durch Gutachten die Belastung der Tiere sowie die Bedeutung des Forschungsvorhabens klären. Das Gericht gab der Genehmigungsbehörde zudem auf, zu prüfen, ob durch geeignete Nebenbestimmungen, wie beispielsweise Auflagen, eine Genehmigungsfähigkeit geschaffen werden kann.
Nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche kann es solche Auflagen für eine Genehmigungsfähigkeit nicht geben, da die Versuche für die Tiere äußerst leidvoll sind, gegenüber einer ergebnisfreien Forschung. Der Verein kritisiert, dass die besonders qualvolle und medizinisch irrelevante Forschung am Affenhirn weitergehen darf. Die Ärztevereinigung findet es unverständlich, dass die Richter trotz erdrückender Beweislage für die ethische Unvertretbarkeit der Affenhirnforschung und fehlendem medizinischen Nutzen, noch immer kein klares Urteil gegen die Tierversuche gefällt haben. »Im Namen der zweckfreien Grundlagenforschung werden die Affen stundenlang bewegungsunfähig fixiert, ihr Hirn wird aufgebohrt um Messelektroden einzuführen und sie müssen Durstqualen erleiden, nur weil einzelne Forscher wissen wollen, wie ein Affenhirn funktioniert«, moniert Gericke. Für den medizinischen Fortschritt ist diese Forschung irrelevant, da eine zuverlässige Übertragung von Erkenntnissen aus der Affenforschung auf den Menschen nicht möglich ist, erläutert die Ärztevereinigung.
Die Ärzte gegen Tierversuche zeigen sich erschüttert, dass wieder einmal die Interessen der mächtigen Tierexperimentatorenlobby auf Kosten von Tier und Mensch zu siegen scheinen. Würde das Gericht das Tierschutzgesetz anwenden und das Staatsziel Tierschutz berücksichtigen, wäre die einzig logische Konsequenz ein sofortiges Verbot der Affenhirnforschung, ist sich die Ärztevereinigung sicher. Denn auch nach über 15 Jahren sei nachweislich kein medizinischer Nutzen erkennbar, das Leid der Tiere indes sei immens. Die zuständige Behörde hatte Mut bewiesen und den Versuchen aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens keine weitere Genehmigung erteilt und hatte dies in ihrem Widerspruch umfangreich begründet. Die Ärzte gegen Tierversuche betonen, wie wichtig es ist, dass die Genehmigungsbehörde weiterhin Rückgrat zeigt und unterstützen deren Widerspruch. Der Verein appelliert an die Behörde, im weiteren Verfahren an den klaren Belegen gegen die Affenhirnforschung festzuhalten.

Berlin/NRW, 10.12.08 – Nach einer 6 Jahre dauernden Odyssee zwischen verschiedenen Tierhalten, ist die Rottweiler-Hündin nun auf dem Tierschutzhof in Straelen am Niederrhein aufgenommen worden. Zuletzt lebte die Hündin bei einer Familie in Bad Segeberg und litt unter familiären Verhältnissen sowie mangelnder Fachkunde.

Die erste Vorsitzende von Charity für Tiere e.V., Martina Retthofer, nimmt sich nun dem Tier persönlich an, nachdem der Hilferuf aus Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) bei ihr eingetroffen ist.Die Rottweiler-Hündin „Kira" ist gestern von Martina Retthofer und einem Mitarbeiter des Tierschutzhofes Straelen in Bad Segeberg abgeholt worden und kommt derzeit auf dem Tierhof unter sachkundiger Aufsicht zur Ruhe. Die Reise der unkastrierten Hündin begann vor 6 Jahren im Welpenalter in Hamburg. Die nächsten 4 Jahre lebte sie dort bei in familiärer Umgebung, leider ohne tierärztliche Vorsorgemaßnahmen (Schutzimpfungen/Entwurmungen usw.), ohne Hundeausbildung. Sie litt unter mangelnder Beschäftigung. Vor etwas 2 Jahren wurde „Kira" nach Bad Segeberg vermittelt. Auch diese Tierhalter kannten sich zu wenig mit den Haltungsanforderungen für Rottweilern aus.

Auch aus Angst wurde die Hündin zunehmend isoliert in den oberen Stockwerken des Hauses gehalten. In der Regel gab es zu wenig soziale Kontakte mit Menschen und anderen Tieren, die Notdurft musste oft im Garten entrichtet werden. Kira reagierte mit Verhaltensauffälligkeiten wie ein allgemeines Unsicherheitsverhalten, warnte die Umgebung mit Knurren und schnappte nach Futter. Die Familie in der Kira lebte, zerbrach zunehmend an persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten. Einem in Kontakt zur Familie stehender Sozialpädagoge, griff beherzt in die Situation ein und holte sich Rat beim Veterinäramt des Kreises Bad Segeberg. Das Veterinäramt stellte den Kontakt zur ersten Vorsitzenden von Charity für Tiere e.V. her, die für ihre hohe Sachkunde bei auffälligen Hunden bekannt ist.

Martina Retthofer: „Niemandem ist geholfen, wenn nur oberflächlich über aggressive oder auffällige Hunde populär diskutiert wird. Jedes Tier verdient eine zweite Chance, genau die Gründe zu analysieren. Für kein Tier in Not ist mir ein Weg zu weit." Für die Rottweiler-Hündin werden zuverlässige Tierfreunde mit hoher Rottweiler-Kenntnis gesucht, bei denen „Kira" ein neues Zuhause finden kann. Damit zukünftiges Tierleid durch Unkenntnis und nicht artgerechte Haltung vermieden werden kann, empfiehlt Charity für Tiere e.V., sich genau über die Haltungs- und Lebensbedingungen von Tieren zu vergewissern, bevor ein Haustier angeschafft wird. In den angeschlossenen Tierschutzeinrichtungen von Charity für Tiere e.V., so auch auf dem Tierhof Straelen, warten sehr viele Tiere auf ein neues Zuhause bei verantwortungsvollen Tierfreunden. Auch erhalten Sie dort weit reichende Informationen zur artgerechten Tierhaltung.

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Die Vorsitzende von Charity für Tiere e.V. rettet Border-Collie mit dem Veterinäramt

 

Berlin/NRW – Seit 3 Wochen lebt der Border-Collie „Mr.T." auf dem Tierhof Straelen, nachdem das zuständige Veterinäramt des Kreises Kleve die erste Vorsitzende von Charity für Tiere e.V. um Hilfe gebeten hatte. Der 18 Monate junge Rüde sollte ursprünglich eingeschläfert werden, nachdem er durch aggressives Verhalten bei seinem alten Besitzer auffällig wurde.

Wie sich jetzt herausstellt, liegen die Gründe für das auffällige Verhalten des Rüden nicht in seinem naturgemäßen Charakter, sondern sind Resultate aus falschen Haltungsbedingungen und Unterforderungen. Der junge Hund wurde bei seinem ursprünglichen Besitzer in einer Etagenwohnung gehalten, ohne ihm seiner Rasse entsprechend, genügend Abwechselung und Aufgaben zu bieten. In letzter Konsequenz wurde er in den Dachräumen eingesperrt und isoliert, aus Angst, dass der er zubeißen könnte. Border-Collies gelten als besonders intelligente und bewegungsfreudige Herdenhunde, die täglich neue gefordert werden müssen, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten. Im Folgenden krude Erziehungsversuche mit Druckmitteln, verschlimmerten noch die Situation von Mr.T.

Letztendlich sollte der Border-Collie eingeschläfert werden. Das eingeschaltete Veterinäramt Kleve bat daraufhin, die für ihr Wissen über auffällige Hunde bekannte Betreiberin des Tierschutzhofes in Straelen und erste Vorsitzende von Charity für Tiere e.V., um Hilfe, das Tier genauer zu bewerten.
Glücklicherweise gibt es nun mehr als deutliche Signale, dass sich die Auffälligkeiten bei Mr. T., zugunsten eines sozialen und zutraulichen Verhaltens gewandelt haben, seit dem er fachkundig auf dem Tierhof betreut wird. „Aus dem Himmel ist noch niemand zurückgekehrt, und jeder verdient eine zweite Chance", so Martina Retthofer.

Charity für Tiere e.V. empfiehlt sich genau über die Haltungs- und Lebensbedingungen von Tieren zu vergewissern, bevor ein Haustier angeschafft wird. In den angeschlossenen Tierschutzeinrichtungen von Charity für Tiere e.V., so auch auf dem Tierhof Straelen, warten sehr viele Tiere auf ein neues Zuhause bei verantwortungsvollen Tierfreunden.

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250 verwahrloste Haustiere bei 65-Jähriger entdeckt Beamte der
Veterinärbehörden im US-Bundesstaat Illinois haben über 250 verwahrloste
Hunde, Katzen und Vögel bei einer 65-jährigen Frau entdeckt. Auf ihrem
herunter gekommenen Anwesen in Rochelle fanden sie auch etwa 40 Tierkadaver,
berichtete der lokale Fernsehsender Wrex. Die Frau sei wegen Tierquälerei
festgenommen worden. Ihr droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr. Die
Beamten brachten die vernachlässigten Tiere in ein Tierheim. Aufmerksam
geworden waren sie auf das Anwesen 130 Kilometer südlich von Chicago, weil
die Besitzerin 35 Hunde nicht zur routinemäßigen Tollwut-Impfung gebracht
hatte.

Gerichtsurteil: Besitzer soll ein Jahr in Haft
Erstmals soll ein Hundebesitzer, der sein Tier bei Sommerhitze im Auto verenden ließ, ins Gefängnis.

Von Mirko Voltmer & Annette Rose Neustadt

Schon morgens um zehn war es 27 Grad heiß. Die Sonne brannte aufs Autodach, alle Fenster waren verschlossen. Mehr als zwei Stunden hockte eine Dalmatinerhündin (1) am 30. Juni 2006 in diesem Brutkessel, dazu noch in einer viel zu engen Box. In der bis auf 60 Grad aufgeheizten Luft hechelte sich das Tier in seiner Panik zu Tode…

Der Hundehalter, ein Finanzbeamter (37) aus Seelze, ist für diese Tierquälerei gestern so hart bestraft worden wie noch keiner zuvor in der Region: Ein Jahr Haft ohne Bewährung brummte ihm die Neustädter Amtsrichterin Ursula Schubert auf; außerdem ein lebenslanges Tierhaltungsverbot: \"Der Angeklagte hat das Tier in seinem Auto regelrecht verkochen lassen.\" Mitentscheidend war auch das Verhalten des Täters vor Gericht. Der Mann, der ohne Verteidiger erschienen war, zeigte sich eher gleichgültig gegenüber dem Geschehen. \"Es war fahrlässig, aber nicht Absicht, dass der Hund stirbt\", rechtfertigte sich der Beamte. Gegen das Urteil will er Berufung einlegen.
Am 30. Juni hatte der Finanzbeamte einen Bekannten in Berenbostel besucht. Etwa zweieinhalb Stunden habe er sich die Zeit mit einem Computerspiel vertrieben, sagte dieser Bekannte vor Gericht. Er habe den 37-Jährigen gewarnt und angeregt, bei der Hitze nach dem Hund im Auto zu schauen, doch der Tierbesitzer habe das ignoriert.
"Aus Bequemlichkeit und roher Gesinnung", so die Richterin, habe der Angeklagte die Hündin ihrem Schicksal überlassen. "Er hat den Tod des Tieres in Kauf genommen", erklärte Staatsanwalt Dirk Lassen, der ein Jahr Haft forderte-aber auf Bewährung.
Der Bekannte des Seelzers war es, der darauf gedrängt hatte, den bereits leblosen Hund zum Tierarzt zu fahren. Der Veterinär zeigte den Halter an. "Ich konnte bei dem toten Tier keine Temperatur messen", so der Mediziner. Die Skala des Thermometers habe nicht ausgereicht. Silvia Brünig, Sprecherin des Tierschutzvereins, nannte die Entscheidung der Neustädter Richterin gestern "mutig". Auch wegen des lebenslangen Tierhaltungsverbotes, das es viel zu selten gebe. Solche richterlichen Warnungen seien zur Nachahmung empfohlen.

Von Redaktion
Rheurdt-Rheinische Post

Nachdem vor drei Wochen ein Hund auf einem Trampelpfad in Schaephuysen einen Giftköder gefressen und gestorben war, ist es nun zu einem neuen Vergiftungsfall gekommen: Der Windhund einer Familie aus Kempen- Tönisberg fand auf dem Schaephuysener Höhenzug ebenfalls einen giftigen Köder und verschlag diesen.

Mehr unter RP-Online.de

Von CS
Geldern-Rheinische Post

„Aus!“, brüllte Susanne Gehrmann. „Nein, nicht fressen!“ Aus der Entfernung beobachteten sie, wie Hündin Cora am Wegesrand irgendetwas fraß. Zu spät: Der fünfjährige Golden Retriever hatte den Köder bereits verschlungen. Zehn Minuten später brach der Hund zusammen. Susanne und Dieter Gehrmann brachten Cora sofort in die Hundeklinik nach Duisburg, wo die Hündin jedoch einen Tag später verstarb.

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