Tierversuche in Bremen: Behörde müht sich um Verbot für Experimente mit Affen
Nächste Runde im Streit um Tierversuche an der Universität Bremen: Nachdem ein Gericht das Verbot der Experimente gekippt hatte, legt die zuständige Behörde nun Berufung gegen das Urteil ein. Es gebe einen Wertewandel.
Bremen – Die Bremer Gesundheitsbehörde legt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen zu den umstrittenen Affenversuchen an der Universität Bremen Berufung ein. Das Verwaltungsgericht hatte Ende Mai den ablehnenden Bescheid der Behörde für die Affenexperimente aufgehoben. Die Behörde muss nach Auffassung des Gerichts ergänzende Gutachten einholen. Erst dann dürfe sie über den Genehmigungsantrag der Universität erneut entscheiden.
Das Gesundheitsressort hatte 2008 dem Bremer Hirnforscher Andreas Kreiter nach mehr als zehn Jahren die Genehmigung für seine Affenversuche aus ethischen Gründen nicht mehr verlängert. Unter anderem begründete die Behörde dies mit dem Wertewandel in der Gesellschaft. Gegen das Verbot hatte der Wissenschaftler geklagt.
Die Bremer Behörde attackierte das Gericht wegen der Aufhebung des Verbots: Staatsrat Hermann Schulte-Sasse kritisierte die Ansicht des Gerichts, die Behörde habe keinen Ermessensspielraum bei der Abwägung zwischen Belastung der Tiere und Nutzen der Versuche. Zudem akzeptiere er nicht, dass die Behörde nicht den gesellschaftlichen Wertewandel in ihre Entscheidung einbeziehen dürfe, den es beim Tierschutz gebe. Bei anderen gesellschaftlichen Entwicklungen sei der Wertewandel durchaus bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt worden, sagte der Staatsrat. Als Beispiel führte er den Paragrafen 218 zum Schwangerschaftsabbruch an.
Schulte-Sasse kündigte an, trotz eingelegter Berufung werde die Behörde der Aufforderung nachkommen, ergänzende Gutachten einzuholen. Die Frage der Belastung der Tiere und die Bedeutung des Forschungsvorhabens würden genauer untersucht.
Quelle: boj/ddp
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