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Neues von Merten – Amtstierärztliche Begutachtung 6. Juli 2009

Amtstierärztliche Begutachtung eines Hundes:

Labrador „Merten“ (blond)
geb.: ca. 2003
Rüde, kastriert
(Mikrochip-Nr.: 985 120 014 879 583)

am Tierhof Straelen am 06.07.2009 um 16.30 Uhr durch die Unterzeichnerin:
Anwesende: Tierheimleitung Frau Retthofer und Frau Markau sowie Herr Krüger

Herkunft des Hundes:
Retriever in Not e. V., Bad Sassendorf, ehemaliger Zuchtrüde aus Belgien (?), abgegeben in private Pflegestelle in Krefeld (dort gab es Probleme: Hund hat angeblich nach Lebenspartner geschnappt und ist auf Kinder losgegangen) Abtretung an den Tierhof Straelen am 12.06.2009

Allgemeinuntersuchung:
Ernährungs- und Pflegezustand in Ordnung,
hochgradig abgewetzte Eckzähne
Geringgradige Koordinationsstörungen (Verzögerungen) im Bewegungsablauf, „Trippeln“, Zucken des Kopfes

Im Zwinger:
o starkes Bellen bei Annäherung,
o ; lässt sich nach Ansprache durch das Zwingergitter streicheln und mit Leckerbissen füttern
o beobachtet intensiv Frau Markau bei der Durchführung ihrer Arbeit in anderen Zwingern

Im Auslauf:
o Herr Krüger filmt das Verhalten des Hundes
o Labradortypische freundliche Annäherung an fremde Besucherin
o Lässt sich streicheln und mit Leckerbissen füttern
o Frau Retthofer führt den Hund in der Freifolge im Auslauf vor („Sitz“, „bei Fuß“, nimmt Leckerchen, Maul öffnen problemlos möglich,
Kommando „Nein“ wurde mittels geblocktem Leckerchen antrainiert)
o Mikrochip ablesen durch Unterzeichnern problemlos möglich
o weicht zurück bei ruckartig erhobener Hand (Frau Retthofer vermutet, dass „Merten“ möglicherweise geschlagen wurde)
o Immer wieder freundliche Annäherung mit dem Wunsch, gestreichelt zu werden
o Tauscht Spielzeug gegen Leckerchen
o Legt sich im Laufe des Gespräches in der Nähe der Menschen ab und wartet
o Springt nicht, wie von der Pflegestelle behauptet, unkontrolliert bei der Futterzubereitung an der Küchenanrichte hoch, sondern wartet
geduldig, bis ein Leckerbissen gereicht wird.

Zum Zeitpunkt der Überprüfung im Tierheim können keine Anze ichen eines aggressiven Verhaltens gegenüber Menschen festgestellt werden.

Keine Einstufung als „gefährlicher Hund“ im Sinne von § 3 LHG NRW

Die körperliche Beeinträchtigung (geringgradige Koordinationsstörungen) sollte im Rahmen einer erneuten tierärztlichen Untersuchung des Hundes nach entsprechender Eingewöhnungszeit abgeklärt werden.

Gez.: Dr. Heesen

Wir sind stolz auf Merten, hätten allerdings nichts anderes erwartet, denn nach wie vor, benimmt er sich völlig unauffällig.

Sollte die Technik es zulassen, werden wir in Kürze das schon erwähnte Video hier einstellen.

Mit tierlieben Grüßen

Euer Straelener Tierhofteam

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