Lediglich sechs Monate auf Bewährung für Tierquälerei

Dreieich/Langen – Mit der Verhängung einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe ist gestern vor dem Langener Amtsgericht einer der größten Dreieicher Tierschutz-Skandale der vergangenen Jahre zu Ende gegangen. Von Klaus Hellweg

Strafrichter Volker Horn, Direktor des Amtsgerichts, verurteilte den inzwischen in Schweden lebenden 70-jährigen Hans Joachim Müller wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Eine seiner Bewährungsauflagen besteht zudem in einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro, zahlbar in monatlichen 100-Euro-Raten an das Dreieicher Tierheim. Seine mitangeklagte Lebensgefährtin Patricia F. wurde freigesprochen.

Der Tierschutzskandal war am 24. August 2008 ans Licht gekommen, als an der Herrnröther Straße Spaziergänger auf nicht einsehbarem Gelände eine allseits als katastrophal beurteilte Tierhaltung entdeckten: Auf einer Koppel standen total unterernährte, unversorgte und verwahrloste Haflinger samt einem Pony. In einer Box lag ein verendetes Pferd, an dem sich Maden zu schaffen machten. Im völlig verdreckten und zum Teil verkoteten Haus auf dem Grundstück, das Müller auf Rentenbasis erworben hatte, hatten Polizei und Veterinäramt in nicht minder elender Haltung Hunde und Katzen sowie Kaninchenkadaver gefunden.

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