Neues NRW-Förderprogramm für Kastration freilebender, verwilderter Katzen

Pressemitteilung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

 

21. Juli 2011
Neues NRW-Förderprogramm für Kastration freilebender, verwilderter Katzen

Tierschutzvereine und Privatpersonen werden der Lage in Städten, besonders in Stadtrandgebieten, kaum noch Herr: streunende Hauskatzen verwildern zunehmend, ihre Dichte steigt durch eigenen Nachwuchs. Die Folge ist Verwahrlosung, denn bei ihrer stetig wachsenden Zahl kann die Pflege nicht mehr sichergestellt werden. Zudem treten erhebliche Verluste bei Wildtieren auf – wie z.B. in diesen Wochen bei den Jungvögeln.

Der stetig ansteigende Bestand an freilaufenden Hauskatzen hat daher viele ehrenamtlich tätige Tierschutzvereine dazu veranlasst, freilaufende Katzen ohne erkennbare Besitzer zu fangen und zu kastrieren. Diese Maßnahme trägt nachhaltig dazu bei, ein weiteres Anwachsen des Hauskatzenbestandes zu bremsen und somit zum Tierwohl beizutragen.

Jetzt greift ein neues Förderprogramm unterstützend ein und entlastet die Vereine finanziell, denn die Katzen-Kastration kostet Geld. Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: „Damit wird die ehrenamtliche Leistung der Tierschutzvereine gewürdigt. Sie setzen sich hier gleichermaßen für die artgerechte Haltung der Hauskatzen wie für den Schutz wildlebender Tierarten ein.“ Grundlage des Förderprogramms sind die Fördergrundsätze Verfahren über die Gewährung von Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Durchführung von Katzenkastrationen. Gefördert wird jede kastrierte Katze in einer Höhe von 40,- Euro und jeder kastrierte Kater in einer Höhe von 25,- Euro. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten der Kastration. Insgesamt steht bis zum 31.12.2011 eine Gesamtfördersumme von 200.000,00 € zur Verfügung. Es werden 2011 nur Kastrationen bewilligt, die nach dem 28.06.2011 durchgeführt werden und für die zuvor ein Antrag auf Bewilligung gestellt wurde. Die Antragsformulare sind im Internet auf der LANUV-Homepage unter www.lanuv.nrw.de/agrar/foerderprogramme/katzen.htm abrufbar.

Mehr:
Merkblatt zur Förderung

Aktuelle Infos über die noch zur Verfügung stehenden Gelder werden unter dem o.g. Link abrufbar sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverband, dem Sie angeschlossen sind oder an das LANUV unter zuwendung84-at-lanuv.nrw.de

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