Lucky – Zwingerhund als Alarmanlage

 

LUCKY – Zwingerhund als Alarmanlage

 

Nachdem das Veterinäramt Kleve die Haltung eines Zwingerhundes überprüft hatte, bat uns die Amtsveterinärin um Mithilfe. An der Hundehaltung konnte von amtlicher Seite die Zwingergröße und der Ernährungszustand des Malinois-Terrier-Mischlings "Lucky" nicht bemängelt werden. Hinter Gittern zeigte sich Lucky nicht gerade von seiner freundlichen Seite, was natürlich auch nicht verwunderlich war, da Lucky seit Jahren im Zwinger vegetierte und seine einzige Funktion war es, Haus und Hof zu bewachen, damit nichts gestohlen wird. Der Standpunkt des Hundehalters war, dass er mit seinem Hund und auf seinem Grundstück machen könne, was er wolle. Der Hund müsse auch nicht gechipt und versichert sein, da Lucky das Grundstück nicht verlässt.

Natürlich sagten wir der Amtsveterinärin zu, dass wir versuchen werden, den Hund dort auf unbürokratische Weise aus diesem Elend herauszuholen.

Nachstehend geben wir das Telefonat mit dem ausländischen Hundehalter, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt, der deutschen Sprache durchaus mächtig ist, sich aber bei jeglicher Kritik beim Sprechen überschlägt, in Kurzform wieder:

Wir schilderten dem Hundehalter die vorhandenen Probleme bezüglich seiner Hundehaltung und dass es in Deutschland ein Tierschutzgesetz gibt, nach welchem auch er sich richten müsse. Seine Argumente waren dann folgende:

Er müsse arbeiten und seine Frau könne den Hund an der Leine nicht halten, ferner sei es sein Hund und sein Grundstück, so dass er machen könne, was er wolle.
Geld wolle er für den Hund nicht ausgeben, das brauche er für die Familie.
Wenn der Hund gechipt und versichert werden muss, dann soll das Veterinäramt oder der Tierhof Straelen das auch bezahlen.
Sollte er den Hund freiwillig abgeben und ihm würde dann z.B. das Fahrrad oder das Auto von seinem Hof gestohlen, dann müsse das Veterinäramt oder der Tierhof Straelen ihm den entstandenen Schaden ersetzen.
Wir wussten nicht so genau, ob wir nun über die Einstellung des Hundehalters lachen sollten – ganz ehrlich dachten wir zuerst er wolle uns verarschen – aber uns sollte schnell klar werden, dass er auf seine oben wiedergegebene Meinung beharrte. Sozusagen:

"Lebende Alarmanlage gegen vom Kreis bzw. Tierschutz bezahlter Diebstahlversicherung!!!"

Nach langem Hin und Her wurde dem Hundehalter klar, dass aus Spass sehr schnell Ernst werden sollte. Nochmal unser ganzer Text von vorn inklusive der Aufzählung, dass wir durchaus bereit sind, in den nächsten Wochen eine 24-Stunden-Überwachung vorzunehmen, um dokumentieren zu können, dass der Hund keinen Auslauf bekommt.

Mit dem Bemerken "Ach, da liegt der Hase im Salat!" (Ha, Ha), schrie er in den Hörer, wir sollen am nächsten Nachmittag vorbeikommen und könnten den Hund abholen.

Das ließen wir uns selbstverständlich nicht zweimal sagen und vermerkten bei "Lucky`s" Abholung in unserem Abgabevertrag, dass sich der Hundebesitzer verpflichtet keinen Hund mehr anzuschaffen und wir regelmäßig Kontrollen durchführen würden. Den Zwinger konnten wir leider nicht abbauen, da dieser fest einbetoniert worden ist. Die deutsche Lebensgefährtin des Hundehalters war auch bei der Abholung zugegen. Die Einstellung dieser recht unwitzigen und unsympathischen Dame möchten wir hier gar nicht im Einzelnen wiedergeben. Der Sohn des Hauses bemerkte dann bei der Verabschiedung: "Endlich sei der kläffende Köter jetzt weg".

Wieder einmal unser Kommentar hierzu: O h n e W o r t e ! ! !

Nun lebt "Lucky" hier, ist mit einer Hundedame vergesellschaftet, saugt jede Streicheleinheit auf, ist super gelehrig und genießt nach Jahren der Gefangenschaft seine Freiheit.

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