Bingo – 13 Jahre Einzelhaft auf 2 qm
BINGO – 13 Jahre Einzelhaft auf 2 qm
Von einer aufmerksamen Spaziergängerin wurde uns mitgeteilt, das auf einem abseits gelegenen, nicht mehr bewohnten und zum Verkauf stehenden Bauernhof ein Zwingerhund säße, der zwar Wasser und Futter habe, aber wir uns doch bitte mal die Unterbringung ansehen möchten, ob dies dem Tierschutzgesetz entspräche. Das Aussengehege von "Bingo", einem schwarzen Mischlingshund, war winzig (ca. 2 qm). In der Mauerrückwand befand sich eine kleine Öffnung, bei der man sich fragen musste, ob der Hund überhaupt durch diese Öffnung passt.In der Hoffnung, hinter der Öffnung wenigstens einen entsprechenden Innenraum vorzufinden, wurden wir wieder eines Besseren belehrt. In einer Garage hatte man für "Bingo" eine Ecke gemauert in der Größe von 1m x 0,80 m x 0,40m und als Dach dienten ein paar Bretter. Unglaublich, hier konnte der Hund nicht einmal aufrecht stehen. Inzwischen war uns bekannt, dass die Eigentümerin des Hofes verstorben ist und der Hof von den Erben über einen Immobilienmakler zum Verkauf angeboten wurde. Nun konnten wir die Telefonnummer eines Erben in Erfahrung bringen. Sofort setzten wir uns mit dem Veterinäramt in Verbindung und sowohl der Amtsveterinär als auch wir versuchten den ganzen Tag diesen Erben zu erreichen, aber leider sprang nur die Mailbox an. Abends erreichte uns dann endlich der Rückruf. Der Herr konnte unsere Empörung gar nicht verstehen und erklärte uns: "Der Hund lebe seit 13 Jahren schon so und zu der Zeit sei dieser auch nicht jeden Tag zwecks Auslauf aus dem Zwinger gekommen und im übrigen würden Hühner viel schlechter gehalten, so dass der Hund im Gegensatz zu den Hühnern Platz genug habe. Außerdem sei der Hof derzeit unbewohnt und der Hund als Wachhund von Vorteil. Abgesehen davon, würde der Hund es nicht überleben, wenn man ihn jetzt aus seiner gewohnten Umgebung herausholen würde." O h n e W o r t e ! ! ! Wir erklärten dem Herrn, dass er mit dieser Art der Hundehaltung definitiv gegen das Tierschutzgesetz verstoße und dass das Veterinäramt tätig werden müsse und welche Konsequenzen und Kosten auf die Erben zukommen würden. Nach einer kurzen Bedenkzeit und Rücksprache mit den anderen Erben kam dann der erlösende Anruf: Wir dürfen "Bingo" abholen, die Erben verzichten freiwillig auf den Hund!!! Nun ist Bingo bei uns, ein ganz munterer, liebenswerter, lauffreudiger kleiner Kerl, bei dem alle Lebensgeister wieder aktiviert sind und der ganz und gar nicht von dieser Welt gehen möchte, sondern den freizügigen Auslauf, seinen kuscheligen Schlafplatz und den menschlichen Kontakt in vollen Zügen genießt. Wir wünschen unserem "Bingo" noch ganz viele schöne Jahre, in denen er das neue Hundeleben auskosten kann. Auch im Namen von "Bingo" bedanken wir uns bei der aufmerksamen Spaziergängerin, die nicht nur hingesehen und mitgefühlt sondern auch gehandelt hat!!! Dem Veterinäramt Kleve, explizit Herrn Pfizenmaier, möchten wir für die tatkräftige Unterstützung in dieser Sache unseren besonderen Dank aussprechen! |
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[…] Juni 2009 kam Bingo, nachdem er 13 Jahre seines Leben in einem Zwinger von 2 qm verbringen musste (Bingo´s Geschichte) zu uns, war immer gut gelaunt und genoß lange […]
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