Keine Hundehaltung mehr auf „Gnadenhof Momo“

Keine Hundehaltung mehr auf "Gnadenhof Momo"

Das VG Hannover hat entschieden, dass auf dem "Gnadenhof Momo" wegen tierschutzwidriger Verhältnisse keine Hunde mehr gehalten werden dürfen.

Die Betreiberin des "Gnadenhof Momo" (Klägerin) wandte sich mit den sieben verhandelten Verfahren gegen die zunächst erlassenen tierschutzrechtlichen Anordnungen zur Gestaltung der Tierhaltung, gegen die nachfolgenden Entscheidungen über die Wegnahme aller Hunden und Frettchen sowie einiger Katzen, gegen ein ausgesprochenes Hundehaltungsverbot und detaillierte Anordnungen zur Haltung der zunächst verbliebenen Tiere. Weitere Verfahren sind noch bei Gericht anhängig. Die auf dem Grundstück verbliebenen Katzen befinden sich in der Betreuung einer Tierschutzorganisation. Ein generelles Tierhaltungsverbot hat der Beklagte bisher nicht erlassen.

Quelle: Juris – Das Rechtsportal

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