Europäischer Gerichtshof entscheidet: Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer verstößt gegen Menschenrechte
TASSO-Newsletter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellt die Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Grundstückseigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, dürfen nicht verpflichtet werden, die Jagdausübung auf ihrem Land zu dulden. Das Urteil ist rechtskräftig. © Copyright TASSO e.V. |
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!