Regierung legt Novellierung des Tierschutzgesetzes vor – Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland

Zergportal 13.09.2012 | 17:36 Uhr

Berlin: Die Bundesregierung legte am 11.09.2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (17/10572) vor. Die Änderung soll unter anderem zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken beitragen und die betriebliche Eigenkontrolle im Hinblick auf den Tierschutz etablieren. Daneben sieht das Gesetz ein Verbot für die betäubungslose Ferkelkastration bis zum Jahr 2017 vor und ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden.

Ausweitung der Erlaubnispflicht: Zukünftig §11-Genehmigung nach dem TierSchG für die Einfuhr, das Verbringen oder die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland erforderlich.

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