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Besuch bei Frau Tewis
Neue Bilder von Olga

Olga in Schackendorf

 

Hänge

Wir haben eine traurige Nachricht:

Leider ist Olga am 04. März 2009 über die Regenbogenbrücke gegangen. Dreimal haben wir erfolgreich Olgas Tumore operieren lassen können, doch diesmal gab es keine Aussicht auf Erfolg, so dass wir Olga schweren Herzens gehen lassen mussten.

Über zwei Jahre hat Olga uns und ihren Rudelgenossen nur Freude bereitet. Sie hatte nur gute Laune und war allen Menschen und Artgenossen gegenüber immer freundlich und genügsam. Olga genoss sichtlich ihren Lebensabend in Form von Spaziergängen, schmusen, fressen und ihrem Alter entsprechend ausgiebig zu schlafen.

Wir werden es nie verstehen, warum ihr solches Leid durch den blinden Vorbesitzer zugefügt wurde. Bei uns hat Olga eine große Lücke hinterlassen.

Mach es gut süße Maus, wir vermissen Dich und werden Dich nie vergessen!

Gegen den Blinden, Peter Q., wurde vom Veterinäramt ein Tierhalteverbot ausgesprochen

Hauptverhandlungstermin in Sachen "Blindenhund Olga" ist am Mittwoch, den 7. November 2007, 10.30 Uhr, Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Sitzungssaal H 205, 2. Etage.

Wir würden uns wünschen, dass zahlreiche Tierfreunde dem Termin beiwohnen würden.


01.11.2007

Laut Aussage der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, wurden alle Zeugen für den 7. November 2007 abgeladen, da auf die Vernehmung der Zeugen verzichtet werden kann. Der Termin findet aber trotzdem statt und ist auch öffentlich.

Laut Aussage eines Mitarbeiters der Krefelder Tageszeitung hat ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft ergeben, dass auf Zeugenvernehmung verzichtet wird, da der Beschuldigte geständig ist. Das Strafmaß sei noch nicht absehbar, es sei möglich, dass es nur als Ordnungswidrigkeit geahndet würde.

Sicherlich wird das Gericht die Sache schnell abhandeln. Schön wäre, wenn trotzdem zahlreiche Tierfreunde bzw. Tierschützer dem Termin beiwohnen würden.

In der Hoffnung auf Gerechtigkeit und dass unter Herrn Q. nie wieder ein Tier leiden muss, würden wir uns natürlich ein lebenslanges Tierhalte-, Betreuungs- und Umgangsverbot wünschen.

Bericht der WZ vom 01.11.2007 (PDF)
Wir haben der Verhandlung vom 7.11.2007 beigewohnt.

Hier unsere Zusammenfassung:

Herr Q. betrat den Sitzungssaal mit zwei Anwälten. Auf Befragen des Richters, wieso denn zwei Anwälte gegenwärtig seien, erklärte einer der Anwälte, er sei der Pflichtverteidiger und Herr Q. habe noch einen Wahlanwalt mitgebracht. Der Richter erklärte, dass er nicht gewillt sei, mit zwei Anwälten zu verhandeln. Daraufhin verließ der Pflichtverteidiger den Saal.

Zunächst wurden die Personalien des Herrn Q. verlesen und die Einkommensverhältnisse geklärt. Der Richter ist bei dem Strafmaß von anderen Verhältnissen ausgegangen, da das Blindengeld mit 50,00 € monatlich angegeben war. Der Verteidiger erklärte, dies sei sicherlich ein Schreibfehler. Das Blindengeld betrage 580,00 €. Da jetzt von ganz anderen Einkommensverhältnissen ausgegangen wurde, nämlich die Grundversorgung zzgl. Blindengeld und Anrechnung des Einkommens der blinden Lebensgefährtin Frau S., erklärte der Richter, dass Herr Q. mit 80 Tagessätzen á 20,00 € sehr gut bedient sei. Nach den neuen Erkenntnissen käme ein Tagessatz von 35,00 € zum Tragen. Der Verteidiger meinte daraufhin, dass das Blindengeld nicht anrechenbar sei und er davon ausgehen würde, dass das Gericht die Tatsache der Geständigkeit und das Einsparen von Zeugen zu Gunsten des Angeklagten werten müsse.

Der Richter sah dies anders und forderte den Verteidiger auf, seinem Mandanten nahe zu legen, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen.

Verteidiger und Herr Q. verließen daraufhin den Gerichtssaal. Nach kurzer Zeit trat der Verteidiger alleine wieder ein und erklärte, Herr Q. würde zähneknirschend den Einspruch zurücknehmen.

Im Anschluss machte der Richter noch darauf aufmerksam, dass das Gericht im Wege des Strafbefehlverfahrens kein Tierhalteverbot aussprechen könne. Dies sei nunmehr Sache des zuständigen Veterinäramtes.

Da Herr Q. und seine Lebensgefährtin Frau S. nach Moers verzogen sind, ist nunmehr das Veterinäramt Wesel zuständig.

Wir werden uns mit dem zuständigen Veterinär in Verbindung setzen.

Von Reue konnten wir bei Herrn Q. nichts feststellen, unserer Meinung nach diente das Geständnis nur dem Ziel der Strafminderung.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass für Olga die Odysee bei uns ihr Ende gefunden hat. Wir wünschen uns noch eine lange Zeit mit ihr.

In der Hoffnung, dass Herr Q. und Frau S. nie wieder eine Krankenversicherung finden, die ihnen einen Blindenführhund als sogenanntes "Hilfsmittel" verschreiben und keine Blindenführhundschule nur aus Profitgier diesen Menschen einen Hund zur Verfügung stellt, werden wir uns weiterhin für ein Tierhalteverbot einsetzen und die Gegebenheiten vor Ort mit Argusaugen beobachten.

Dies gilt natürlich nicht nur für diesen Fall, denn durch diesen Fall mussten wir schmerzlich erfahren, dass "Olga" kein Einzelfall ist.

Bericht von der Gerichtsverhandlung am 07.11.2007 (PDF)