Olga geht es nach wie vor gut und sie hat auch nicht die Absicht,
uns noch einmal zu verlassen. Sie genießt ihr Rentnerdasein
in vollen Zügen und holt alles nach, was sie in der
Vergangenheit versäumt hat. Ihr Rudel (einschließlich
uns Menschen) hat sie voll im Griff und überrascht uns jeden
Tag aufs Neue mit Verhaltensweisen, die man ihr gar nicht mehr
zugetraut hätte. Sie fordert ihre Kollegen immer wieder gern
zum Spiel auf, ist die Erste an der Türe, wenn es nach draußen
geht und freut sich dermaßen, dass sie trotz ihres Gewichtes
(sie hat allerdings schon ein wenig abgenommen) ausgelassen an
uns hochspringt. Sie liebt Spielzeug und vor allem ihr Bett. Alles
in allem: Sie ist einfach nur ein Schatz und wir erfreuen uns
jeden Tag an ihrer guten Laune.
Die Krankenkasse bleibt nach wie vor bei ihrer Einstellung dazu,
dass Olga nicht mehr zurückgeht, obwohl die Betreuerin der
Lebensgefährtin des Herrn Q. Einspruch gegen den "Entzug
des Futtergeldes" eingelegt hat. Das verstehe wer will, wir
nicht!!! Eigentlich ist es doch ganz klar: Kein Hund, kein Futtergeld!!!
Neue Erkenntnisse über das laufende Verfahren liegen uns
zur Zeit nicht vor. Einige Zeugen sind von der Ermittlungsbehörde
bereits vernommen worden.
Die Betreuerin von Frau S. (Lebensgefährtin von Q.) bat uns,
Frau S. mit Olga zu besuchen. Dies lehnen wir vehement ab, da
wir Olga auf gar keinen Fall mehr mit ihrer Vergangenheit konfrontieren
werden.
Für uns ist klar: Hier hat die Odyssee für Olga ein Ende. |
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01.11.2007 |
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