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KREFELD AKTUELL
Blindenhund-Fall zieht Kreise bis Bayern
Die AOK will nicht, dass der Labrador in die Wohnung eines wegen Tierquälerei Beschuldigten zurückkehrt. Es gibt Kontakt zu einem Gutachter in Süddeutschland.
Hunde wie dieser sollen Blinde in ihrem alltäglichen Leben unterstützen. (Foto: dpa)

Krefeld. In den Fall um den misshandelten Blindenhund, über den die WZ am 4. Januar berichtete, kommt Bewegung. Die örtliche AOK, der der elfjährige Labrador gehört, streicht der Halterin das Futtergeld. Außerdem soll das Tier nicht wieder in die Wohnung der blinden Krefelderin und ihres ebenfalls blinden Lebenspartners zurückkehren müssen. „Dagegen hat die Halterin allerdings ein Widerspruchsrecht“, sagte der zuständige Mitarbeiter der Krankenkasse, Andreas Könner, unserer Zeitung. Aber: Ein möglicher Prozess könne sich über Jahre hinziehen. Und es sei wohl unwahrscheinlich, dass der betagte Hund, bis auf weiteres in der Obhut von Tierschützern, das Prozessende noch erleben würde.

Der 38-Jährige, gegen den die Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt, war unter anderem dabei gefilmt worden, wie er dem Labrador die Ohren verdreht. Der Verein „Charity für Tiere“ hatte nach Sichten des Videos Anzeige bei der Polizei erstattet. Auf dem Straelener Tierhof der Vereinsvorsitzenden Martina Retthofer ist der Labrador seit kurzem untergebracht.

„Wir sehen täglich, wie mehr Leben in den Hund kommt“, erzählt die Tierschützerin. Eine amtstierärztliche Untersuchung vor Ort habe ergeben, dass der ausgebildete Blindenführhund an einer Ohrenentzündung leide sowie an einer beidseitige Linsentrübung – also selbst kaum noch sehen könne. Das blinde Paar hatte den Hund zwar freiwillig herausgegeben, doch jetzt, so Martina Retthofer, „ist bei beiden der Wille vorhanden, ihn wieder zurück zu holen“. Außerdem stehe der Beschuldigte mit Blindenhund-Schulen in ganz Deutschland in Verbindung.

Auf die Frage, ob sich der Beschuldigte oder seine Partnerin wieder einen neuen Blindenhund besorgen kann, gibt Andreas Könner die Antwort: „Falls ein Hund nicht artgerecht gehalten wird, wäre das für uns ein – wenn auch anfechtbarer – Ablehnungsgrund.“ Mehr Klarheit könnte ein Gutachter für Blindenhunde schaffen. Der Tierschutzverein hat nach eigenen Angaben bereits Kontakt zu so einem gerichtlich zugelassenen Spezialisten in Oberbayern aufgenommen. Dieser könnte im Auftrag der AOK nach Krefeld kommen, um die Gegebenheiten für einen beantragten Hund zu überprüfen. Könner: „Wir ziehen diese Möglichkeit in Betracht. Momentan liegt uns aber kein entsprechender Antrag vor.“

Das alles täte ihm leid, sagte der Beschuldigte der WZ.

12.01.2007
Von Daniel Boss

 

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g.steegmann@t-online.de

 

---Kommentar---

Missbrauch der Macht

Von Daniel Boss

Es bedarf keiner Bibeltreue um festzustellen, im Normalfall hat der Mensch die Macht über das Tier. Seine Intelligenz versetzt den Homo sapiens in die Lage, Tiere für sich arbeiten zu lassen und sie als Lieferant für Wolle, Leder oder Fleisch zu halten. Zigtausende sehen im Haustier aber auch einen Partner, der sie viele Jahre des Lebens treu begleitet. Doch auch Hunden und Katzen zeigen wir Menschen meistens  - mit Leine, Worten, Futter -, wo es lang geht.

Auch Blinde haben eine gewisse Macht über ihrer Tiere und brauchen diese. Die Führhunde müssen dem Geführten, gerade weil er abhängig ist, gehorchen. Der Krefelder Fall hat erkennen lassen, dass auch diese Macht missbraucht werden kann. Aber er ist alles andere, nur nicht die Regel. Wer Blinde mit ihren Hunden beobachtet, merkt für gewöhnlich, wie eng und vertraut das Verhältnis zwischen ihnen und ihren vierbeinigen "Freunden" ist.

Die Krankenkasse hat es jetzt aber nun mal mit der Ausnahme, dem Machtmissbrauch, zu tun - und handelt entsprechend.