(NRW/Berlin 25.12.2006)
Gemeinsam mit dem Veterinäramt haben am 22.12. Vertreter
von „Charity für Tiere/Tierhof-Straelen“
Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen einen blinden Tierhalter
aus Krefeld gestellt.
Nach Zeugenaussagen und einem vorliegenden Videofilm hat der
Krefelder schon im Juni seinen eigenen Blindenführhund
mehrfach und über einen längeren Zeitraum brutal
misshandelt. Die Aufnahmen auf dem Video bestätigen den
Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Das heimlich von einer Bekannten des Mannes
gedrehte Video zeigt, wie zwei Blindenhunden ohne ersichtlichen
Grund immer wieder die sehr empfindlichen Ohren verdreht werden,
bis die Tiere vor Schmerz aufschreien - ins Gesicht und auf
die Nase geschlagen werden. Die Misshandlungen werden von
zynischen Kommentaren (O-Ton) des Tierhalters begleitet: "Ich
kann dich nicht hören, hast Du kein Gefühl mehr?"
Wenn der Hund dann wieder vor Schmerz schreit, schlägt
Herr Q. *ihm auf die Schnauze (* Name aus Datenschutzgründen
gekürzt). Mittlerweile ist der Blindenhund von Herrn
Q. wieder von der Blindenführhundschule, aus der der
Hund stammte und etwa acht Monate lang ausgebildet wurde,
zurückgeholt worden. Herr Q. lebt mit seiner ebenfalls
blinden Lebensgefährtin, der der Blindenhund Olga (Labrador)
gehört, in häuslicher Gemeinschaft. Zeugenaussagen
bestätigen, dass Olga, deren Misshandlung deutlich auf
dem Video zu erkennen ist, darüber hinaus als Blindenhund
geführt wird, obwohl sie alt, überfettet und fast
blind ist. Dieser Sachverhalt ist ebenfalls ein Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz.
Trotz des Schweregrades der Misshandlungen,
sieht die Staatsanwaltschaft in Krefeld bis heute keinen akuten
Handlungsbedarf, die noch im Haushalt des Herrn Q. befindliche
Labradorhündin Olga beschlagnahmen zu lassen!
Die Zahl nicht tiergerecht gehaltener sowie
nicht korrekt ausgebildeter Blindenführhunde scheint
viel höher zu sein, als bisher angenommen. Nach Gesprächen
zu diesem Fall mit Blindenführhundschulen, die die rund
20.000 € teuren Blindenführhunde etwa acht Monate
lang ausbilden, Krankenkasse sowie einem Blinden, der selbst
Erfahrungen mit Blindenhunden hat, erhärtet sich der
Verdacht einer hohen Dunkelziffer betroffener Tiere. Das diese
Fälle wenig publik werden, liegt an der besonderen Personengruppe
blinder Menschen und vor allem an Abstimmungs- und Kommunikationsdefiziten
der einzelnen Stellen. "Zum Schutz der Blindenführhunde
muss es dringend einen besseren Informationsaustausch zwischen
Blindenhundschulen, Behörden, Krankenkassen und Blindenverbänden
geben. Auch muss im Einzelfall, gerade bei Problemen, der
Blinde für den Umgang mit seinem Hund besser geschult
und begleitet werden", so Martina Retthofer (Vorsitzende
Charity für Tiere.). Ebenfalls müssen Zuständigkeitsgrenzen
abgebaut werden.
Charity für Tiere e.V., mit der neu
gewählten ersten Vorsitzenden, wird sich in Zukunft dafür
einsetzen, dass sich Krankenkassen, Veterinärämter,
Blindenführhundschulen und Blindenverbände verstärkt
für den Schutz von Blindenführhunden einsetzen können.
Für Medienanfragen stehen die Hundeschulen, Zeugen und
Behörden nach Rücksprache als Gesprächspartner
zur Verfügung. Ebenfalls wird der Videobeweisfilm bereitgestellt.
Medienkoordination
Reinhold Kassen
Mobil: 0172/5884665
Tel.:02065-550454
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Charity für Tiere e.V.
Parkstrasse 113
13086 Berlin
www.charity-fuer-tiere.de
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