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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer
verstößt gegen Menschenrechte

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellt die Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Grundstückseigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, dürfen nicht verpflichtet werden, die Jagdausübung auf ihrem Land zu dulden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Damit gab der Gerichtshof einem Grundstückseigentümer aus Baden-Württemberg recht, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, aber nach dem Bundesjagdgesetz automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft sein und die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen muss. Nach der deutschen Jagdgesetzgebung sind alle Eigentümer von nicht eingefriedeten Grundstücken unter einer Fläche von 75 Hektar hierzu verpflichtet, so auch der Kläger, der im Besitz von zwei einzelnen Grundstücken unter 75 Hektar ist.
Der Gerichtshof gelangte jedoch zu der Auffassung, „dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, obwohl sie diese aus Gewissensgründen ablehnen, Grundstückseigentümern eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt“ und folglich eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 vorliegt. Dabei folgte er früheren Urteilen, die die Situation in Frankreich und Luxemburg betrafen.
„Mit diesem Urteil können sich Grundstücksbesitzer gegen das Töten von Tieren auf ihrem Land zur Wehr setzen“, freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO über diese Entscheidung. „Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Jagdgesetzgebung umgehend dem Urteil des EGMR anzupassen.

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Schockierende Tierquälerei: Hund auf offener Straße totgeschlagen –
TASSO setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

Ein an Brutalität kaum zu überbietender Fall von Tierquälerei ereignete sich am Samstag, den 16.06.2012, in Frankfurt-Sachsenhausen. Mit massiven Schlägen und Tritten gegen Kopf und Körper quälte ein offensichtlich betrunkener Mann seinen Hund zu Tode. Wie die Polizei berichtet, ereignete sich die Tat gegen 19.20 Uhr in der Mörfelder Landstraße in Höhe der Hausnummer 230. Anschließend setzte sich der Unbekannte auf sein Fahrrad und fuhr in Richtung Niederrad/Oberforsthauskreisel davon. Dabei zog er den reglosen Hundekörper an der Leine hinter sich her. Der Mann wird wie folgt beschrieben: etwa 40 Jahre alt, ca. 180 cm groß, dunkle, wellige Haare und Dreitagebart. Er trug dunkle Kleidung, auffällig schwarz-orangefarbene Schuhe und hatte ein orangefarbenes Mountainbike. Bei dem Hund handelte es sich um ein mittelgroßes, etwa kniehohes Tier mit dunklem Fell, hängenden Ohren und einer ca. 30 cm langen Rute.
„Wir sind entsetzt über die unglaubliche Grausamkeit, mit der hier ein fühlendes, wehrloses Mitlebewesen getötet wurde. Daher haben wir uns entschieden, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise auszusetzen, die zur Ergreifung des Täters führen“, sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Diese Tat stellt keineswegs ein Bagatelldelikt dar, sondern gilt nach dem Tierschutzgesetz als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.“ Isabell Neumann, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Frankfurt, ergänzt: „Es können sich auch Zeugen melden, denen dieser Hund aus der Nachbarschaft bekannt war, die ihn aber womöglich schon längere Zeit nicht mehr gesehen haben.“
Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeipräsidium in Frankfurt am Main unter der Rufnummer 069/755 53 111 bzw. 069/755 56 608 entgegen. Darüber hinaus können sich mögliche Zeugen des Vorfalls auch direkt an TASSO (Tel. 06190/937-300) wenden. Auf Wunsch werden Hinweise vertraulich behandelt.

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Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden – das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.

Weiterlesen: Spiegel Online

 

Sind die veterinärrechtliche Anordnungen zur vorrübergehenden Unterbringung und Versorgung von Tieren in einem Tierheim durch das Tierschutzgesetz gedeckt, hat der Besitzer der Tiere die daraus entstandenen Kosten zu tragen.

So hat das Verwaltungsgericht Freiburg in dem hier vorliegenden Fall einer Tierschutzorganisation entschieden, die für die Versorgung und Unterbringung von 43 Hunden die Kosten tragen sollte.

Weiterlesen: Rechtslupe

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Schlachttiertransporte: Wie ein EU-Kommissar seine Glaubwürdigkeit verspielt

Am 7. Juni 2012 übergaben Vertreter europäischer Tierschutzorganisationen dem für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen EU-Kommissar John Dalli über 1,1 Millionen Unterschriften gegen lange Schlachttiertransporte. Die Stimmen waren im Rahmen der 8hours-Kampagne gesammelt worden. Die Übergabe in Brüssel fand im Beisein zahlreicher EU-Abgeordneter statt; auch Philip McCreight von TASSO war dabei.
Dabei räumte Kommissar John Dalli ein, dass die derzeit geltende EU-Tiertransport-Richtlinie 1/2005 keinen ausreichenden Schutz für die Tiere während der Transporte gewährleiste und kündigte einen Gesetzentwurf der Kommission bis 2014 an, der auch eine Reduzierung der Transportdauer beinhalten solle.
Knapp eine Woche später jedoch dementiert Kommissar Dalli, eine solche Zusage gemacht zu haben. Allerdings sind seine Aussagen dokumentiert und die Videoaufnahmen seines Interviews unter www.8hours.eu/8hours_de einzusehen.
„Durch diesen unerhörten und skandalösen Vorgang hat Kommissar Dalli seiner Glaubwürdigkeit und seinem Amt erheblichen Schaden zugefügt und darüber hinaus das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die europäischen Institutionen massiv gestört“, sagt Philip McCreight, Leiter von TASSO e. V. „Das Verhalten von Kommissar Dalli, der sein politisches Handeln scheinbar nur an den Profitinteressen einiger Weniger, die mit dem Leid der Tiere Gewinne machen, orientiert, und die Forderung von 1,1 Millionen Menschen und der Mehrheit des Europäischen Parlamentes eklatant missachtet, trägt genau zu der Politikverdrossenheit bei, die von Politikern immer wieder beklagt wird.“
Bitte schreiben Sie jetzt an John Dalli und erinnern Sie ihn an die Einhaltung seiner Zusage. Auf der Internetseite von 8hours finden Sie unter www.8hours.eu/letter_to_dalli_de einen Formbrief, den Sie als E-Mail verschicken können.

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Kampagne "Stoppt die Hundesteuer":
letzte Chance zur Mitbestimmung!

Die vom Hundemagazin DOGS, TASSO, dem VDH und dem Deutschen Tierschutzbund ins Leben gerufene Kampagne zur Abschaffung der Hundesteuer ist auf große Resonanz gestoßen. 53.397 Menschen haben sich bereits für die Abschaffung ausgesprochen. Der Initiator, Rechtsanwalt Dr. Vitt, ist Ende des Monats beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, um die Unterschriften zu übergeben.
Unterstützen Sie die Kampagne bitte auch in den letzten Tagen mit Ihrer Stimme. Je mehr Menschen die Hundesteuer ablehnen, desto größer ist die Chance auf Erfolg.
Erfahren Sie im TASSO-Talk, warum Dr. Vitt gegen die Hundesteuer klagt: www.tasso.net/TASSO-TV

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Das Veterinäramt Dachau hat dem Tierschutzverein SOS-Vierpfoten das Halten von Tieren untersagt und den Handel mit Hunden verboten. Gegen den Verein wurden außerdem Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz verhängt. Anfang März hatte das Veterinäramt 18 Hunde bei SOS-Vierpfoten im Odelzhausener Ortsteil Hadersried beschlagnahmt. Weiterlesen Süddeutsche.de
DÖRRIELOH – Von Sylvia Wendt · Ein Jahr Freiheitsstrafe für Karlheinz B. und ein Jahr und acht Monate für Ehefrau Barbara, beides ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Das Ehepaar, das des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt war, hat auch ein fünf Jahre geltendes Halteverbot für Hunde und Katzen auferlegt bekommen. weiterlesen Kreiszeitung.de
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1.103.248 Stimmen für bessere Bedingungen beim Tiertransport
in Brüssel übergeben –
Überarbeitung der derzeitigen Bestimmungen angekündigt

Gestern war es endlich soweit: Im Rahmen der 8hours-Kampagne und in Anwesenheit internationaler Tierschutzorganisationen nahm EU-Kommissar John Dalli über eine Million Stimmen gegen lange Schlachttiertransporte entgegen. Das ehrgeizige Ziel des Projektkoordinators Adolfo Sansolini ist somit erreicht! Die von Animals' Angels letztes Jahr initiierte Kampagne generierte allein in Deutschland über 370.000 Stimmen. Zu dem deutschen Anteil haben die TASSO-Tierfreunde maßgeblich beigetragen. Kommissar Dalli räumte beim Gespräch vor Ort ein, dass die derzeitigen Transportbestimmungen verbesserungswürdig seien und versprach den Anwesenden, eine Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 vorzuschlagen, die unter anderem kürzere Transportzeiten berücksichtige. Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., berichtet aus Brüssel: "Beeindruckend, welche Erfolge möglich sind, wenn alle an einem Strang ziehen. Ich freue mich auf die tierschutzpolitische Arbeit, die jetzt vor uns liegt."

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Gladbeck. Die beiden Gladbecker Frauen, die sich eine „Wohngemeinschaft“ mit 20 Hunden und sieben Katzen auf gut 20 Quadratmetern geteilt hatten, dürfen auch weiterhin keine Tiere halten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klagen der Tierhalterinnen (28 und 31) gegen die Verfügung der Stadt Gladbeck zurück. Weiterlesen: WAZ