Miese Polit-Propaganda: Ursula Roth will Tierheimtiere töten
Opfer werden doppelt bestraft: Bei allen Bemühungen Roths sich unglaubwürdigerweise als tierfreundlich darzustellen, erkennt sie nicht, dass Fundtiere ohnehin unschuldige Opfer verantwortungsloser Tierhalter sind. Sie quasi ein zweites Mal zu bestrafen und der Giftspritze zu übergeben, hat weder etwas mit Rechtstaatlichkeit noch mit dem Schutz von Schwachen in der Gesellschaft zu tun. Der Eindruck von Ignoranz drängt sich auf, ignorant auch gegen bestehendes Recht in Form des Tierschutzgesetzes und des Verfassungsgrundsatzes (Grundgesetz, Artikel 20a). Ursachenbekämpfung statt Opferbestrafung: Tierheime sind immer die letzte Zuflucht von Tieren in Not, die eigentlichen Verursacher gehen straffrei aus. Dabei kann es durchaus juristisch relevant sein, ein Haustier auszusetzen. Auch wenn andere die Kosten dafür zahlen müssen und das Tier dadurch unnötigen Leiden ausgesetzt war. Die bundesweite Einführung einer Registrierungspflicht für Haustiere würde die Chance erhöhen, anhand der Kennzeichnung den Tierhalter ausfindig zu machen und zur Kasse zu bitten. Ebenfalls ist ein Nachweis über die sachkundigen und charakterlichen Voraussetzungen zukünftiger Tierhalter empfehlenswert. Dass zum Beispiel bei vielen verhaltensauffälligen Hunden das Probelm am Ende der Leine hängt, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe: Besser noch, dessen Lied ich wohl oder übel singen muss. Denn waren es nicht genau die Damen und Herren vom Bund aus Bonn mit der Speerspitze aus München, die seit Jahren gegen eine professionelle Mittelbeschaffung und folglich gegen die Unabhängigkeit von öffentlichen Mitteln gehetzt haben mit dem Argument, die professionelle Werbung von Förderern sei unseriös? Viel lieber hat man beim Bund und deren Mitgliedsvereinen u.a. auf die Beschaffung von Spenden aus Erbschaften und öffentlichen Zuschüssen gesetzt. Setzt sich die Meinung Roths durch, werden entweder unschuldige Tiere aus Kostengründen getötet oder der Tierschutzverein im Landkreis Ebersberg kann im schlimmsten Fall schließen. Tierschutz bedeutet auch, eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Charity für Tiere e.V. trägt mit Hilfe von Förderern des Vereins zur Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen der Möglichkeiten bei. Dabei sind und bleiben wir unabhängig von politischem Gutdünken. Kein Tier wird getötet: Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen haben noch nie ein gesundes Tier einschläfern lassen. Und schon gar nicht zur Vermeidung von Unterbringungs, Versorgungs- und Tierarztkosten. Bleibt zu hoffen, dass die Vereine, die am Tropf politischen Gustos hängen, ihrer Verantwortung gegenüber hilfsbedürftigen Tieren ebenso gerecht werden. Gemeinderätin Roth sollte von ihrem Amt zurücktreten. Sie hat nicht erkannt, welche wichtige Aufgabe Tierschutzvereine für die Zivilgesellschaft leisten. Es ist ebenfalls nicht vermittelbar, wie Ursula Roths Aussagen in Einklang mit der Verfassung und dem Tierschutzgesetz zu bringen sind. Sie setzt sich schlicht und ergreifend darüber hinweg. Moralisch besonders verwerflich ist die Tatsache, dass Frau Roth aus Kostengründen gesellschaftlich Schwächere gegeneinander ausspielt – nämlich Tierheimtiere und Empfänger von Sozialleistungen. Nicht im Mindestmaß scheint sie verstehen zu können, wie brandgefährlich es ist, den Versorgungsanspruch von bedürftigen Menschen und Tieren durch ein Kostenargument zu eliminieren. Bildquelle: Freie-Wähler-Gemeinschaft Zorneding-Pöring | www.fwg-zp.de
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Die Meinung von Frau Roth ist eine Unverschämtheit.
Sie sollte sofort von ihrem Amt zurücktreten.