Miese Polit-Propaganda: Ursula Roth will Tierheimtiere töten

 

Liegt es an den kommenden Wahlen in Bayern 2013 und 2014 oder ist es einfach der Versuch einer Gemeinderätin aus Ebersberg endlich einmal über die Grenzen des Landkreises wahrgenommen zu werden? Mit Hilfe des medialen Sommerlochs ist letzteres, in Kombination mit zynischen, realitätsverdrehten Äußerungen und weltfremden Ansichten gelungen. Ursula Roth von der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG) fordert das Töten von Tieren, die länger als drei Monate im Tierheim sind. Die Tiere würden im Tierheim, wenn sie keinen Menschen mehr hätten, wie im Gefängnis seelisch verkümmern. Trotz gegenteiliger Beteuerungen von Roth, geht es wie so häufig ums liebe Geld. Laut Merkur Online ärgert sich Roth, dass im Einzelfall die „tatsächlichen Kosten (Anm. Red.: für Fundtiere) durchaus bei 1000 Euro liegen“. „Da bekomme ich einen dicken Hals, wenn ich mir vorstelle, von wie wenig manche Menschen täglich leben müssen“. Der Grünen-Fraktionssprecher Helmut Obermaier springt sodann auf den Zug auf, zeigt Verständnis für ihre Aussage, denn die 25 Euro pro Tier und Tag lägen schließlich „weit über dem Hartz IV-Satz“. Wie so oft werden die Empfänger staatlicher Leistungen instrumentalisiert, je nachdem, aus welcher Richtung der Wind gerade bläst. Vielleicht sollte das Duo Roth und Obermaier lieber mit einem guten Beispiel vorangehen und ihre Poltikertantiemen dem öffentlichen Gemeinwohl spenden, und besser noch, etwas an der Situation von Leistungsempfängern ändern. Stattdessen wird hier der Hartz IV-Regelsatz als Messlatte gegenüber anderen öffentlichen Ausgaben missbraucht. Der Argumentationskette folgend schafft es Roth sich in einem faschistoiden Kontext aufzuhalten. Wer pflege- und hilfsbedürftig ist und hohe Kosten verursacht, könnte demnach zu seinem eigenen Wohl euthanasiert werden.

Opfer werden doppelt bestraft: Bei allen Bemühungen Roths sich unglaubwürdigerweise als tierfreundlich darzustellen, erkennt sie nicht, dass Fundtiere ohnehin unschuldige Opfer verantwortungsloser Tierhalter sind. Sie quasi ein zweites Mal zu bestrafen und der Giftspritze zu übergeben, hat weder etwas mit Rechtstaatlichkeit noch mit dem Schutz von Schwachen in der Gesellschaft zu tun. Der Eindruck von Ignoranz drängt sich auf, ignorant auch gegen bestehendes Recht in Form des Tierschutzgesetzes und des Verfassungsgrundsatzes (Grundgesetz, Artikel 20a).

Ursachenbekämpfung statt Opferbestrafung: Tierheime sind immer die letzte Zuflucht von Tieren in Not, die eigentlichen Verursacher gehen straffrei aus. Dabei kann es durchaus juristisch relevant sein, ein Haustier auszusetzen. Auch wenn andere die Kosten dafür zahlen müssen und das Tier dadurch unnötigen Leiden ausgesetzt war. Die bundesweite Einführung einer Registrierungspflicht für Haustiere würde die Chance erhöhen, anhand der Kennzeichnung den Tierhalter ausfindig zu machen und zur Kasse zu bitten. Ebenfalls ist ein Nachweis über die sachkundigen und charakterlichen Voraussetzungen zukünftiger Tierhalter empfehlenswert. Dass zum Beispiel bei vielen verhaltensauffälligen Hunden das Probelm am Ende der Leine hängt, ist schon lange kein Geheimnis mehr.
Jährlich werden in die Republik Hundertausende Tiere aus dem Ausland, oft unter erbarmungswürdigen Transportumständen, eingeschleppt, ohne, die Tierschutzprobleme vor Ort in den Ländern substantiell anzugehen, geschweige denn nur einen Teil zur Lösung beigetragen wird. Die Tierheime, und das gilt leider auch für CfT e.V. | Tierhof Stralen, sind voll. Nicht jedes Tier aus dem Ausland bleibt nach seinem Abtransport bei seinem Menschen, sondern landet auch im Tierheim. Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen plädieren seit langem dafür, dass ein gesetzlicher Riegel gegen den Tierschutztourismus geschoben wird.

Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe: Besser noch, dessen Lied ich wohl oder übel singen muss. Denn waren es nicht genau die Damen und Herren vom Bund aus Bonn mit der Speerspitze aus München, die seit Jahren gegen eine professionelle Mittelbeschaffung und folglich gegen die Unabhängigkeit von öffentlichen Mitteln gehetzt haben mit dem Argument, die professionelle Werbung von Förderern sei unseriös? Viel lieber hat man beim Bund und deren Mitgliedsvereinen u.a. auf die Beschaffung von Spenden aus Erbschaften und öffentlichen Zuschüssen gesetzt. Setzt sich die Meinung Roths durch, werden entweder unschuldige Tiere aus Kostengründen getötet oder der Tierschutzverein im Landkreis Ebersberg kann im schlimmsten Fall schließen. Tierschutz bedeutet auch, eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Charity für Tiere e.V. trägt mit Hilfe von Förderern des Vereins zur Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen der Möglichkeiten bei. Dabei sind und bleiben wir unabhängig von politischem Gutdünken.

Kein Tier wird getötet: Charity für Tiere e.V. | Tierhof Straelen haben noch nie ein gesundes Tier einschläfern lassen. Und schon gar nicht zur Vermeidung von Unterbringungs, Versorgungs- und Tierarztkosten. Bleibt zu hoffen, dass die Vereine, die am Tropf politischen Gustos hängen, ihrer Verantwortung gegenüber hilfsbedürftigen Tieren ebenso gerecht werden.

Gemeinderätin Roth sollte von ihrem Amt zurücktreten. Sie hat nicht erkannt, welche wichtige Aufgabe Tierschutzvereine für die Zivilgesellschaft leisten. Es ist ebenfalls nicht vermittelbar, wie Ursula Roths Aussagen in Einklang mit der Verfassung und dem Tierschutzgesetz zu bringen sind. Sie setzt sich schlicht und ergreifend darüber hinweg. Moralisch besonders verwerflich ist die Tatsache, dass Frau Roth aus Kostengründen gesellschaftlich Schwächere gegeneinander ausspielt – nämlich Tierheimtiere und Empfänger von Sozialleistungen. Nicht im Mindestmaß scheint sie verstehen zu können, wie brandgefährlich es ist, den Versorgungsanspruch von bedürftigen Menschen und Tieren durch ein Kostenargument zu eliminieren.

Bildquelle: Freie-Wähler-Gemeinschaft Zorneding-Pöring | www.fwg-zp.de

 

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