Video
zeigt Misshandlung von Blindenhund
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Krefelder, in
dessen Wohnung der Labrador lebte. Tierschützer waren
nach Hinweisen zur Polizei gegangen.
Martina Retthofer kümmert sich jetzt auf ihrem Tierhof
um den Labrador (vorne). Foto: Privat
Krefeld.
Auch wenn sie verwackelt und unscharf sind: Bei den Video-Bildern
möchte der Betrachter die Augen schließen oder
den Kopf vom Bildschirm wegdrehen. Und auch dann müsste
er sich noch die Ohren zuhalten, um das erbärmliche Winseln
nicht mehr zu hören. Die Aufnahmen, die der WZ vorliegen,
zeigen einen Mann, der einen schwarzen Labrador an den empfindlichen
Ohren packt, ruckartig an ihnen zieht und sie verdreht. Außerdem
schlägt er gegen den Kopf des Hundes, ruft „Schnauze“,
als das Tier vor Schmerzen aufjault.
„Hunde sind das Augenlicht der Blinden“
Gegen den Mann, einen blinden Krefelder,
ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes
gegen das Tierschutzgesetz – Vertreter des Vereins Charity
für Tiere stellten kurz vor Weihnachten Strafanzeige.
„Wir hatten einen Hinweis auf die Misshandlungen bekommen“,
erzählt die Vorsitzende Martina Retthofer auf Anfrage
der WZ. Wenig später habe sie dann das von einer Bekannten
des Blinden gefilmte Handy-Video, das auch die geschilderte
Szene mit dem Blindenführhund enthält, bekommen.
„Blindenhunde waren für mich vorher nie ein Thema
gewesen“, sagt die Tierschützerin, die in Straelen
einen „Tierhof“ betreibt. „Man geht ja eigentlich
davon aus, dass die Hunde immer die Freunde, das ,Augenlicht’
der Blinden sind.“
Der Labrador, vermutlich elf Jahre alt, ist
der Hund der ebenfalls blinden Lebensgefährtin des 38-Jährigen;
das Paar lebt in häuslicher Gemeinschaft. Nach Angaben
des Vereins wird das Tier noch als Blindenführhund benutzt,
obwohl es „alt, überfettet und fast blind“
ist.
Für den Schutz des Tieres ist die Stadt zuständig
Laut Amtstierarzt Dr. Markus Groß,
dem Hund und Halter bereits bekannt waren, und der Martina
Retthofer als Unterstützung zur Polizei begleitete, könnte
es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um eine Straftat
handeln. „Für den Schutz des Tieres sind wir als
Stadt Krefeld zuständig“, sagt Groß. Es sei
aber eine schwierige Situation, da der Hund nicht dem Beschuldigten
gehöre. Außerdem könne man ein Tier nicht
so einfach gegen den Willen der Halter aus der Wohnung herausholen.
Der ausgebildete Hund ist Eigentum der AOK,
die im Regelfall auch das Futtergeld bezahlt. Der Krankenkassen-Labrador
zieht nun bis auf Weiteres auf den Hof in Straelen mit 45
Artgenossen, Pferden und Katzen. Martina Retthofer hat dafür
die Zustimmung des blinden Paares bekommen. Ob der Hund nie
mehr zu dem Menschen, der ihm die Schmerzen zugefügt
hat, zurückkehren muss, steht allerdings noch nicht endgültig
fest. „Ich hoffe, dass er bei uns bleiben kann“,
sagt die Tierschützerin.
04.01.2007
Von Daniel Boss |