16.11.11 – FULDA – 300 Tiere aus der Insolvenzmasse einer Zoohandlung in der Region sind von heute auf morgen zunächst beim Tierschutzverein Fulda gelandet. Ungeachtet von Zuständigkeiten haben sich die privaten Tierschützer nicht einem Hilferuf verschlossen, für den öffentliche Einrichtungen oder Behörden der richtige Adressat gewesen wären.

"Als ich am vergangenen Donnerstag einen Anruf erhielt, dass eine junge Frau und ihr Freund (ein Tierpfleger) Hilfe benötigten, konnte ich das Ausmaß der Katastrophe nicht abschätzen", schildert Tierschutz-Vorsitzende Heike Schäfer den größten und auch schlimmsten Einsatz des Tierschutzvereins Fulda im Jahr 2011. Zunächst sei die Rede von 15 Hasen, zwei bis drei Meerschweinchen, einem Weißbauchigel und ein paar Gerbels gewesen, die umgehend untergebracht und versorgt werden müssten. Doch als sie sich am Samstag vor Ort informierte und in einem Zooladen stand, der wegen einer Insolvenz zwangsgeschlossen worden war, stellte sich die Situation ganz anders dar. "Zunächst schien es gar nicht so schlimm", erinnern sich die Tierschützerinnen Schäfer und Bettina Henkel.

Doch als ein Helfer vor Ort auf die Tiere im hinteren Bereich hinwies, waren die beiden geschockt: Die Tierpfleger, die den Tierschutzverein Fulda um Hilfe gebeten hatten, waren aus zeitlichen und finanziellen Gründen völlig überfordert, mochten aber aus Tierliebe und Verantwortungsbewusstsein trotzdem nicht die Augen verschließen vor dem Elend der Kreaturen: Überschlägig zählten die Tierschützerinnen 80-90 Ratten, 60 Futtermäuse, 40 Gerbel, sechs Weißbauchigel; neun Vögel, eine Schlange, einen Hamster, 16 Hasen; drei Meerschweinchen, sechs Knirpsmäuse und zahllose Fische.

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Streit um Katzen-Kastration
VON MICHAEL KLATT – zuletzt aktualisiert: 12.11.2011

 

Geldern (RP). Wachtendonker Bürger wollen eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Der Grund: Die verwilderten Tiere vermehren sich unkontrolliert, verbreiten Krankheiten und bedrohten Singvögel. Die Verwaltung ist dagegen.
 

Für Birgit Klares ist die Stadt Paderborn vorbildlich. Sie habe vorgemacht, was die einzig zukunftsfähige Lösung für alle Städte im Falle sogenannter "Freigängerkatzen" sein muss, schreibt die Wachtendonkerin an ihre Gemeindeverwaltung. Und diese Lösung heiße Kastrations- und Kennzeichnungspflicht.

Diesen Antrag hat Klares, unterstützt von 160 Personen auf einer 17-seitigen Unterschriftenliste, gestellt. Die Gemeinde solle ihre ordnungsbehördliche Verordnung entsprechend erweitern. Daraus wird nichts. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnte das Ansinnen bei einer Enthaltung von Hans-Joachim Ebel (SPD) ab.

 

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Kammergericht Berlin: Keine Eintragung eines Vereins zur Aufklärung über "Zoophilie" ins Vereinsregister

Ein neu gegründeter Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Aufklärung der Gesellschaft über "Zoophilie" sein sollte, ist in zweiter Instanz vor dem Kammergericht mit dem Versuch gescheitert, ins Vereinsregister eingetragen zu werden. In der Vereinssatzung wird "Zoophilie" beschrieben als "die partnerschaftliche Liebe zum Tier, die die nach geltendem deutschen Recht erlaubten sexuellen Kontakte einschließen kann, jedoch nicht muss".

Das Registergericht hatte die Eintragung wegen Verstößen der Satzung gegen § 17 des Tierschutzgesetzes und gegen § 184a Strafgesetzbuch abgelehnt. Das hat der 25. Zivilsenat des Kammergerichts nun im Beschwerdeverfahren bestätigt. Die beabsichtigte Vereinstätigkeit sei nicht auf neutrale Informationsvermittlung gerichtet, sondern als Lobbyarbeit zugunsten zoophiler Personen durch Sammeln und Zugänglich-Machen entsprechender Informationen vorgesehen.

Kammergericht , Beschluss vom 19. Oktober 2011
– 25 W 73/11 –
Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss vom 10. August 2011
– 95 AR 498/11 B –

25 W 73_11 Beschluss vom 19.10.2011 KG anonymisiert als PDF laden:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/presse/25_w_73_11_kammergericht_beschluss_vom_19.10.2011_anonymisiert.pdf

 

Quelle: ZergPortal

Verletzter Hund wurde ausgesetzt

Eine Strafanzeige erging gegen eine unbekannte Frau, die am Freitag in der Waldbröler Innenstadt einen schwer verletzten Hund an einen Baum gebunden und zurückgelassen haben soll. Ein Zeuge alarmierte die Polizei.
WALDBRÖL – Eine Strafanzeige erging gegen eine unbekannte Frau, die am Freitag in der Waldbröler Innenstadt einen schwer verletzten Hund an einen Baum gebunden und zurückgelassen haben soll. Gegen 19.15 Uhr war auf dem Norma-Parkplatz ein Zeuge auf das Tier aufmerksam geworden, das tiefe Fleischwunden am Hals hatte. Nach seiner Beobachtung band die 50 bis 60 Jahre alte Frau den kleinen Pinscher-Mischling an den Baum und entfernte sich trotz seiner Intervention, so dass er die Polizei verständigte. Die Beamten brachten den Hund zu einem Tierarzt, der ihn behandelte und dann zur Betreuung dem Tierschutzverein Thea übergab. Die Tierschützer gehen aufgrund der tiefen Strangulationswunden davon aus, dass der etwa sechs bis zehn Jahre alte Hund über mehrere Woche angebunden worden ist. Sie appellieren an Tierbesitzer, sich bei Problemen an den Tierschutz zu wenden und ihr Tier nicht auszusetzen. „Es gibt immer eine Lösung“, sagt Gina Barth-Muth von Thea. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

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11. Oktober 2011 19:27; Akt: 12.10.2011 13:04 Print
Sodomit muss sich in Therapie begebenSodomit muss sich in Therapie begeben
von Anna Lüthi – Ein 25-jähriger Baselbieter stand heute in Liestal vor Gericht: Er verging sich über Jahre an seinen Hunden. Zum Verhängnis wurden ihm seine eigenen Forumseinträge.

Er war ein Angeklagter der eher seltsamen Sorte. Der 25-Jährige Zoophilist, der mit seinem Bart und seinem urchigen Äusseren älter aussieht, machte während der vierstündigen Verhandlung keine Anstalten, seinen Parka auszuziehen. Hin und wieder zuckte er mit dem Kopf. Er trug ein Hundehalsband. Und wenn er sprach, tat er es leise und gepresst.

Das sei schon ein Fortschritt, meinte der psychiatrische Gutachter, der beim äusserst intelligenten Angeklagten eine schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostizierte. Während der ersten Gespräche habe er noch die Fäuste geballt, wenn er sprach.

Besuch nur mit Begleitung

Heute sagte der Angeklagte: «Blässli kam in keinster Weise zu Schaden – im Gegenteil: Es geht ihm gut.» Blässli, das war gleichzeitig sein Appenzeller Sennenhund und «Lebenspartner». Diesen darf der Angeklagte heute nur noch begleitet besuchen. Denn die Anklage lautete: Seit 2008 soll der 25-Jährige an Blässli und zwei weiteren Hunden regelmässig sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

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Welch' grausames Schicksal stand dem Rüden Chance, der drei Tage mit einem Kunststoffseil an einem Baum angeleint war, bevor? Nur durch Zufall wurde der Rüde von einem Jäger gefunden und so vor dem sicheren Tod bewahrt (das Wochenblatt berichtete im Internet). Die Bilder von Chance sprechen eine deutliche, verachtende Sprache. Wer kann einem Tier so etwas antun?

Bilder und weiterer Bericht HIER

Umweltschutzminister Johannes Remmel (49, Grüne) plant ein „ökologisches Jagdgesetz“, das 2013 in Kraft treten soll.

Dabei soll auch das „Abschussrecht“ der Jäger für freilaufende Katzen eingeschränkt werden.

Hintergrund: Hunde dürfen geschossen werden, wenn sie ohne Herrchen Wild verfolgen oder reißen.

Katzen jedoch bereits, wenn sie in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Haus angetroffen werden – egal, ob sie „wilde“ heimatlose Katzen oder streunende Hauskatzen sind! Begründung der Jäger: Freilaufende Hunde und Katzen können Wildtiere in den Brut- und Aufzuchtzeiten schon durch bloße Anwesenheit stören. Zudem jagen Katzen Wildkaninchen, Junghasen und noch nicht flügge gewordene Fasane und Rebhühner.

Doch: Alleine in der Jagdsaison 2010/11 wurden in NRW 77 Hunde und 10 255 Katzen ganz legal erschossen.

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Sechs Tage lang waren ein weißer Schäferhund und eine junge Labrador-Mischlingshündin ohne Futter und Wasser in einem Haus in St. Filippen bei Brückl auf sich gestellt. Denn Frauchen und Herrchen zogen aus dem gemieteten Haus aus. Dabei haben sie scheinbar auf ihre beiden Hunde "vergessen".

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Von Joachim Sprothen, 05.10.11, 16:54h
Tierarzt Dr. Ludwig Stockem, der das verletzte Tier chirurgisch versorgte, zeigte sich über den schlimmen Zustand seines Patienten entsetzt. So etwas habe er „lange nicht mehr gesehen“.

Im Mechernicher Tierheim wurde jüngst eine gequälte Hündin mit etlichen, teils unversorgten Verletzungen abgeliefert. Ob das Tier überlebt, ist unklar. (Bild: Sprothen)
Mechernich – Das beklagenswerte Geschöpf muss ein monatelanges Martyrium hinter sich haben. „Er hat nicht gejault, als wir ihn berührten. Der Hund ist Schmerzen gewöhnt“, so Mechernichs Tierheimleiter Reiner Bauer. Für die Besucher des „Tags der Tiere“ in der Auffangstation war der Anblick der geschundenen Kreatur am Sonntag allerdings schwer erträglich.

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AHO Redaktion Kleintiere & Pferde
5. Oktober 2011
Über 50 verwahrloste Katzen: Halterin zu Haft auf Bewährung verurteilt
Bochum (aho) – Weil sie über 50 Perserkatzen in ihrer Drei-Zimmer-Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus völlig verwahrlosen ließ, wurde jetzt eine 62-jährige Bochumerin zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einem 5jährigen Tierhalteverbot verurteilt . Außerdem muss sie 1.800 Euro an die Staatskasse zahlen. In der Verhandlung kamen kaum vorzustellende Haltungsbedingungen zur Sprache. Der Boden der Räume waren mit einem Gemisch von Katzenkot, Urin und Futter bedeckt. Die Katzen waren zum Teil abgemagert und litten an Flohbefall. Ein Katzenkadaver lag im Kühlschrank. Sieben Katzen mussten eingeschläfert werden.