Juni 2009
BINGO - 13 Jahre Einzelhaft auf 2 qm
Von einer aufmerksamen Spaziergängerin
wurde uns mitgeteilt, das auf einem abseits gelegenen, nicht
mehr bewohnten und zum Verkauf stehenden Bauernhof ein Zwingerhund
säße, der zwar Wasser und Futter habe, aber wir
uns doch bitte mal die Unterbringung ansehen möchten,
ob dies dem Tierschutzgesetz entspräche.
Zuerst dachten wir, es handele sich um das erforderliche Mindestmaß
eines Zwingers und man würde wie so oft, bei dieser Art
der Hundehaltung bei den Besitzern auf taube Ohren stoßen.
Das Bild, was sich uns jedoch dann bot, war unfassbar:
Das Aussengehege von "Bingo",
einem schwarzen Mischlingshund, war winzig (ca. 2 qm). In
der Mauerrückwand befand sich eine kleine Öffnung,
bei der man sich fragen musste, ob der Hund überhaupt
durch diese Öffnung passt.In der Hoffnung, hinter der
Öffnung wenigstens einen entsprechenden Innenraum vorzufinden,
wurden wir wieder eines Besseren belehrt. In einer Garage
hatte man für "Bingo" eine Ecke gemauert in
der Größe von 1m x 0,80 m x 0,40m und als Dach
dienten ein paar Bretter. Unglaublich, hier konnte der Hund
nicht einmal aufrecht stehen.
Inzwischen war uns bekannt, dass die Eigentümerin
des Hofes verstorben ist und der Hof von den Erben über
einen Immobilienmakler zum Verkauf angeboten wurde. Nun konnten
wir die Telefonnummer eines Erben in Erfahrung bringen. Sofort
setzten wir uns mit dem Veterinäramt in Verbindung und
sowohl der Amtsveterinär als auch wir versuchten den
ganzen Tag diesen Erben zu erreichen, aber leider sprang nur
die Mailbox an. Abends erreichte uns dann endlich der Rückruf.
Der Herr konnte unsere Empörung gar nicht verstehen und
erklärte uns:
"Der Hund lebe seit 13 Jahren schon
so und zu der Zeit sei dieser auch nicht jeden Tag zwecks
Auslauf aus dem Zwinger gekommen und im übrigen würden
Hühner viel schlechter gehalten, so dass der Hund im
Gegensatz zu den Hühnern Platz genug habe. Außerdem
sei der Hof derzeit unbewohnt und der Hund als Wachhund von
Vorteil. Abgesehen davon, würde der Hund es nicht überleben,
wenn man ihn jetzt aus seiner gewohnten Umgebung herausholen
würde."
O h n e W o r t e ! ! !
Wir erklärten dem Herrn, dass er mit
dieser Art der Hundehaltung definitiv gegen das Tierschutzgesetz
verstoße und dass das Veterinäramt tätig werden
müsse und welche Konsequenzen und Kosten auf die Erben
zukommen würden. Nach einer kurzen Bedenkzeit und Rücksprache
mit den anderen Erben kam dann der erlösende Anruf:
Wir dürfen "Bingo" abholen, die Erben verzichten
freiwillig auf den Hund!!!
Nun ist Bingo bei uns, ein ganz munterer, liebenswerter,
lauffreudiger kleiner Kerl, bei dem alle Lebensgeister wieder
aktiviert sind und der ganz und gar nicht von dieser Welt
gehen möchte, sondern den freizügigen Auslauf, seinen
kuscheligen Schlafplatz und den menschlichen Kontakt in vollen
Zügen genießt.
Wir wünschen unserem "Bingo"
noch ganz viele schöne Jahre, in denen er das neue Hundeleben
auskosten kann.
Auch im Namen von "Bingo" bedanken wir uns bei
der aufmerksamen Spaziergängerin, die nicht nur hingesehen
und mitgefühlt sondern auch gehandelt hat!!!
Dem Veterinäramt Kleve, explizit Herrn
Pfizenmaier, möchten wir für die tatkräftige
Unterstützung in dieser Sache unseren besonderen Dank
aussprechen!
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