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Hundewelpentransport ohne ausreichende Papiere gestoppt
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Militärversuche an lebenden Tieren untersagt
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Vorwürfe gegen Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Grotelüschen Bilder zeigen schwere Tierschutzverletzungen /
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Stierkampf in Katalonien verboten!
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Tierquälerei: Was ist ein Katzenleben wert?
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Misshandelter Hund: Ein dubioser Fall
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Dänemark: Totalverbot für 13 Kampfhunderassen
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Tierschutzproblematik Grindwale Faroer Inseln
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Hunde aus dem Tierheim gestohlen
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Staupe im Bodenseekreis: Veterinäramt rät dringend zur Impfung
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Kritik an Gelderner Tierheim.
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Zwei Wochen Dauerarrest für Misshandlung des eigenen Hundes
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Mai 2010
Hundetrainer Tom Tomalla
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Polizei jagt Welpen-Mafia am Flughafen Wien-Schwechat
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Hunde und Katzen übers Internet verkauft
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Tierquäler muss für 1 Jahr ins Gefängnis
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Fall Joshi: Polizei prüft Internethetze - STIMME.de
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Böhringer beginnt mit Bauarbeiten in Kirchrode für ein Tierversuchslabor
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Pferderipper unterweg
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Veterinäramt lässt Hundehandel auffliegen - 3 Welpen an Parvovirose gestorben.
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Hundetransport aus Ungarn gestoppt.
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Halterin lässt Pferde verhungern.
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Betrifft den Presseartikel vom:
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Profitgierige Pelz-Mafia: 15 gehäutete Tier-Kadaver entdeckt
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Lawinenexperiment mit Schweinen im Ötztal
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Gefährliches Mitleid-Das Geschäft mit der Tierliebe blüht Mehr hier.....

Skandal: Tötungsstation züchtet Hunde!
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Gefährliche Hundeliebe
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Mehrere Haustiere vergiftet: Vier Katzen verendeten qualvoll
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Ärzte gegen Tierversuche
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Update am 27.11.2010
SPIEGEL ONLINE

23. Juni 2010, 11:27 Uhr
Tierversuche in Bremen
Behörde müht sich um Verbot für Experimente mit Affen


Nächste Runde im Streit um Tierversuche an der Universität Bremen: Nachdem ein Gericht das Verbot der Experimente gekippt hatte, legt die zuständige Behörde nun Berufung gegen das Urteil ein. Es gebe einen Wertewandel.

Bremen - Die Bremer Gesundheitsbehörde legt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen zu den umstrittenen Affenversuchen an der Universität Bremen Berufung ein. Das Verwaltungsgericht hatte Ende Mai den ablehnenden Bescheid der Behörde für die Affenexperimente aufgehoben. Die Behörde muss nach Auffassung des Gerichts ergänzende Gutachten einholen. Erst dann dürfe sie über den Genehmigungsantrag der Universität erneut entscheiden.

Das Gesundheitsressort hatte 2008 dem Bremer Hirnforscher Andreas Kreiter nach mehr als zehn Jahren die Genehmigung für seine Affenversuche aus ethischen Gründen nicht mehr verlängert. Unter anderem begründete die Behörde dies mit dem Wertewandel in der Gesellschaft. Gegen das Verbot hatte der Wissenschaftler geklagt.

Die Bremer Behörde attackierte das Gericht wegen der Aufhebung des Verbots: Staatsrat Hermann Schulte-Sasse kritisierte die Ansicht des Gerichts, die Behörde habe keinen Ermessensspielraum bei der Abwägung zwischen Belastung der Tiere und Nutzen der Versuche.

Zudem akzeptiere er nicht, dass die Behörde nicht den gesellschaftlichen Wertewandel in ihre Entscheidung einbeziehen dürfe, den es beim Tierschutz gebe. Bei anderen gesellschaftlichen Entwicklungen sei der Wertewandel durchaus bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt worden, sagte der Staatsrat. Als Beispiel führte er den Paragrafen 218 zum Schwangerschaftsabbruch an.

Schulte-Sasse kündigte an, trotz eingelegter Berufung werde die Behörde der Aufforderung nachkommen, ergänzende Gutachten einzuholen. Die Frage der Belastung der Tiere und die Bedeutung des Forschungsvorhabens würden genauer untersucht.

boj/ddp

URL:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,702331,00.html
MEHR AUF SPIEGEL ONLINE:
Bremen: Affen-Experimente dürfen vorerst weitergehen (19.12.2008)
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,597500,00.html
Experimente: Forscher fordern Gleichberechtigung bei Labortieren (10.06.2010)
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Tierversuch-Alternativen: Im Zweifel für den Tod (29.03.2010)
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Lawinen-Experiment: Forscher lassen Schweine im Schnee sterben (14.01.2010)
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,671990,00.html
Bremen: Behörde lehnt Affenversuche erneut ab (12.08.2009)
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,642093,00.html
DER SPIEGEL: Affenversuche in Bremen
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-62492107.html
DER SPIEGEL: "Das ist Willkür"
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-62236071.html



28. Mai 2010
Gerichtsverhandlung über Bremer Hirnversuche an Affen:

Affenqual geht weiter
Als Ergebnis der heutigen Verhandlung am Bremer Verwaltungsgericht im Fall der Affenversuche von Prof. Kreiter hat das Gericht den Ablehnungsbescheid der Genehmigungsbehörde aufgehoben, der dem Forscher eine Fortführung seiner Tierversuche untersagt hatte. Kreiter hatte dagegen Klage erhoben. Das Gericht gab der Behörde auf, die Ablehnung neu zu begründen. Nach Ansicht des Vereins Ärzte gegen Tierversuche ist ein klares Aus für diese Versuche notwendig, da einem nachweislich fehlenden medizinischen Nutzen großes Leid für die Tiere gegenübersteht. Er sieht in den Hirnversuchen an Affen einen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht.

Die Gerichtsverhandlung offenbart sich nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche als Armutszeugnis für die deutsche Justiz. »Die Richter haben das Staatsziel Tierschutz mit keinem Wort erwähnt und zeigen sich eher den Interessen der Universität zugeneigt«, berichtet Tierärztin Dr. Corina Gericke von der Ärztevereinigung, die vor Ort der Verhandlung beiwohnte. »Es ist unfassbar, dass das Gericht der Freiheit der Forschung offenbar einen höheren Rang einräumt als dem seit 2002 gleichwertig im Grundgesetz verankerten Tierschutz«, kritisiert Gericke.

Über das Eilverfahren, mit dem Kreiter erlaubt wurde, seine Versuche vorübergehend fortzuführen, wurde noch nicht entschieden. Das heißt, die Tierversuche gehen bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren weiter.

Das Gericht hat hinsichtlich der Genehmigung den Ball an die Behörde zurückgespielt. Diese muss nun unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichts neue Gründe für den Ablehnungsbescheid beibringen. Die Behörde muss durch Gutachten die Belastung der Tiere sowie die Bedeutung des Forschungsvorhabens klären. Das Gericht gab der Genehmigungsbehörde zudem auf, zu prüfen, ob durch geeignete Nebenbestimmungen, wie beispielsweise Auflagen, eine Genehmigungsfähigkeit geschaffen werden kann.

Nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche kann es solche Auflagen für eine Genehmigungsfähigkeit nicht geben, da die Versuche für die Tiere äußerst leidvoll sind, gegenüber einer ergebnisfreien Forschung. Der Verein kritisiert, dass die besonders qualvolle und medizinisch irrelevante Forschung am Affenhirn weitergehen darf. Die Ärztevereinigung findet es unverständlich, dass die Richter trotz erdrückender Beweislage für die ethische Unvertretbarkeit der Affenhirnforschung und fehlendem medizinischen Nutzen, noch immer kein klares Urteil gegen die Tierversuche gefällt haben.

»Im Namen der zweckfreien Grundlagenforschung werden die Affen stundenlang bewegungsunfähig fixiert, ihr Hirn wird aufgebohrt um Messelektroden einzuführen und sie müssen Durstqualen erleiden, nur weil einzelne Forscher wissen wollen, wie ein Affenhirn funktioniert«, moniert Gericke. Für den medizinischen Fortschritt ist diese Forschung irrelevant, da eine zuverlässige Übertragung von Erkenntnissen aus der Affenforschung auf den Menschen nicht möglich ist, erläutert die Ärztevereinigung.

Die Ärzte gegen Tierversuche zeigen sich erschüttert, dass wieder einmal die Interessen der mächtigen Tierexperimentatorenlobby auf Kosten von Tier und Mensch zu siegen scheinen. Würde das Gericht das Tierschutzgesetz anwenden und das Staatsziel Tierschutz berücksichtigen, wäre die einzig logische Konsequenz ein sofortiges Verbot der Affenhirnforschung, ist sich die Ärztevereinigung sicher. Denn auch nach über 15 Jahren sei nachweislich kein medizinischer Nutzen erkennbar, das Leid der Tiere indes sei immens. Die zuständige Behörde hatte Mut bewiesen und den Versuchen aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens keine weitere Genehmigung erteilt und hatte dies in ihrem Widerspruch umfangreich begründet.

Die Ärzte gegen Tierversuche betonen, wie wichtig es ist, dass die Genehmigungsbehörde weiterhin Rückgrat zeigt und unterstützen deren Widerspruch. Der Verein appelliert an die Behörde, im weiteren Verfahren an den klaren Belegen gegen die Affenhirnforschung festzuhalten.


Weitere Information über Affenversuche:
Pressemitteilung vom 19. Mai 2010 >>
Der Fall Bremen >>
Hirnforschung an Affen - grausam und sinnlos >>



Affenversuche in Bremen - 14.08.2009 - 5 Kommentare
Hirnforscher will Gespräche fortführen: Mehr hier...

Behörde lehnt Affenversuche erneut ab: Mehr hier...

http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/

REACH seit zwei Jahren in Kraft:
Ärzte gegen Tierversuche fordern moderne Chemikalienpolitik ohne Tierversuche
In diesen Tagen ist das europäische Chemikalientestprogramm REACH seit zwei Jahren in Kraft. Es schreibt vor, alle Altchemikalien, das heißt, Chemikalien, die vor 1981 auf den Markt kamen, daraufhin zu prüfen, ob sie für Mensch oder Umwelt schädlich sind. Hierfür sind in großem Stil Tierversuche vorgesehen. Die bundesweit tätige Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche fordert eine moderne Chemikalienpolitik, die sich die große Bandbreite intelligenter tierversuchsfreier Prüfstrategien konsequent zu Nutze macht.

Ursprünglich ging die Politik von rund 30.000 zu testenden Altchemikalien aus. Tatsächlich haben jedoch im Rahmen von REACH 65.000 Firmen rund 150.000 Substanzen vorregistriert. Zurzeit wird bei der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in Helsinki geprüft, welche dieser Chemikalien mehrfach registriert wurden. Firmen, die die gleichen Substanzen herstellen, müssen sich zu Konsortien zusammenschließen, um Doppelversuche zu vermeiden. Derzeit ist noch unklar, wie viele Tierversuche für wie viele Chemikalien durchgeführt werden. Schätzungen gingen von bis zu 45 Millionen Wirbeltieren, vor allem Ratten und Mäusen, aus.

Laut Ärzte gegen Tierversuche sind diese Giftigkeitsprüfungen nicht nur äußerst grausam, sondern auch vollkommen ungeeignet, um Mensch und Umwelt vor schädlichen Stoffen zu schützen. Bei diesen Tests wird beispielsweise eine Substanz in das Auge von Kaninchen gerieben oder per Schlundsonde in den Magen von Tieren gepumpt. «Liest man die Versuchsbeschreibungen, kann man kaum glauben, dass wir uns im 21. Jahrhundert befinden. Denn die Testmethoden stammen teilweise aus den 30er/40er Jahren des letzten Jahrhunderts und sind seither größtenteils unverändert geblieben«, moniert Diplombiologin Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Ärzte gegen Tierversuche. »Bei der Chemikalientestung wird wie auch bei der Arzneimittelprüfung nicht berücksichtigt, ob und welche mögliche Gefahr für den Menschen von einer Substanz ausgehen kann, sondern es wird ein sturer Testkatalog aus Tierversuchen abgehandelt, die erwiesenermaßen nicht geeignet sind, um Risiken für den Verbraucher oder die Umwelt zu beurteilen«, so Bitz weiter. Außer einer rechtlichen Absicherung für die Firmen, falls es zu einer Umweltkatastrophe oder Todesfällen kommt, ist nichts gewonnen.

Dass die Firmen ihre Daten austauschen und schließlich für jede Chemikalie nur ein Datendossier einreichen müssen, um Doppel- und Mehrfachtierversuche zu vermeiden, ist gegen den erbitterten Widerstand der Industrie von Seiten der Tierschutzorganisationen durchgesetzt worden. Ob und wie der Datenaustausch kontrolliert werden kann, ist jedoch ungewiss.

Nach Ansicht der Ärztevereinigung ist es neben der ethischen Unvertretbarkeit der Tierversuche inakzeptabel, dass die Politik mit dieser Chemikalienverordnung das Festhalten an veralteten Methoden schürt, anstatt einen durchdachten Weg ganz ohne Tierversuche zu gehen. Der Verein fordert zur Risikoabschätzung von Chemikalien die Auswertung vorhandener Daten aus menschlichen Vergiftungsfällen und die konsequente Anwendung tierversuchsfreier Verfahren, falls weitere Daten notwendig sind. Nur so könne eine Sicherheitsprüfung zum Nutzen von Mensch, Tier und Umwelt erreicht werden.

Weitere Informationen über REACH
REACH-Update April 2009 - Haben die REACH-Tierversuche schon angefangen?