19. Juni 2009
LUCKY - Zwingerhund als Alarmanlage
Nachdem das Veterinäramt Kleve die Haltung
eines Zwingerhundes überprüft hatte, bat uns die
Amtsveterinärin um Mithilfe. An der Hundehaltung konnte
von amtlicher Seite die Zwingergröße und der Ernährungszustand
des Malinois-Terrier-Mischlings "Lucky" nicht bemängelt
werden. Hinter Gittern zeigte sich Lucky nicht gerade von
seiner freundlichen Seite, was natürlich auch nicht verwunderlich
war, da Lucky seit Jahren im Zwinger vegetierte und seine
einzige Funktion war es, Haus und Hof zu bewachen, damit nichts
gestohlen wird. Der Standpunkt des Hundehalters war, dass
er mit seinem Hund und auf seinem Grundstück machen könne,
was er wolle. Der Hund müsse auch nicht gechipt und versichert
sein, da Lucky das Grundstück nicht verlässt.
Natürlich sagten wir der Amtsveterinärin zu, dass
wir versuchen werden, den Hund dort auf unbürokratische
Weise aus diesem Elend herauszuholen.
Nachstehend geben wir das Telefonat mit dem
ausländischen Hundehalter, der seit vielen Jahren in
Deutschland lebt, der deutschen Sprache durchaus mächtig
ist, sich aber bei jeglicher Kritik beim Sprechen überschlägt,
in Kurzform wieder:
Wir schilderten dem Hundehalter die vorhandenen
Probleme bezüglich seiner Hundehaltung und dass es in
Deutschland ein Tierschutzgesetz gibt, nach welchem auch er
sich richten müsse. Seine Argumente waren dann folgende:
Er müsse arbeiten und seine Frau könne den Hund
an der Leine nicht halten, ferner sei es sein Hund und sein
Grundstück, so dass er machen könne, was er wolle.
Geld wolle er für den Hund nicht ausgeben, das brauche
er für die Familie.
Wenn der Hund gechipt und versichert werden muss, dann soll
das Veterinäramt oder der Tierhof Straelen das auch bezahlen.
Sollte er den Hund freiwillig abgeben und ihm würde dann
z.B. das Fahrrad oder das Auto von seinem Hof gestohlen, dann
müsse das Veterinäramt oder der Tierhof Straelen
ihm den entstandenen Schaden ersetzen.
Wir wussten nicht so genau, ob wir nun über die Einstellung
des Hundehalters lachen sollten - ganz ehrlich dachten wir
zuerst er wolle uns verarschen - aber uns sollte schnell klar
werden, dass er auf seine oben wiedergegebene Meinung beharrte.
Sozusagen:
"Lebende Alarmanlage gegen vom Kreis
bzw. Tierschutz bezahlter Diebstahlversicherung!!!"
Nach langem Hin und Her wurde dem Hundehalter
klar, dass aus Spass sehr schnell Ernst werden sollte. Nochmal
unser ganzer Text von vorn inklusive der Aufzählung,
dass wir durchaus bereit sind, in den nächsten Wochen
eine 24-Stunden-Überwachung vorzunehmen, um dokumentieren
zu können, dass der Hund keinen Auslauf bekommt.
Mit dem Bemerken "Ach, da liegt der
Hase im Salat!" (Ha, Ha), schrie er in den Hörer,
wir sollen am nächsten Nachmittag vorbeikommen und könnten
den Hund abholen.
Das ließen wir uns selbstverständlich
nicht zweimal sagen und vermerkten bei "Lucky`s"
Abholung in unserem Abgabevertrag, dass sich der Hundebesitzer
verpflichtet keinen Hund mehr anzuschaffen und wir regelmäßig
Kontrollen durchführen würden. Den Zwinger konnten
wir leider nicht abbauen, da dieser fest einbetoniert worden
ist. Die deutsche Lebensgefährtin des Hundehalters war
auch bei der Abholung zugegen. Die Einstellung dieser recht
unwitzigen und unsympathischen Dame möchten wir hier
gar nicht im Einzelnen wiedergeben. Der Sohn des Hauses bemerkte
dann bei der Verabschiedung: "Endlich sei der kläffende
Köter jetzt weg".
Wieder einmal unser Kommentar hierzu: O h
n e W o r t e ! ! !
Nun lebt "Lucky" hier, ist mit
einer Hundedame vergesellschaftet, saugt jede Streicheleinheit
auf, ist super gelehrig und genießt nach Jahren der
Gefangenschaft seine Freiheit.
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