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Dubiose Machenschaften unter dem Deckmantel des Tierschutzes wieder in den Schlagzeilen: Mehr hier ...


Stellungnahme der Redaktion und des Tierhofes Straelen zur Award-Verleihung 2010 an RiN/LfD
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"Emails i.S. Hundehandel Stockhausen
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Reaktion auf die Post von Mertens Leidensgenossen "Velten" Mehr hier

Charity für Tiere e.V./Tierhof Straelen stellt Strafanzeige Mehr hier ...

Kind wirft gestohlenen Hund in Brunnen: Charity für Tiere/Tierhof Straelen stellt Strafanzeige wegen Diebstahls und Tierquälerei. Mehr hier...

Buffys Happy-End: Liebe versetzt Berge!!!
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Juli 2009
"Nicht jeder der Dich aus der Scheiße holt, ist auch Dein Freund!!!"

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Das Veterinäramt Kleve bittet um Hilfe
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Juli 2009

Annabell beißt sich in ein glücklicheres, zufriedeneres Leben
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Juli2009
Der von Retriever in Not e.V. Bad Sassendorf überstellte Labrador Merten klagt an:
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Juli 2009
Glück im Unglück für
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LUCKY - Zwingerhund als Alarmanlage
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Juni 2009
BINGO - 13 Jahre Einzelhaft
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"Floh" (ehemals "Kai") - Todeskandidat auf vier kleinen Pfoten
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13.03.2009

Abgabehund Buffy sorgt für Nachwuchs auf dem Tiehof Straelen
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Rottweiler in Not - Für kein Tier ist der Weg zu weit
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Mr. T. von Tierschützern vor dem Einschläfern bewahrt
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13.07.2009

Charity für Tiere e.V. stellt Strafanzeige gegen Jäger

(Straelen/ NRW, 13.07.) Nach einer anonymen Anzeige am Samstagabend wegen grausamer Tötung von Krähen in Straelen (Landkreis Kleve), findet Charity für Tiere e.V. gemeinsam mit dem Ordnungsamt und Veterinäramt zahlreiche Krähen und Taubenkadaver in einer tierschutzwidrigen Falle auf einem Privatgrundstück. Charity für Tiere erstattet Strafanzeige gegen einen Jäger.
Sofort nachdem die Anzeige bei der erste Vorsitzenden und Betreiberin des „Tierhof Straelen“, Martina Retthofer am Samstag gegen 20.00 Uhr einging, setze sie sich mit dem Veterinäramt des Kreises Kleve in Verbindung. Gegen 20.30 Uhr trafen Tierschützer von Charity für Tiere e.V. /Tierhof Straelen mit dem durch das Veterinäramt verständigte Ordnungsamt und der Polizei auf einem beschriebenen Grundstück ein und fanden in einer weder tierschutz-, noch waidgerechten Falle 5 lebende Krähen und eine nicht mehr näher zu beziffernde Anzahl Taubenkadaver. Die Krähen sind sofort aus der großen Fallenkonstruktion, die innen mit Schlingen und Haken bestückt wurde, frei gelassen worden. Die Falle gehört einem Jäger aus Straelen, der kurze Zeit später ebenfalls eintraf. Eine Stellungnahme des Jägers zum tatsächlichen Motiv oder der genauen Anzahl der gefangenen und getöteten Krähen, liegen nicht vor.
„Krähen gehören zu den Wildvögeln, die unter das Tierschutzgesetz fallen. Die Jagd der Tiere unterliegt waid- und tierschutzgerechten Anforderungen, die in diesem Fall in keinster Weise zutreffen“, so Martina Retthofer. Im Gegenteil ist die selbstkonstruierte Falle dergestalt, dass sich die Krähen in Haken und Schlingen verfangen und elendig zu Grunde gehen können. Die Falle wurde zusätzlich mit Tauben als Lockvögel für die Krähen bestückt. Krähen unterliegen von April bis Oktober dem Schutz vor Jagd. Sowohl Charity für Tiere e.V. als auch die Ordnungsbehörden stellen Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und werden den Fall ebenfalls bei der zuständigen Jagdbehörde zur Anzeige bringen.